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myGully |
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09.10.10, 20:14
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 14
Bedankt: 0
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Rechtliche Frage
Hallo leute, es geht hier um eine Rechtliche Frage.
Ich habe vom Benutzer eines bwin.de und micropayment.de Konto's die Erlaubnis die Accounts zu benutzen
und Geld auf mein Konto zu überweisen. Die Frage. Der besagte Herr ist für eine kleine Zeitspanne inaktiv,
kommt wieder zurück und ist nun doch nicht mehr einverstanden, dass ich das Geld auf mein Konto transferiert habe.
Darf ich das Geld behalten oder muss ich es zurücküberweisen, da mir sonst rechtliche Konsequenzen drohen?
Danke für eure Antworten
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10.10.10, 10:18
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 106
Bedankt: 45
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Hey,
also ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung und auch mündlich ohne weiteres gültig, es sei denn, gesetzlich ist eine besondere Form vorgeschrieben.
__________________
Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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10.10.10, 10:22
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#3
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Ich komm überall rein
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 102
Bedankt: 88
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wenn er dir die erlaubniss nur mündlich ausgesprochen hat dann musst du es zurück geben da er sonst einfach eine anzeige machen kannn und einfach sagen kann das du es nicht durftest und somit bist du dann der gearschte weil der account ja auf seinem namen lief
und du ja keiunerlei beweise hast das du es durfstest
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10.10.10, 10:36
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 106
Bedankt: 45
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Wenn die AGB*s der Seite Account Sharing verbieten, würde er sich damit ans offene Messer liefern.
Der Klager hat die Aufgabe seine Aussage glaubhaft zu machen bei bestreiten durch den Beklagten hat er dafür auch Beweise zu führen. Sollte er dieses nicht können, steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel ist das Recht für den Beklagten.
Wenn du den ganzen Stress aus dem Weg gehen möchtest, schick ihm einfach das Geld wieder zurück und sonst leg es einfach drauf an. Er wird sicherlich auch keine Beweise haben das er es NICHT gesagt hat. Heimliche Tonaufnhamen und Co. sind vor Gericht eh nicht zugelassen.
__________________
Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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10.10.10, 10:42
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#5
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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ein Vertrag ist ein Vertrag ob mündlich oder schriftlich, wenn er dir es gestattet hat es zu nutzen und dir dadurch auch logischerweise die Login Daten gegen hat würde ich sagen kannst du es behalten, ansonsten frag mal in einem Anwalts Forum nach wie es genau aussieht.
Und ich weiß ja nicht was du darüber abgerechnet hast als bwin werden mal Wetten oder so gewesen sein da weiß ich es nicht, aber micropayments ist ja so was wie paypal wo man Geld sendet bzw. empfangen kann wenn ich das richtig sehe und bei solchen Dingen stehen ja normal der Verwendungszweck dabei und nach dem müsstest ja nachweise können das dieses Geld an dich gerichtet war.
Zitat:
Wenn die AGB*s der Seite Account Sharing verbieten, würde er sich damit ans offene Messer liefern.
Der Klager hat die Aufgabe seine Aussage glaubhaft zu machen bei bestreiten durch den Beklagten hat er dafür auch Beweise zu führen. Sollte er dieses nicht können, steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel ist das Recht für den Beklagten.
Wenn du den ganzen Stress aus dem Weg gehen möchtest, schick ihm einfach das Geld wieder zurück und sonst leg es einfach drauf an. Er wird sicherlich auch keine Beweise haben das er es NICHT gesagt hat. Heimliche Tonaufnhamen und Co. sind vor Gericht eh nicht zugelassen.
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ist nicht verboten, aber es heißt halt was durch Weitergabe von PW und Nutzername auf dem Acc passiert geht zu lasten des Users
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10.10.10, 10:49
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 106
Bedankt: 45
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Zitat:
Zitat von mythology
ist nicht verboten, aber es heißt halt was durch Weitergabe von PW und Nutzername auf dem Acc passiert geht zu lasten des Users
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Na dann erzähl mal deinem Kumpel das er schlechte Karten hat.
Das erklärt doch alles! Du hast die Login Daten und somit die berechtigung.
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Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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10.10.10, 10:54
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#7
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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aber mal ne blöde Frage wie kommt man überhaupt auf die Idee Account von wem anderen zu verwenden?
Also ich verstehe so was nicht wenn es eine einmalige Aktion ist wie ne Zahlung oder so dann kann man mal nen Kollegen fragen (und wenns um Geld geht auch nur sehr gute) aber wenn man es öfters nutzt dann erstellt man sich doch einen eigenen Account.
