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myGully |
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31.10.10, 15:56
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 6
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Was sich für Verbraucher zum 1. November ändert
Zitat:
Anfang November müssen sich die Bürger auf allerhand Neues einstellen, es treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Für viel Wirbel sorgte bereits der neue Personalausweis. Er löste teilweise noch einmal einen Ansturm auf den alten Ausweis aus. Ab 1. November wird dann nur noch die neue Chipkarte ausgestellt.
Gute Nachrichten gibt es für BAföG-Bezieher: Sie sollen in Zukunft mehr Geld in der Tasche haben. Dagegen wird es für Verkehrssünder im Ausland unter Umständen teuer. Wer in die USA fliegen will, muss sich auf einen größeren bürokratischen Aufwand einstellen - denn sonst können die Passagiere gleich zu Hause bleiben. Und für Steuersünder könnte es in Zukunft in Liechtenstein ungemütlich werden.
Elektronischer Personalausweis
29.10.2010
Ab dem 1. November 2010 werden nur noch die neuen elektronischen Personalausweise ausgestellt: Verbraucher sollen damit künftig über das Internet Behördengänge erledigen, ihn aber auch bei Einkäufen einsetzen können. Die Übermittlung der persönlichen Daten über das Internet ist laut Bundesinnenministerium sicher. Der neue Personalausweis wird nur noch so groß sein wie eine Scheckkarte. Allerdings wird er auch deutlich teurer. Künftig kostet er 28,80 Euro anstatt bisher acht Euro. Daneben werden Lesegeräte nötig für die Übermittlung der persönlichen Daten über das Internet, die ab rund 25 Euro erhältlich sein sollen.
EU-Strafzettel
29.10.2010
Wer im europäischen Ausland zu schnell fährt oder falsch parkt muss künftig auch in Deutschland seine Knöllchen zahlen. Vollstreckt werden jedoch ausschließlich Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Wird dagegen etwa der Führerschein im Ausland entzogen, gilt dies nach Angaben des ADAC nur dort. Bisher konnten Verkehrssünder davon ausgehen, straffrei zu bleiben, weil der Aufwand für ausländische Behörden groß war. Verbraucher können aber Einspruch gegen die Knöllchen aus dem Ausland einlegen. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern werden in Deutschland weiter nicht vollstreckt.
Fluggastdaten bei Reisen in die USA
29.10.2010
Bei Flügen in die USA gelten künftig strengere Vorschriften zur Übermittlung persönlicher Daten. Spätestens 72 Stunden vor Abflug müssen Passagiere ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum und ihr Geschlecht im Buchungssystem ihrer Fluggesellschaft angegeben haben. Sind die Daten bis dahin nicht vorhanden, können die Behörden in den USA die Buchung zurückweisen. Bei Flügen, die innerhalb der Drei-Tages-Frist gebucht werden, müssen Passagiere die Daten sofort bei der Buchung angeben. Die Vorschriften gelten für Flüge in die USA, innerhalb der USA und alle weltweiten Flüge von US-Airlines.
BAföG-Sätze steigen
29.10.2010
Studierende aus einkommenschwachen Familien können künftig mehr Studienbeihilfe vom Staat bekommen. Ab November werden rückwirkend zum 1. Oktober die Bafög-Sätze erhöht. Der Bafög-Höchstbetrag steigt von 648 auf 670 Euro monatlich. Im Durchschnitt bekommen Bafög-Empfänger 13 Euro mehr.
Liechtenstein gibt Steuerdaten heraus
29.10.2010
Außerdem tritt das Steuerinformationsabkommen mit Liechenstein in Kraft. Liechtenstein verpflichtet sich dazu, in Zukunft unter anderem dem Finanzamt, Polizei oder Staatsanwaltschaft alle Informationen zu beschaffen, die in einem Verfahrung voraussichtlich relevant werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Deutschland, solche Informationen an Liechtenstein zu geben.
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Quelle:
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Man sieht nur mit dem Herzen gut.
Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
(Antoine de Saint-Exupéry)
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31.10.10, 19:38
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#2
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 82
Bedankt: 75
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Fluggastreisen in die USA
Die Pflicht zur vorzeitigen Einholung der Einreisegenehmigung (mindestens 3 Tage vor Einreisetermin) in die USA besteht bereits seit 12. Janunar 2009 mittels Onlineregistrierung.
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Dabei werden die geforderten Daten verschlüsselt in die USA gemeldet und dort entschieden, ob eine Einreise erfolgen kann oder nicht. Versäumt ein Einreisender diese Prozedur kann er in den USA von der Immigration abgewiesen werden (Rückflug in die Heimat).
Kein Witz:
Neu ist aber, seit einigen Tagen, daß in den US-Airlines-Flugzeugen, welche in die USA ein- oder ausfliegen, die Passagiere während des Fluges nicht mehr von ihren Sitzen aufstehen dürfen und in den Gängen umherlaufen, oder sich die Beine vertreten dürfen.
Ausnahmen bestehen nur für den Gang zur Toilette und zurück. Begleitende US-Mashalls in den US-Flugzeugen wachen darüber. Dies bringt erhebliche Einschränkungen für gesundheitsgefährte Reisende (Thrombosegefahr).
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01.11.10, 09:48
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 24
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Tja wer da noch in die USA fliegt ist selberschuld........
Ich frag mich wie lange sich die Leute das noch gefallen lassen. Ihre Daten rausgeben, Nacktscanner am Flughafen, Einreisegebühr bezahlen und auf dem Stundenlangen Flug gerade mal zur Toilette gehen zu dürfen...und was mache ich wenn der Lokus besetzt ist oder schon jemand vor der Türe wartet.......und dumm für alle mit Thrombose...
Einstein hatte schon recht...."Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher."
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