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myGully |
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31.12.10, 03:30
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#1
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Newbie
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 25
Bedankt: 27
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Sehr markantes Auto gesucht
Hallo Leute,
ich bin neulich in der Dunkelheit einem Auto begegnet bei welchem die gesamte Front durchgehend als Scheinwerfer diente. Da das Auto weit weg war konnte ich weder das Model noch die Marke identifizieren. Es war aufjedenfall erstaunlich da ich dass bisher nicht kannte. Also wäre es nett zu wissen um welchen Hersteller und Model es sich da handelt.
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31.12.10, 07:53
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 462
Bedankt: 414
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War wohl irgend ein getuntes Auto , in Serie gibt es meines Wissens so was nicht ! Interessant wäre noch , was der TÜV dazu sagt !
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31.12.10, 15:29
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#3
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Retrogott
Registriert seit: Mar 2010
Ort: NRW
Beiträge: 79
Bedankt: 50
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Der neuere Honda Civic vielleicht?
http://www.pkw-trend.de/upload/honda...s_12_25521.jpg
Würd mir jetz als einziger in den sinn kommen?!
Glaub kaum dasn Tuner sich mit so nem Lichtbalken sein Auto verschandeln will^^
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31.12.10, 16:56
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 4
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Falls Du mit "die gesamte Front durchgehend als Scheinwerfer" meinst, dass Dir da ein breiter leuchtender Querbalken entgegengekommen ist, kann es sich nur um um eine "Bastelei" handeln. Da hat sich halt einer den Kühlergrill mit LED's vollgeballert. Ist aber nach der StvZO nicht zulässig, da Fahrzeuge mit einer Spurbreite von mehr als 1,20 m vorne zwei getrennte Scheinwerfer besitzen müssen. Falls Du meinst, dass es sich um eine verglaste Front handelte, gab es schon in den 70ern ein schönes Fahrzeug:
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31.12.10, 17:16
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#5
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Newbie
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 25
Bedankt: 27
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Der Honda kommt dem was ich gesehen habe echt gut nahe. Nur weiß ich nicht wie sich der bei Nacht verhält. Im Übrigen sah es auch nicht so aus als ob der Frontgrill mit LEDs gespickt war. Das geworfene Licht war einheitlich, wie so Scheinwerfer eben Licht geben.
Ob es jetzt nach StvZO zulässig ist oder nicht, kann man darüber streiten. Ich fand es ziemlich beeindruckend und irgendwie schon "cool".
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31.12.10, 18:01
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 4
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"Ob es jetzt nach StvZO zulässig ist oder nicht, kann man darüber streiten.". Bitte mit deinem TÜV Prüfer, nicht mit mir. Grundlage hierfür §50 ff. StVZO. Inzwischen gibt es zu diesem Thema so viele Diskussionen und qualitativ "hochwertige" Ebay Angebote, das man(n) speien könnte. Grundgedanke: Ein einspuriges Fahrzeug (Fahrrad, Moped Motorrad) erkennt man im dunkeln an einem nach vorne wirkenden Strahler, ein zweispuriges (Auto, LKW) an zweien, ein Schienenfahrzeug an dreien.
Für die zusätzlich zum Abblend- oder Fernlicht wirkenden Beleuchtungen am Fahrzeug gelten soviele Zulassungsvorschriften, dass Du alleine hierfür einen Sachverständigen benötigst. Bestes Beispiel hierfür sind die Tagfahrlicht Diskussionen.
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31.12.10, 18:20
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 3
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War das so eine Art Van? Die USA Hersteller haben mal so etwas Produziert und wurde im Zuge des Importes genehmigt. Wobei die Scheinwerfer, wie gehabt, links und rechts hinter der Blende sitzen. Die Lampen der Mitte mussten unwirksam gemacht werden (wurde dann meist wieder in Funktion gebracht). Bauzeit so ca. 1990-1998.
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05.01.11, 01:16
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 40
Bedankt: 21
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Es gab in der USA in den 90ern mal einige Modelle die vorne mehrere Scheinwerfer hatten die sich eine durchgängige Scheibe teilten... Mulder in Akte X fuhr so ein Model einige Folgen lang
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09.01.11, 08:21
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#9
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 76
Bedankt: 23
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Ich glaube in Deutschland ist das so das man keien Durchgängigen Scheinwerfer haben darf.
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10.01.11, 20:32
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#10
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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ist acuh nicht mindesten 15cm vom boden und 50cm auseinander oder so habe grade die richtiege maße nicht im kopf, wen ich mein lehr buch mal in der hand habe und mich erinner dan guck ich mal rein es ist genort der bereich in dem schein und schluss leuchten angebracht werden
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