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myGully |
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02.02.11, 17:33
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#1
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 77
Bedankt: 14
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PayPal Käuferschutz
Hallo
ich habe vor einiger Zeit bei eBay eine Gutschein reingestellt und für 88.- Euro verkauft. Zwei Tage später habe ich ihn losgesendet per Brief. Einen Monat später aktiviert der Käufer den Käuferschutz und sagt, dass er den Artikel nicht erhalten hat. Nach einigem hin und her hat der Käufer recht bekommen und ich soll ihn die 88 Euro zurückerstatten.
1. Sehe ich nicht ein, dass ich den Betrag zurückerstatte, da ich den Artikel versendet habe!
2. Stand in der Artikelbeschreibung, dass auf den Artikel kein PayPal Käuferschutz gibt! (Steht auch in den AGB's von PayPal)
Meine Frage ist nun muss ich den Betrag nun zurückerstatten oder nicht?
MfG
__________________
BEDANKEN TUT NICHT WEH
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02.02.11, 17:42
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#2
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 60
Bedankt: 16
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zu 1) hast du noch die Verdsandquittung, Nachweis, Bilder oder ähnliches
zu 2) also verstehe ich das richtig, du hast in der Auktion ein Abwicklung per PayPal angeboten, gleichzeitig aber die Paypal Haftung in der Auktionsbeschreibung ausgeschlossen?
3. der Käufer hat per PayPay bezahlt?
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02.02.11, 17:50
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#3
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einfach ich
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 154
Bedankt: 122
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Hi,
yep wirst Du wohl oder übel müssen. Alle Artikel die mit Paypal bezahlt werden haben automatisch den Käuferschutz. Am Besten ist immer erst gar kein Paypal anzubieten, sind eh zu hohe Gebühren (deswegen will Ebay ja unbedingt das alle Verkäufer Paypal anbieten). Oder dem Käufer schon in der Artikelbeschreibung mitteilen, das bei Bezahlung mit Pp nur versicheter Versand möglich ist. So kannst Du auf jeden Fall nachweisen, das Du die Sachen verschickt hast. Ansonsten hast Du leider die Arschkarte, Pp werden ohne Nachweis des Verkäufers, immer dem Käufer Recht geben.
tschau Pedda
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02.02.11, 17:57
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#4
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Allerdings, unberührt von der Rückerstattung durch Paypal hast du Zivilrechtlich die Möglichkeit das Geld direkt vom Käufer ein zu Klagen. Denn er Schuldet dir das Geld in dem Fall wieder neu. Ware wurde ja nicht bezahlt.
Nur brauchst du dafür den Beweis, das du den Gutschein auch Tatsächlich verschickt hast. Versandrisiko trägt ja bei Privat der Käufer. Am besten währe, wenn du einen Nachweis hättest, das der Käufer höchst persönlich den Gutschein eingelöst hat. Also keine dritte Person. Dann hast du den Beweis, das er den Gutschein sogar erhalten hat.
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02.02.11, 18:12
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#5
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 77
Bedankt: 14
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Ok danke erst ma euch alle!!
@Mindhunter
2.) nein bei der Bezahlungsmöglichkeit bei PayPal stand da "Auf diese Artikel gib es keinen PayPal Käuferschutz" das hab ich da nicht hingeschrieben!
Hab es per Brief gesendet also keinen Nachweis aber Zeugen
Reichen Zeugen?
__________________
BEDANKEN TUT NICHT WEH
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02.02.11, 18:59
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#6
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Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 60
Bedankt: 16
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zeugen reichen nicht. das müsste schon ein neutraler zeuge sein mit bildhaften gedächtnis ;(. ansonsten fehlt die glaubwürdigkeit und zeugen wären nur wohl auch nur in einem gerichtsverfahren zu gebrauchen.
an sich sieht es dann düster aus. kein schriftlicher nachweis, keine möglichkeit etwas abzustreiten.
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03.02.11, 10:32
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#7
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Der Graue
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 658
Bedankt: 393
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Wenn man was bei Ebay verkauft das versended werden muss, IMMER versichert versenden und Briefe nur als Einschreiben mit Rückschein. Versand zahlt ja eh der Käufer, nur so hat man verwertbare Nachweise ob die Lieferung ankam
Gruß Srgt
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03.02.11, 16:34
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 41
Bedankt: 6
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Ich hatte auch schonmal ein solches Tara mit einem Käufer bei Ebay. Ich wollte extra schlau sein und habe den Artikel per Einschreiben verschickt und wie mein Glück halt mitspielt, ist der Brief dann bei der Post verschollen. Zwar musste die Post 25€ Zurückerstatten aber was bringt das wenn der Artikel 150€ gekostet hat.
Käufer wollte den kompletten Betrag zurück haben, er hat dann auch Ebay eingeschaltet. Aber da beim Privatverkauf der Käufer für den Versand haftet lag die Schuld bei ihm. Denn er hätte auf einen Versicherten Versand bestehen müssen um alle möglichen Zwischenfälle auszuschließen. Habe dann Rechtbekommen und musste für den Schaden nicht aufkommen.
Nun zum Thema: Dir fehlt leider ein Versandnachweis (Gibt es ja leider nur wenn das Versandstück eine ID erhält.) und ohne wird es wirklich schwer nachzuweisen das du den Gutschein verschickt hast. Evtl könntest du den Betrag auf 50% runterhandeln. Ich würde mich nicht dem Schuldspruch von Ebay/Paypal hingeben.
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03.02.11, 18:24
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#9
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the unicorn
Registriert seit: Aug 2008
Ort: everywhere
Beiträge: 14
Bedankt: 21
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der Käuferschutz von Paypal ist so eine sache für sich.. und wird je nach Wetterlage entschieden. Da gibts genug Berichte mit Leuten denen er nix geholfen hat.. verlassen kann man sich da auf nix..
Aber egal wo und wer darüber entscheidet, bräuchtest du einen unabhängigen Nachweis darüber, dass du es abgeschickt hast.
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Zitat:
Wenn Du die Stecknadel nicht findest, zünde den Heuhaufen an!
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