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myGully |
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09.02.11, 13:07
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#1
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
Bedankt: 158
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Unrechtmäßige Untervermietung??
Folgende Situation:
Ich habe den Mietvertrag über eine Wohnung unterzeichnet bei der eines der 2 Zimmer der Schwester des Vermieters gehört. Diese wohnt direkt unter mir.
Bei Abschluss des Vertrages wurde nur mündlich festgehalten dass sie in dem Zimmer nur Wäsche aufhängt und die Wellensittiche füttert.
Eines Tages kam ich nahhause und stieß auf 2 Asiaten die sich in dem Zimmer breitgemacht hatten! Das gab natürlich beaf, doch letztendlich musste ich mir auf den Kopf scheißen lassen. Die Asiaten blieben eine Nacht (nichts gegen Asiaten, hört sich nur greifbarer an als "Menschen").
3 Monate später kam ich nachhause zurück und stieß auf 3 Kleinkinder, die Nachbarin, und die zwitschernden Wellensittiche.
Nun habe ich einen Zettel vor mir auf dem mir die Nachbarin ankündigt das Zimmer die kommenden 2 Tage zu "benutzen". Bei Zutrittsverweigerung ließe sie die Tür auf meine Kosten öffnen
Ein Anwalt riet mir dazu einfach das Schloß auszutauschen.
Falls dies rechtens sein sollte, könnte man ja ohne Weiteres die "Öffnung" der Tür als Einbruch auslegen.
Wozu würdet Ihr mir raten??
Freue mich über eine zügige antwort, weil dringend (offensichtlich)!
Haut rein
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09.02.11, 13:17
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#2
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Was in deinem Mietvertrag steht zählt, mündliche Vereinbarungen sind schnurz.
Du hast Hausrecht in deiner Wohnung und kannst bestimmen, wer da wann reingeht. Vermieter hat natürlich ein Begehungsrecht.
Wenn dir n Anwalt zum Schlosswechsel rät, wird das wohl rechtsn sein 
Wer ohne deine Erlaubnis deine Wohnung betritt, macht sich strafbar. Ausnahmen Gefahr im Verzug, Hausdurchsuchung, o.ä.
Wie gesagt, wenn in deinem Mietvertrag nicht drinsteht, dass sie dort ihr Wäsche aufhängen darf, musst du sie nicht reinlassen.
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09.02.11, 13:21
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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Schau mal hier
Zitat:
Ein Mietvertrag über Wohnraum bedarf im Regelfall keiner bestimmten Form, er kann auch mündlich geschlossen werden. Ausnahme: Mietverträge für eine feste längere Zeit als ein Jahr müssen schriftlich geschlossen werden, § 550 BGB, dies gilt auch für entsprechende Untermietverträge, (BGHZ 81, 46 f). Fehlt es an der richtigen Form, werden solche Mietverträge als unbefristete Mietverträge behandelt, allerdings mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Damit sollte sich das alles schon geklärt haben. Alles was du schriftlich abgeschlossen hast, zählt. Der Rest ist egal.
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09.02.11, 13:22
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#4
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
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Ich wollte nur nochmal sichergehen dass ich den Anwalt richtig verstanden habe.
Als Hauptmieter habe also ich das Hausrecht.
Schlosswechsel wäre wohl tatsächlich die beste Lösung, aber kann ich nicht auch einfach die Grünen rufen sobald die Leute da sind? Natürlich nach schriftlicher vorwarnung (ich schreib ihr jetzt auch so einen schicken Zettel).
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09.02.11, 13:28
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#5
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Was ist das denn für ein Raum zum Wäschetrocknen?
So ne Art Waschküche fürs Haus? Oder gehört der Raum explizit zu deiner Wohnung?
Du mietest also ne Wohnung an, in der ein Raum einfach so von anderen mitbenutzt wird und du blechst die komplette Miete?
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09.02.11, 13:29
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#6
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
Bedankt: 158
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Nein, die Fläche des Zimmers ist von der Gesamtfläche herausgerechnet und auch die Beheizung & Strom läuft angeblich abgetrennt.
Das Zimmer IST direkt in meiner Wohnung. Es ist keine Waschküche sondern ne Art Rumbelkammer der Nachbarin.
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09.02.11, 13:37
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#7
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Dann müsste das Zimmer ja eigene Zähler haben, das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Naja, wenn sie dafür Miete zahlt sieht die Sache wieder anders aus. Wäre ja dann so ne Art WG.
Du hast den kompletten Sachverhalt nem Anwalt geschildert, woraufhin dieser dir zu nem Austausch des Schlosses riet?
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09.02.11, 13:47
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#8
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
Bedankt: 158
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So ist es.
