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myGully |
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19.01.11, 06:57
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Kanadierin wird bei Einreise in die USA Überraschungsei konfisziert
Zitat:
Kanadierin wird bei Einreise in die USA Überraschungsei konfisziert
Es bietet angeblich Spannung, Spiel und Schokolade: Das Überraschungsei kennt in Deutschland jedes Kind. In den USA hingegen ist das mit einem Spielzeug in einer Plastikkapsel gefüllte Schokoladenei verboten. Dass dieses Verbot ziemlich ernst genommen wird, musste nun die Kanadierin Lind Bird erfahren, die mit ihren Söhnen ihre Töchter im kanadischen Ontario besuchen wollte und dabei den Weg über das amerikanische Minnesota wählte - mit einem Überraschungsei im Gepäck.
Die Entscheidung, den Weg über die amerikanische Grenze zu wählen, sollte sie jedoch wenig später bereuen: Während einer Routine-Kontrolle durchsuchten die Zollbeamten ihr Fahrzeug - und stießen dabei auf das besagte in Aluminiumfolie gehüllte "Kinder"-Produkt. Die Zollbeamten erklärten der verdutzten Frau, dass sie mit dem Ü-Ei ein Bußgeld von rund 300 Dollar (rund 225 Euro) riskiere.
"Es ist doch nur ein Schokoladenei, das ist lächerlich", erklärte die Frau gegenüber dem kanadischen Nachrichtensender CBC-News. Immerhin blieb ihr die Strafe erspart. Stattdessen habe ihr die US-Regierung jedoch eine siebenseitige Anleitung geschickt, in der erläutert wird, wie man ein Überraschungsei richtig zu entsorgen hat. "Erst dachte ich, das wäre ein Witz - ich musste das Schreiben wirklich zweimal lesen. Warum kann man das nicht einfach in den Müll werfen?", erklärte die Frau gegenüber CBC News.
Schon im Jahre 1972, als Ferrero das Überraschungsei auf den italienischen Markt brachte, verschloss sich der US-amerikanische Markt dem Produkt mit der Begründung, dass Kinder das Spielzeug versehentlich verschlucken könnten. Es ist in den USA generell gesetzlich verboten, nicht essbare Gegenstände in Süßigkeiten zu verpacken.
Offenbar ist diese Vorschrift jedoch nicht allen USA-Reisenden bekannt. So wurden an der Grenze allein im vergangenen Jahr rund 25 000 der süßen Eier konfisziert, wie Mike Milne von der US-Grenzschutzbehörde angibt.
Es ist jedoch möglich, die Beschlagnahmung eines Ü-Eis anzufechten, wie Lind Bird aus ihrem Schreiben erfahren konnte. Dazu müsste sie jedoch erst einmal 250 Euro zahlen - für die Verwahrung des Eis, wie ihr in dem Schreiben mitgeteilt wurde.
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