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myGully |
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13.10.10, 20:34
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#1
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 137
Bedankt: 7.692
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Muß man bei der Polizei eine Zeugenaussage machen??
Ich hatte heute besuch von einem Polizeikommissar,der mich zur einer blöden sache als Zeuge einladen möchte am Freitag.Daher meine frage,muss ich eine Aussage machen wenn ich doch garnichts mit der sache zutun haben möchte,bin durch zufall darein geraten zum kotzen  !?
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13.10.10, 20:35
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 106
Bedankt: 45
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Hingehen musst du ... kannst da dann aber die Aussage verweigern!
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Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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13.10.10, 20:39
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#3
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DjaneGraze
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Thüringen
Beiträge: 13
Bedankt: 8
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Also vom rechtlichen her is es so das du zu einer Zeugenaussage NICHT hingehen musst. ABer wenn du persönlich der/die Beschuldigte bist, dann musst du natürlich
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"Love the Life you Live, Live the Life you Love" - Bob Marley
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13.10.10, 21:25
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#4
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Einer polizeilichen Ladung muss NIEMAND Folge leisten. Egal ob beschuldigt oder als Zeuge.
Müssen tust du erst, wenn dich der Staatsanwalt lädt.
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13.10.10, 21:29
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#5
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 137
Bedankt: 7.692
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Danke erstmal.Ich bin nicht beschuldigt sondern ich soll nur als Zeuge aussagen.
Der Komissar wollte mich morgen anrufen um ein Termin für Freitag zumachen,kann ich ihm nicht einfach sagen das ich nicht aussagen möchte weil ich mit der sache nichts zutun haben möchte??
Ich habe kein schreiben bzw. Einladung bekommen,zum kotzen ich war zur falschen zeit am falschen ort
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13.10.10, 21:32
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#6
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endoplasmic reticulum
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 453
Bedankt: 286
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ganz einfach meld dich nichtmehr geh nichtmehr ans telefon 
solang nichts vom GERICHT(Staatsanwalt) kommt ist alles cool polizei zählt nicht... kommt kannst du der polizei schön den finger zeigen auf gut deutsch gesagt^^
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13.10.10, 21:34
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#7
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Du brauchst ihm gar keine Gründe nennen.
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13.10.10, 21:34
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 148
Bedankt: 84
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Zitat:
Zitat von Slazer23
Einer polizeilichen Ladung muss NIEMAND Folge leisten. Egal ob beschuldigt oder als Zeuge.
Müssen tust du erst, wenn dich der Staatsanwalt lädt.
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Richtig. Laut Strafprozessordnung ist in diesem Fall niemand verfplichtet bei der Polizei zu erscheinen.
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13.10.10, 21:43
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#9
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.612
Bedankt: 1.847
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Wie heisst es so schön... sie habend das Recht zu Schweigen und wenn du nicht Aussagen willst dann solltest du das in ANspruch nehmen
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13.10.10, 21:48
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#10
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von redox1042
ganz einfach meld dich nichtmehr geh nichtmehr ans telefon 
solang nichts vom GERICHT(Staatsanwalt) kommt ist alles cool polizei zählt nicht... kommt kannst du der polizei schön den finger zeigen auf gut deutsch gesagt^^
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so verhalten sich kleinkinder... augen zu machen und nicht mehr dran denken und alles wird gut...Wenn du irgentwann mal auf ne aussage von jemand angewiesen bist, bist du doch auch froh wenn der seine aussage macht oder ? Zeugnisverweigerungsrecht ist auch so ne sache wenn es vor gericht geht.Da ist nicht einfach mir "ne ich hab keine lust"
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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13.10.10, 21:56
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#11
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Vielleicht sollte man mal unterscheiden, zwischen Angeklagter und Zeuge
Und man sollte Unterscheiden zwischen Polizei und Gericht
Ein Angeklagter, oder jemand, gegen den Ermittelt wird, braucht niemals aussagen. Als Angeklagter kannst Du schweigen oder gar lügen. Das ist dein Recht.
