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myGully |
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25.11.10, 21:37
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#1
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 51
Bedankt: 95
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geht das?
ich wollte mir im onlineshop auf [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] etwas bestellen. Dort steht aber: "Unser Katalog wendet sich an gewerbliche Verbraucher." . soweit ich das überblicken kann steht dort nirgendwo was von einem nachweiß, das man ein gewerblicher ist. kann man das auch einfach als privater einkaufen?
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25.11.10, 22:04
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#2
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Profi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.504
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Dort steht oben :
Name Firma/Institut *
Ausserdem wird auch nach einem Ansprechpartner gefragt. Somit werden die das wohl überprüfen. Am einfachsten ist es, wenn du ihnen eine Mail schickst und nachfragst  .
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26.11.10, 08:24
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#3
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: /root/
Beiträge: 815
Bedankt: 640
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ändere bitte deinen Threadtitel!
-> Forenregeln
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28.11.10, 16:31
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#4
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 51
Bedankt: 95
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und wie mach ich das?
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28.11.10, 16:35
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 8
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@andre5090
Du kannst oft bei Firmen bestellen wenn du einfach "Selbstständig" als Firma angibst.
In wie fern das rechtens ist kann ich allerdings nicht sagen.
Bestell doch einfach, dann wirst du schon sehen ob du nach einem Nachweis gefragt wirst, wenn nicht hast du halt Glück gehabt.
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28.11.10, 16:44
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#6
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 160
Bedankt: 3.291
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Normaler weise musst du als selbstständiger denen deine Gewerbeanmeldung zu faxen und dann schicken sie es raus.
Thementitel ändern:
editier in deinem ersten Beitrag einfach den threadtitel.
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28.11.10, 16:57
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#7
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.317
Bedankt: 406
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Hat nichts mit Wissenschaft zu tun!
Wenn dort steht, dass nur Gewerbe kaufen dürfen, dann dürfen nur Gewerbe kaufen - fertig!
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28.11.10, 17:24
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#8
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毎日増加能力は、毎日戻っていない。
Registriert seit: May 2009
Ort: -16.558132,-151.51195
Beiträge: 311
Bedankt: 6.077
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Ließ die AGB::: 4.1 Lieferung an Privatpersonen
Privatpersonen werden grundsätzlich nur per Nachnahme beliefert.
Der Erwerber, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Bestellung von Privatpersonen bedarf immer der Schriftform. Bei Bestellungen über das Internet (Warenkorbbestellsystem) entsteht mit Absendung des Auftrages ein ordentlicher Kaufvertrag.
Chemikalien werden an Privatpersonen, laut Chemikalien-Verbotsverordnung, nur gegen Vorlage eine Kopie vom Personalausweis und dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde geliefert.
Sachkenntnis (durch berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss) besitzen:
- Apotheker ( Approbation )
- Apothekerassistent
- Pharmazieingenieur
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Drogist
- Geprüfter Schädlingsbekämpfer
- Hochschulbesucher, der im Rahmen des Studiums eine entsprechende Lehrveranstaltung besucht und eine entsprechende Prüfung bestanden hat.
Bei Bedarf fordern wir von Ihnen zu bestimmten Chemikalien eine Endverbleibserklärung an.
T- und T+ Stoffe sind generell von der Abgabe an Privatpersonen ausgeschlossen.
__________________
Respektpunkte geht mir am A... vorbei. 
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28.11.10, 20:12
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 196
Bedankt: 216
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Eben.
Gerade bei Chemikalien kannst du es als Privatperson völlig vergessen diese zu bekommen.
Selbst ich als Chemiker hätte Probleme ausserhalb des Betrieb da ran zu kommen.
Selbst bei ner Drogerie oder Apotheke wird man schräg angeguckt wenn man gewisse Sachen haben möchte, wie Salpetersäure, Nitratdünger oder große Mengen Wasserstoff-Peroxid
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