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myGully |
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01.02.11, 11:41
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 0
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5000€ wegen ein Xbox360 Spiel?
Hallo.
Ich wurde erstmal heute recht unsanft geweckt. Mein Problem, oder das Problem von meiner Schwester, ist, dass am 6 Dez. ein Xbox360 Spiel, Arcania: Gothic 4, untergeladen haben soll. dafür wären dann mal jetzt 5000€ fällig.
Es gibt jedoch da 2 Hacken. 1. Ich besitze kein xbox360, ich besitze nicht mal eine Konsole. 2. Diesen Brief hat meine Schwester nicht nachhause geschickt bekommen sondern an ihr Café. Dort hat sie natürlich ein Wlan Anschluss und Kunden mit Laptops können, wenn die das Kennwort wissen, auch online gehen. Wie soll man da jetzt vorgehen???????
Danke
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01.02.11, 11:49
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 0
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aber können die einen dazu zwingen, sagen wir jetzt mal in diesem fall ist alles echt, zu bezahlen? ICh meine das ist immer noch ein öffentlicher Café und wenn ein Kunde so was abzieht da kann doch die Besitzerin doch nichts dafür? oder ist es egal?
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01.02.11, 11:55
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#3
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Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 59
Bedankt: 384
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Es ist allerdings Ihr wlan Anschluß, und ich glaube dass, dass der ausschlag gebende Grund iss !
Allerdings kann mann eine Unterlassungserklärung über den Anwalt unterschreiben und somit iss
die sache erstmal vom Tisch !
Gruß
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01.02.11, 12:16
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#4
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Zitat:
Zitat von mijamoto
aber können die einen dazu zwingen, sagen wir jetzt mal in diesem fall ist alles echt, zu bezahlen?
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Kurz und knapp: ja können sie.
Zitat:
Zitat von mijamoto
ICh meine das ist immer noch ein öffentlicher Café und wenn ein Kunde so was abzieht da kann doch die Besitzerin doch nichts dafür? oder ist es egal?
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Mag zwar sein, der Firma ist das aber völlig egal. Über den Anschluss dener Schwester wurde illegal was gezogen, deine Schwester haftet dafür. Außer sie findet raus wer das Spiel runtergeladen hat. Identifizieren kann man den glaube ich über die MAC-Adresse.
Sperrt die doch einfach mal und wartet ab wer sich demnächst beschwert, nicht mehr ins Wlan zu kommen
Zitat:
Zitat von C0R4X
Wenn sie das WLAN dort anbietet, ist sie dafür nicht haftbar.
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Schau mal [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Am 18.03.2010 fand die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt. Im Rahmen dieser Verhandlung wurde deutlich, dass Anschlussinhaber in Zukunft möglicherweise belangt werden könnten. Die bisher umstrittene Haftung von Anschlussinhabern für Rechtsverletzungen über ihr offenes WLAN wurde mit dem heutigen Urteil höchstrichterlich bestätigt.
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01.02.11, 12:16
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#5
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Der Immer-Rechthaber :D
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 46
Bedankt: 54
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Ich denke mal, dass man sie entweder garnicht oder höchsten auf "Beihilfe" verklagen könnte...
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01.02.11, 12:27
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#6
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Beihilfe... Ohje, jetzt wirds abenteuerlich
Zitat:
§27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidrigen Tat Hilfe geleistet hat.
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01.02.11, 12:41
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2.032
Bedankt: 963
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WIe Slazer23 schon schrieb, deine Schwester ist erstmal Haftbar. Aber wer setzt sich bitte in ein Cafe und läd dort ein 7gb großes Spiel runter ?
Ich würde halt nen Rechtsanwalt einschalten und dem die Sache schildern. Der wird euch dann weiterhelfen. Beihilfe is es sicherlich nicht. Sie bietet Ihr Cafe ja nicht als Leechercafe an^^ Sondern als Cafe, mit WLAN anbindung. Machen so nebenbei fast alle Geschäfte mittlerweile - echt kurios^^
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01.02.11, 12:52
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#8
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Der Immer-Rechthaber :D
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 46
Bedankt: 54
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Zitat:
Zitat von Slazer23
Beihilfe... Ohje, jetzt wirds abenteuerlich
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Is doch garnich ma soweit hergeholt...