Als Zeuge bist du vor Gericht zur Aussage verpflichtet. Es gibt für Zeugen kein Aussage Verweigerungsrecht. Einzige Ausnahme: Falls du dich durch deine Aussage selbst belastest.
Einer Vorladung zur Polizei muss auch niemand folgen.
Einer Vorladung zum Gericht muss mal folgen. Zur Not lässt dich das Gericht auch abholen und vorführen.
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13.10.10, 22:13
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#12
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Zitat:
Zitat von Watcher
Ein Angeklagter, oder jemand, gegen den Ermittelt wird, braucht niemals aussagen. Als Angeklagter kannst Du schweigen oder gar lügen. Das ist dein Recht.
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Zitat:
§ 153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Zitat:
Zitat von Watcher
Als Zeuge bist du vor Gericht zur Aussage verpflichtet. Es gibt für Zeugen kein Aussage Verweigerungsrecht. Einzige Ausnahme: Falls du dich durch deine Aussage selbst belastest.
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Zitat:
§ 383
Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:
1. der Verlobte einer Partei oder derjenige, mit dem die Partei ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
2. der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. diejenigen, die mit einer Partei in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind oder waren;
4. Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist;
5. Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns von Beiträgen und Unterlagen sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen und Mitteilungen für den redaktionellen Teil handelt;
6. Personen, denen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes Tatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung durch ihre Natur oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in Betreff der Tatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sich bezieht.
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Aber ja, schreib bitte weiter. Sehr unterhaltsam.
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13.10.10, 22:16
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#13
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Slazer,
was meintest du mit den Zitaten??
Ich schrieb, dass man als ANGEKLAGTER lügen darf, und du zitierst, dass man als Zeuge oder Sachverständiger nicht lügen darf?? Und nun? Willst Du mir erklären, was du damit sagen willst?
Und dass man nicht gegen Familienangehörige aussagen muss, habe ich als Allgemeinwissen vorausgesetzt. Sorry, dass ich das nicht dazu geschrieben habe. Das selbe gilt für das Beichtgeheimnis, der Name sagt es ja schon.
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13.10.10, 22:19
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#14
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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DU DARFST VOR GERICHT NICHT LUEGEN
Vielleicht liest, aber vor allem VERSTEHST, du nochmal die Quotes die ich da reingepackt habe.
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13.10.10, 22:25
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#15
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Du solltest dein Zitat sinnentnehmend lesen.
Dein Paragraf bezieht sich explizit auf Zeugen und Sachverständige.
Es gibt KEINEN Paragrafen, der einem Angeklagten das Lügen verbietet. Ansonsten zeige mit bitte eine Quelle für deine Behauptung. Der Paragraf 153 taugt dazu nämlich nicht. Paragrafen dürfen nämlich nicht interpretiert werden ;-)
Ich zeig es dir nochmal:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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13.10.10, 22:29
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#16
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Ich komm überall rein
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 102
Bedankt: 88
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Also erst einmal war es bestimmt kein Komissar da es die schon seit ewigkeiten schon nicht mehr gibt ...
So und um zu deiner Frage was zusagen, du musst natürlich nicht zur Polizei zumal du noch nicht mal ein Brief bekommen hast und es nur mündlich ausgesprochen wurde wenn du keine lust hast da hinzugehen dann rufste einfach auf der dienststelle an und sagst du willst die Aussage verweigern weil du damit nicht zu tuen hast so und dann sagen sie zu ir alles klar bye bye xD
das einzigste was passieren kann ist wenn das vor gericht geht das der richter dich dann als zeugen haben will und dann musste da natürlich erscheinn
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13.10.10, 22:36
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#17
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Sobald du vor Gericht aussagst, ob Zeuge oder Angeklagter, hast du die Wahrheit zu sagen.
