Die EU plant die Einführung eines zulässigen Schwellenwertes von 0,1 Prozent Mengenanteil für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile in Futtermitteln. Bisher galt die Nulltoleranz. Laut EU-Kommission ist die neue Regelung nötig, weil es bislang überhaupt keine einheitlichen Bestimmungen für die Kontrolle von Importen aus Drittländern gibt, die möglicherweise verunreinigt sind.
Tatsächlich ist die neue Grenze aber wieder ein kleiner Schritt zu mehr Gen-Technik, der hier ein Hintertürchen geöffnet wird. Einziger Trost: Für die künftig erlaubten, nicht zugelassenen GVO muss zumindest der Antrag auf Genehmigung vorliegen.