Sie hat dem "Täter" ja den Anschluss zur verfügung gestellt.
Auch, wenn nich vorsätzlich aba das is ja schwer zu beweisen 
(In sonem Fall müsste der Staatsanwalt beweise liefern oder?)
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01.02.11, 13:07
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 120
Bedankt: 35
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so ist es. wird aber fallen gelassen weil es ein hotspot ist.
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01.02.11, 13:25
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von seeded
der anschlussINHABER ist in jedem Fall haftbar.
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So ist es. Wie bei jedem urheberrechtlichen Streit.
Dabei ist auch "scheißegal", ob ein Spiel heruntergeladen wurde wofür sie keine Konsole hat.
Einzig und allein was zählt, ist das die man die IP oder sonstwas dem Anschluß deiner Schwester zuordnen konnte. Jetzt gehen wir noch dazu davon aus, das dieses Spiel über P2P geladen worden ist. Dann passt das doch alles.
Den Rest kannst du dir ja selber zusammenreimen, oder nutzt mal die Boardsuche mit Stichwort : Abmahnung.
Es wurd nämlich schon x-tausend mal diskutiert.
Mfg
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01.02.11, 14:10
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#11
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Weltmeister
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 524
Bedankt: 287
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Und trotzdem wurde vor noch nicht allzulanger Zeit ein Anschlussinahber freigesprochen, quelle hab ich jetzt grad keine, googelts euch einfach
Ist das Wlan ohne PW oder kriegt jeder Kunde, dert dort was kauft auf Verlangen das PW ?
__________________
26.09.2010
Ruhe in Frieden
Ich werde dich vermissen
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01.02.11, 15:19
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 12
Bedankt: 5
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Gothic 4 kostet also 5000€. Da hab ich wohl ein Schnäppchen gemacht.
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01.02.11, 19:32
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 11
Bedankt: 0
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na ja. hab heute mal mit ein Rechtsanwalt gesprochen. Die Sache wird sich schon klären und ist auch nicht weiter tragisch. Jetzt müssen die Kunden ohne internet auskommen, kann man nichts dran ändern.
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01.02.11, 22:34
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#14
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 189
Bedankt: 117
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Thema: Mitstörerhaftung
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dies beschreibt auf kompliziertem Wege, was zuvor schon gesagt wurde. Der Inhaber ist dafür haftbar was mit seinem Inetanschluss begangen wird. Resultierend daraus, müsste der Inhaber des den anderen Mitbenutzern unmöglich machen, etwas illegales über diesen Anschluss zu tun...
[blablabla]
Prüfet zwei mal wem ihr für was euren Inetanschluss überlasst oder lasst es gleich besser, wenn es nicht nötig ist.
__________________
Make the world a prettier place - get a bikini wax!
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01.02.11, 22:47
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#15
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Assassine
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 0
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Bloß keine Unterlassungserklärung unterschreiben das Werten die dann als Beweis das du s getan hast
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02.02.11, 00:20
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#16
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
Bedankt: 310
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Zitat:
Zitat von dm-master
Allerdings kann mann eine Unterlassungserklärung über den Anwalt unterschreiben und somit iss
die sache erstmal vom Tisch !
Gruß
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Sie soll das Schreiben vom Anwalt auf den Tisch legen und dann ESSEN?
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03.02.11, 13:55
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#17
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BlubbBlubb
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Dexheim
Beiträge: 1.328
Bedankt: 448
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erinnert mich an das hier
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
da ist auch die rede von den 5000€ und dann halt die kleinere summe mit 320€
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down bleibt down kein reupp mehr
Der leicht sarkastische, ironische und für viele aggressive und direkte Unterton in meinen Posts ist beabsichtigt,
also seid nicht so dünnhäutig und heult net wegen jedem kleinen Ding rum.
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