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10.10.10, 15:18
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#8
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Dein Problem ist die Beweislage. Das ist bei Mündlichen Verträgen ohne Zeugen das große Problem.
Insbesondere kann der andere immer noch Behaupten das er dir weder die Erlaubnis gegeben hat, noch die Zugangsdaten. Gegenteil kannst du kaum beweisen. Und die Zugangsdaten kannst du ja auch auf anderen Wegen dran gekommen sein. Über die Schulter geschaut oder einfach per Keylogger auf seinem Computer gestohlen haben.
Und aus diesem Grunde kann er ohne weiteres Behaupten du hast das Geld gestohlen. Per Kontoauszug kann er das ja erst einmal beweisen das sein Geld an dich ging.
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10.10.10, 15:25
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Dein Problem ist die Beweislage. Das ist bei Mündlichen Verträgen ohne Zeugen das große Problem.
Insbesondere kann der andere immer noch Behaupten das er dir weder die Erlaubnis gegeben hat, noch die Zugangsdaten. Gegenteil kannst du kaum beweisen. Und die Zugangsdaten kannst du ja auch auf anderen Wegen dran gekommen sein. Über die Schulter geschaut oder einfach per Keylogger auf seinem Computer gestohlen haben.
Und aus diesem Grunde kann er ohne weiteres Behaupten du hast das Geld gestohlen. Per Kontoauszug kann er das ja erst einmal beweisen das sein Geld an dich ging.
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naja wenn er Zahlungen von verkäufen drüber geleitet hat kann er nachweisen das er der Verkäufer war.
Oder Zahlungen von einer Webseite,.....
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10.10.10, 15:35
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#10
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Kommt aber darauf an welchen Namen/Nick er dabei verwendet hat.
Aber um die Sache genau zu beurteilen, dazu müßte man wesentlich mehr Einzelheiten kennen. Zum Beispiel in was für eine Beziehung stehen beide. Hat er freien Zugang zum PC des anderen. Usw.
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10.10.10, 16:11
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 106
Bedankt: 45
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Zitat:
Zitat von Dr.Anton
Dein Problem ist die Beweislage. Das ist bei Mündlichen Verträgen ohne Zeugen das große Problem.
Insbesondere kann der andere immer noch Behaupten das er dir weder die Erlaubnis gegeben hat, noch die Zugangsdaten. Gegenteil kannst du kaum beweisen. Und die Zugangsdaten kannst du ja auch auf anderen Wegen dran gekommen sein. Über die Schulter geschaut oder einfach per Keylogger auf seinem Computer gestohlen haben.
Und aus diesem Grunde kann er ohne weiteres Behaupten du hast das Geld gestohlen. Per Kontoauszug kann er das ja erst einmal beweisen das sein Geld an dich ging.
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Schwachsinn ... der Beklagte muss garnichts beweisen. Der Kläger muss erstmal beweisen das seine anschudligung begründet sind.
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Früher war ich unentschlossen, heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.
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10.10.10, 17:56
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#12
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Zitat:
Zitat von veruM
Schwachsinn ... der Beklagte muss garnichts beweisen. Der Kläger muss erstmal beweisen das seine anschudligung begründet sind.
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Und wo ist das Problem. Der Kläger hat nun mal einen Kontoauszug der schon mal Beweist das Geld von seinem Konto auf das Konto des Angeklagten geflossen ist. Und da es sich hier um Zivilrecht handelt ist der Angeklagte jetzt in Zugzwang.
Das was du meinst ist das Strafrecht. Da muß Eindeutig bewiesen werden das der Angeklagte Schuld ist. Geht das nicht ist er frei zu sprechen. In dubio pro reo
Im Zivilrecht ist es anders. Da genügt schon ein Anscheinsbeweis und wem der Richter mehr glaubt, um zu Gewinnen. Und hier ist man auch in der Pflicht, Aussagen der Gegenseite als Beklagter zu widerlegen. Das heißt im obigen Fall, kann der Beklagte nicht Nachweisen weswegen die Überweisung erfolgte, hat er schon mal etwas schlechtere Karten als der Kläger.
Aber wie schon geschrieben, wir kennen zu wenig Fakten. Der Richter hat da sicher mehr. Insbesondere sieht er ja auch meist beide von Angesicht zu Angesicht und macht sich hierüber ein Bild, wem er mehr Glauben kann.
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