Wenn du als Angeklagter vor Gericht aussagst, musst du dich zwar nicht selbst belasten, aber du musst die Wahrheit sagen.
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13.10.10, 22:42
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#18
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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das ist eine Behauptung. Ich habe dich um Quellen gebeten.
Diese wirst du mir jedoch nicht nennen können.
Ein Verbot muss ja wohl irgendwo niedergeschrieben und nachzulesen sein.
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13.10.10, 22:43
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#19
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Ich komm überall rein
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 102
Bedankt: 88
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Man darf vor Gericht soviel lügen wie man will wenn man darauf lust hat, das einzigste was dich am lügen hindern kann ist wenn der Richter dich unter >Eid setzt dann machst du dich mit jeder Lüge strafbar !!!
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13.10.10, 22:47
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#20
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Ein Angeklagter wird in Deutschland nicht vereidigt
Du solltest weniger amerikanische Krimis anschauen
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13.10.10, 22:47
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#21
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Ok, hab mal kurz nachgeschaut.
Erlaubt ist, was nicht verboten ist.
Und demnach, darf man als Angeklagter vor Gericht lügen.
leider, leider, leider^^
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13.10.10, 23:11
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#22
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- AVATAR -
Registriert seit: May 2010
Ort: CA 94089
Beiträge: 77
Bedankt: 118
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ALSO.......
DU DARFST NICHT DIE EINLADUNGEN EINFACH IGNORIEREN !!
Du musst drauf reagieren indem Du entweder die ganze Sache einem
Rechtsanwalt übergibst oder eine sehr gute Begründung z.B. Krankheit
(mit Nachweis) vorlegen kannst.
Oder natürlich indem Du zum Vorladetermin erscheinst.
Du kannst nur die Aussage verweigern wenn Du Dich selber oder einen
nahen Verwandten durch deine Aussage belasten würdest.
Aber auch das muss protokoliert werden.
Kommt es zu einem Gerichtstermin kannst Du auf richterliche Anordnung
mit Polizeigewalt vorgeführt werden.
Also werde Dir genau über den Sachverhalt des Vorgangs klar !!
P.S.
Lügen darfst Du ebenfalls nicht !
Einzige Ausnahme als Angeklagter. Das allerdings nimmt Dir die Glaubwürdigkeit.
Wirst Du erwischt, wirst Du auch entsprechend Deiner potenziellen Taten verurteilt !
P.P.S
Sowohl Staatsanwalt als auch Nebenkläger können Vereidigung beantragen.
Das entscheidet dann der Richter.
Vereidigt werden können sowohl der Angeklagte als auch die Zeugen.
Alles nachzulesen in der Strafprozessordnung. (STPO)
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13.10.10, 23:29
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#23
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Zitat:
DU DARFST NICHT DIE EINLADUNGEN EINFACH IGNORIEREN !!
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Falsch!
Dass man auf eine Einladung der Polizei nicht reagieren muss, wurde hier schon längst geklärt
Zitat:
Wirst Du erwischt, wirst Du auch entsprechend Deiner potenziellen Taten verurteilt !
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Falsch!
Lügen (als Angeklagter) ist keine Straftat, auch nicht vor Gericht.
Zitat:
Vereidigt werden können sowohl der Angeklagte als auch die Zeugen.
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Falsch!
Angeklagte dürfen in Deutschland nicht vereidigt werden
Zitat:
Alles nachzulesen in der Strafprozessordnung. (STPO)
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Dann lies mal nach
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13.10.10, 23:47
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#24
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Du musst erscheinen!!! Aber aussagen must du gar nichts!!
Wir hatten sowas ähnliches bei uns an der Schule, der eine hat dem andern den Kiefer gebrochen!
Ich musste auch dahin, aber die haben mir freigestellt ob ich was sage oder nicht!
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13.10.10, 23:51
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#25
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Zitat:
Zitat von SKater1449
Du musst erscheinen!!! !
