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24.01.11, 15:22
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Filesharing: Jahresstatistik Abmahnwesen 2010 Abmahnstatistik 2011
Zitat:
Filesharing: Jahresstatistik Abmahnwesen 2010
Abmahnstatistik 2011

Abmahnstatistik 2011
Zum zweiten Mal dürfen wir gemeinsam mit der Abmahnwahn-Dreipage sowie dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. die Jahresstatistik Filesharing-Abmahnungen präsentieren. Diese wirft einen Blick auf die Ereignisse der Abmahnbranche im vergangenen Jahr. Erneut kann man dabei durchaus ins Staunen kommen.
Die gulli:Board-Nutzerin "Princess15114" sammelt seit nunmehr über drei Jahren Daten von abgemahnten Filesharern, um sie im Rahmen einer Statistik zu verarbeiten. Durch den konstanten Informationsfluss aus den diversen Foren, durch die Abmahnwahn-Dreipage sowie zahlreiche Kanzleien kann ein bodenständiger Überblick über die Entwicklung von Filesharing-Abmahnungen im Jahr 2010 geboten werden.
Ein Wachstumsmarkt trotz Wirtschaftskrise
Die wichtigste Feststellung: Die Anzahl der abmahnenden Kanzleien steigt. Es werden immer mehr Juristen, die sich mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beschäftigen. Konkludent hierzu wächst auch die Zahl der Rechteinhaber, die ihre Werke vor Filesharern schützen möchten. Mehr Anwälte und mehr Rechteinhaber können nur eine Folge haben: Mehr abgemahnte Anschlussinhaber.
Im Vergleich zu 2009 hat es 2010 ist die Zahl der Betroffenen um 28,3 Prozent gestiegen. Kein Wunder, wenn man die Zahl abgemahnter Werke vergleicht. Standen im Jahr 2009 noch 2.252 Werke auf der Liste, sind es Ende 2010 bereits 3.677. Ein Zuwachs von runden 63 Prozent.
Musik, Filme, Pornos
Auch im Hinblick auf die verschiedenen "Medien" hat sich wenig verändert. Ein Großteil der Abmahnungen betrifft nach wie vor MP3s, Spielfilme sowie Pornos. Computerspiele, Software oder eBooks stellen mit rund sieben Prozent einen verschwindend geringen Anteil dar. Das Verhältnis hat sich insgesamt dennoch leicht verschoben. So ist die Zahl abgemahnter Filmwerke leicht steigend.
An der Spitze befinden sich jedoch Abmahnungen für MP3s. Ursächlich hierfür dürfte die "One-Song" Problematik sein. Gemeint ist damit, dass verschiedene Rechteinhaber einzelne Songs einer Compilation (bspw. BRAVO Hits) abmahnen. Anschlussinhaber können folglich mehrere Abmahnungen verschiedener Kanzleien erhalten.
Zahlen - Nicht Zahlen?
Auch über die Reaktion der Abgemahnten liefert die Statistik ein grobes Bild. Es wird unterschieden, ob es sich um regelmäßge Forennutzer handelt oder ob die Betroffenen nur einen einzigen Beitrag gepostet haben. Anhand dieser Unterteilung zeichnet sich folgendes Bild: Bei den regelmäßigen Forennutzern haben rund 90 Prozent eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und nicht bezahlt. Weitere 10 Prozent (Wert gerundet) haben die Abmahnungskosten beglichen. Der verbleibende Anteil (< 0,9 Prozent) hat weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben noch bezahlt.
Gänzlich anders sieht es bei den sporadischen "One-Post" Usern aus. Lediglich rund 47 Prozent der User haben nicht bezahlt und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Umso höher ist hier der Anteil der "Zahler", mit deutlichen 53 Prozent (Wert gerundet). In Anbetracht dessen kommt die Statistik zu folgendem Schluss: "Mittelt man nun die Ergebnisse beider Auswertungskriterien hinsichtlich der Zahler, so ergibt sich für 2010 eine durchschnittliche Zahlerquote von knapp 40 % über alle registrierten Abmahnfälle."
Lauter die Kassen nie klingeln
Laut der Erhebung war das Abmahnjahr 2010 zumindest theoretisch ein voller Erfolg. Zumindest wenn alle Abgemahnten bezahlen würden. Nach Schätzung basierend auf den vorhandenen Datensätzen sowie den Vorjahresdaten sind rund 575.800 Abmahnungen versandt worden. Hätten alle Abgemahnten die geforderten Beträge bezahlt, wäre folgender Endbetrag zustandegekommen: 412.459.335 Euro. Kurzgefasst: Rund 412,5 Millionen Euro.
Wie viele Klagen wurden auf den Weg gebracht?
Erstmalig beleuchtet die Statistik auch die Frage, wie viele Klagen seitens der Abmahner auf den Weg gebracht wurden. Die hier ermittelten Werte dürfen als nicht abschließend angesehen werden. Gleichwohl war die Auswahl der Daten vernünftig. Man hat alle bekannteren Kanzleien, die mit der Verteidigung von Urheberrechtsverletzern vertraut sind, angeschrieben. Anhand deren Rückmeldung sowie den Meldungen in Foren ergibt sich folgendes Bild:
Im Jahr 2010 gab es 150 Klagen. Ein Großteil (32 Prozent) stammte von der Kanzlei Rasch.
Im Jahr 2010 wurden 77 Mahnbescheide übermittelt. Die Spitzenpositionen teilen sich hier die Kanzlei Waldorf-Frommer sowie erneut die Kanzlei Rasch. Gemeinsam sind sie für etwa 70 Prozent aller versandten Mahnbescheide verantwortlich.
Im Jahr 2010 wurden 7 Einstweilige Verfügungen erlassen.
Die Jahresstatistik kann [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] heruntergeladen werden.
Firebird77 am Freitag, 14.01.2011 16:12 Uhr
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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