Vom "mieten" kann man aber schlecht sprechen da sie als Tochter (NICHT Schwester) das Zimmer wohl kaum mitfinanziert.
Und angenommen es ist eine Art WG: Da müsste man doch auch irgendwas schriftlich festhalten?!
Im Mietvertrag ist kein Wort über das Zimmer verloren.
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09.02.11, 13:56
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#9
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Verwirrend.
Naja, wenn dir n Anwalt dazu geraten hat, dann mach das.
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09.02.11, 13:58
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#10
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
Bedankt: 158
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Ich habe ihn diesbezgl. auch nochmal angemailt aber wegen 2 Tagen Schloß austauschen wäre mir dann doch zu aufwändig.
Daher dachte ich erstmal dieses dumme Stück Fett mit Paragraphen einschüchtern zu können....
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09.02.11, 15:28
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#11
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Hausfriedensbruch findest in §123 (leicht zu merken) StGB.
Ob das das "dumme Stück" einschüchtert, kp.
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09.02.11, 15:41
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#12
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 713
Bedankt: 925
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Wie muss man sich das jetzt vorstellen ? Die hat einen Schlüssel zu deiner Wohnung und marschiert einfach bei dir rein, wie es ihr gerade passt ?
Du bist ja schon ziemlich schmerzfrei, was ? 
Hast Du eigentlich auch Zugang zu ihrer Rumpelkammer ?
Das mit dem Strom würde ich nämlich an deiner Stelle mal genauer wissen wollen.
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Water can flow, or it can crash. Be water my friend!
Bruce Lee, 1971
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09.02.11, 15:45
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 117
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Schau mal in deinen Mitvertrag. Da sollte irgendwo der Punkt vermekt sein über welche Fläche sich deine Wohnung erstreckt, bzw wie viele Räume es sind.
Ist der besagte Raum in deinem Vertrag aufgeführt, so gehört er dir und da sollten ungefragt keine anderen Leute Zutritt zu haben.
Ansonsten müsste ein Untermietvertrag aufgesetzt worden sein, der den Raum als Mieteigentum eines anderen Wesens kennzeichnet.
Fällt mir aber insgesamt ein wenig schwer mir vorzustellen, dass in einer Abstellkammer 2 Asiasten wohnen bzw die Nachbarin mit ihren Kids?!?
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Make the world a prettier place - get a bikini wax!
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09.02.11, 15:46
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#14
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HFC Urgestein
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 757
Bedankt: 820
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Zitat:
Zitat von MasterOers
Das gab natürlich beaf, doch letztendlich musste ich mir auf den Kopf scheißen lassen.
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Warum schreibt Ihr nur in diesem Eng/Deutsch?
Krautsalat und klingt furchtbar^^
Aber es heisst natürlich Beef
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09.02.11, 17:05
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#15
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
Ort: NDS
Beiträge: 938
Bedankt: 158
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@JackRabbit: Ja, hab ich, aber nützt mir ja wenig.
@wmosebach: Der Raum gehört eben nicht mir, sondern der Nachbarin. Allerdings ist nirgends schriftlich festgehalten wann sie den Raum betreten darf. Das wurde mündlich vereinbart und nun meint sie mir wieder an den Kopf scheißen zu können 
Es ist eine RUMPELKammer, etwa 12m² groß. Oder besser gesagt für sie ein Abstellraum.
Die Kids waren nicht ihre. Sie arbeitet als Tagesmutter.
@Maik: stimmt...
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09.02.11, 17:21
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#16
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 713
Bedankt: 925
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Der Zugang nützt dir aber was, um die Sache mit dem Strom raus zu finden.
Mach mal die Sicherungen an deinem Zähler aus und guck mal ob in der Rumpelkammer/Gästezimmer dann noch das Licht brennt.
Wenn ja, würde ich allein deswegen schon mal die Welle machen.
Und ne Heizung wird's da jawohl auch geben ... die Du dann bestimmt auch noch zahlst.
Mal ganz abgesehen von deiner beschnittenen Privatsphäre würde ich das nicht einfach so mitmachen.
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Bruce Lee, 1971
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09.02.11, 17:22
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#17
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HFC Urgestein
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 757
Bedankt: 820
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Naja mit mündlich ist immer so eine Sache!
Ein mündlicher Vertrag ist verbindlich  ABER Du brauchst leider auch Zeugen
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09.02.11, 17:29
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#18
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Anfänger, blutiger
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Erdgeschoss, links
Beiträge: 713
Bedankt: 925
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Oh, Fehler... Wenn das Licht dann nicht brennt, ist Aufstand angesagt !