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Quelle?
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13.10.10, 23:54
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#26
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
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Zitat:
Zitat von Watcher
Quelle?
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Ich wurde selber vorgeladen für eine Zeugenaussage!
Wir haben auch nachgefragt! Und uns wurde gesagt wir müssen!
[Habe den Vater eines Kumpels gefragt, der ist Polizist, der sagt ich müsste erscheinen aber ob ich Aussage wäre meine Entscheidung!]
__________________
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13.10.10, 23:58
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#27
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Eine Behauptung eines Polizisten ist keine glaubhafte Quelle.
Wenn es diese Verpflichtung gibt, muss sie auch irgendwo nachzulesen sein.
Ich war auch schon vorgeladen und bin nicht hin gegangen. Ohne Folgen.
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14.10.10, 00:05
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#28
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Aggressive Skater
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 343
Bedankt: 300
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Joa gut, dann hab ich keine Ahnung!
Kann nur von meinem berichten!
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14.10.10, 00:48
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#29
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- AVATAR -
Registriert seit: May 2010
Ort: CA 94089
Beiträge: 77
Bedankt: 118
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@ Watcher
Es gibt da ein bemerkenswertes Zitat von Dieter Nuhr:
Nett formuliert lautet es: Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten!
Was ich weiter oben geschrieben habe entspricht den Tatsachen!
Du besitzt offensichtlich keinerlei Fachkenntnisse sondern bist einzig und alleine
durchschnittlich belesen und interpretierst da Sachen zusammen die weder
Hand noch Fuss haben.
Solltest Du mal einen Gerichtssaal regelmässig betreten, weisst Du wovon ich rede!!
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14.10.10, 07:37
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#30
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 137
Bedankt: 7.692
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Was mach ich den jetzt gleich wenn der Komissar anruft wegen dem Termin für morgen,habe keine bock auf die geschichte!?Ich soll auf bildern gucken und schauen ob ich die jenigen erkenne mehr nicht hat er gesagt.
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14.10.10, 07:47
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#31
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Soul Reaver
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 135
Bedankt: 73
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WTF!!
wenn die ne straftat begangen haben, dann geh da hin und sag aus !
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14.10.10, 07:55
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#32
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 137
Bedankt: 7.692
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Zitat:
Zitat von raz187
WTF!!
wenn die ne straftat begangen haben, dann geh da hin und sag aus !
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Das ist irgend ne organisierte Schrott Mafia,und wenn ich gegen die aussage machen die mich platt
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14.10.10, 08:12
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#33
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Also nochmal:
einer polizeilichen Vorladung musst du nicht Folge leisten.
Wenn die Polizei dich aber als wichtigen Zeugen sieht und du zu ihrer Vorladung nicht erscheinst, wirst du Post vom Staatsanwalt bekommen und dann musst du kommen.
Ausnahmen sind Verkehrsdelikte, da in diesen Fällen die Polizei die Rolle des Staatsanwaltes übernehmen darf.
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14.10.10, 08:23
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#34
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 137
Bedankt: 7.692
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Ok Danke,mal schauen wie er reagiert am Telefon wenn ich ihm sage das ich morgen nicht zur aussage erscheine.
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14.10.10, 08:35
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#35
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Haschisch-Hartzer
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 97
Bedankt: 64
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Zitat:
Zitat von Slazer23
Sobald du vor Gericht aussagst, ob Zeuge oder Angeklagter, hast du die Wahrheit zu sagen.
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Nur wenn man den Eid vor Gericht leistet, dann muss man die Wahrheit sagen! Vorher kannst du lügen bis sich die Balken biegen.
...
Wenn du keine Aussage machen möchstest, sag es dem Polizisten, du bist nicht der Erste, und auch nicht der Letzte der seine Aussage verweigert. Mir kommt es eher so vor, als hättest du schiss vor der Polizei.
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