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Bruce Lee, 1971
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09.02.11, 17:28
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#19
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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Ich habe es schon auf ne etwas andere Weise gemacht: Strom eingeschaltet und meinen Zähler gecheckt: der lief etwas, aber der Kühlschrank war noch an.
Du hast aber bestimmt recht.
Naja, bevor ich mir damit nen Stress mache scheiße ich einfach drauf.
Auch jetzt geht es mir nur ums Prinzip: wenn ich so nen Zettel mit ner Drohung lese könnte mir echt der Kragen platzen >:O
Ich habe mit ihr zwar schon beef veranstaltet aber das bedeutet nicht dass man mit mir darüber nicht normal sprechen kann. Sie hat nach dem "Vorfall" mit mir schon gelabert als wär nix gewesen...
Ich wünsche dieser fetten Mißgeburt alles erbärmlichste dieser Welt..
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09.02.11, 17:29
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#20
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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Japs, correcto....
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09.02.11, 17:30
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#21
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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@Maik: und nun? Es wurde ja vereinbart dass sie die Wohnung immer nur zum Wäscheaufhängen & nur KURZ betritt. Dagegen hat sie schon mehrfach verstoßen. Alleine dafür würde ich ihr am liebsten ein brett ziehen.
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09.02.11, 18:18
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#22
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HFC Urgestein
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 757
Bedankt: 820
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Mein Rat an Dich und dazu noch ein sehr guter
Zieh aus!
Ich weiss nicht aus welche Gegend Du kommst aber ich hatte eine 1 Raumwohnung mit allen Extras ca 40 m2 für 270 Euro + Strom
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09.02.11, 21:12
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#23
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
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Zitat:
Zitat von MasterOers
[...] doch letztendlich musste ich mir auf den Kopf scheißen lassen.
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Abgesehen von der Sache mit dem Zimmer und dem Austausch von Schlössern solltest du DIESEN Missbrauch sofort anzeigen.
Dem armen Kerl werden zwei Haufen auf den Kopf gesetzt und niemanden interessiert das hier.
Tausch das Schloss aus oder schmeiß jeden Eindringling raus, notfalls Polizei rufen.
Ich würde ja zum Schloss raten. Stell dir vor du schläfst und sie will mitten in der Nacht Wäsche aufhängen.
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10.02.11, 06:21
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#24
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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Meistens lasse ich den Schlüssel im Schloss stecken sodass niemand reinkommt....
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12.02.11, 23:07
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#25
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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Soo. Derjenige der da in die Wohnung musste war ein Finanzamt-Futzi. Das "Stückchen Fett" wird anscheinend verdächtigt Steuern zu hinterziehen.
Jetzt habe ich das aber mit dem Strom gecheckt: das läuft natürlich über meine Leitung!!! >:-{}
Ich will nun dieses Pack büßen sehen!!!!!!!!!
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12.02.11, 23:11
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#26
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 8
Bedankt: 6
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Also du kannst natürlich auf dein Recht bestehen, über nen Anwalt Klage einreichen, das "Pack büßen" lassen etc. Du investierst Zeit+Geld und lässt Nerven.
Oder aber du suchst dir ne neue Bude und kündigst fristlos, wozu dich der Sachverhalt höchstwahrscheinlich berechtigt.
Recht oder nicht, manchmal ist es klüger, man lässt die Sache einfach hinter sich.
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13.02.11, 00:30
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#27
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koffein-junk-E
Registriert seit: Sep 2009
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Ich bin ja auch schon auf der Suche nach ner neuen Wohnung und die aktuelle ist gekündigt.
Mir geht es eh nur ums Prinzip...
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13.02.11, 12:25
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#28
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Laß dir gesagt sein, Prinzipien kosten nur viel Geld und Nerven. Und das ist die Sache im Nachhinein betrachtet meist nicht Wert.
Im Grunde mußt du dir selbst in den Hintern Treten. Du hättest die Wohnung schon unter den damaligen Bedingungen nie nehmen dürfen. Alleine wegen der Wellensittiche war doch schon klar, das Sie Mehrmals Täglich da hin muß. Und wenn man schon Tiere hat, dann will man die seinen Besuchern auch zeigen. Somit sind auch automatisch fremde Personen im Durchgang zum Zimmer.
Das einzige worauf man sich hätte ein lassen können, währe gewesen, wenn Sie da Ihre Möbel lagert. Zum Beispiel weil Sie früher deine Wohnung mit bewohnt hat und diese auch später wieder für sich nutzen möchte. Oder weil die Tochter des Hauses für ein paar Jahre ins Ausland geht, man die Wohnung aber nicht leer stehen lassen will. Aber die Möbel der Tochter nicht Entsorgen will, sondern für später auf heben möchte.
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