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PC/ Hardwareanschaffung zwecks Werbungskosten für Kindergeldzahlung

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Ungelesen 08.10.10, 18:30   #1
nervus_trigeminus
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Standard PC/ Hardwareanschaffung zwecks Werbungskosten für Kindergeldzahlung

Hallo Leute,

Das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu und ich habe bisher noch absolut nichts besonderes (teures) für mein Studium angeschafft, so dass ich bisher den Bezug von Kindergeld für 2010 noch nicht rechtfertigen könnte, falls eine entsprechende Anfrage seitens des Amtes eintrudelt (womit ich für dieses Jahr stark rechne!)

Klar ein paar Lehrbücher usw. habe ich schon gekauft aber das reicht leider hinten und vorne nicht aus.
Die fehlenden Ausgaben müssten sich insgesamt auf circa 1000 € belaufen.

Zum Arbeiten kann man wunderbar PCs, Notebooks und alles, was sonst noch zum "Home-Office" gehört als Werbungskosten absetzen.

Ich habe aber momentan ein 2 Jahre altes MacBook + separaten 22" Monitor, Tastatur, Maus, Drucker ... sprich alles, was man so zum "normalen" Arbeiten braucht und bin auch recht zufrieden damit.
Mir fällt daher absolut keine (sinnvolle) Anschaffungsmöglichkeit ein
Vielleicht hat ja der eine oder andere von euch eine zündende Idee...

Gruß
n.trigeminus

P.S.
Ich bin seit 48 Stunden wach, also verzeiht meine Orthographie
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Ungelesen 08.10.10, 19:17   #2
Ellis
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Wenn du nix brauchst, lass es. Deutschland hat genug schulden, auch ohne Finanzierung von MacBook`s.

Postskriptum; Da das durchschnittsalter hier u 15 ist, kannst du auch einfach Rechtschreibung schreiben, statt Orthographie.
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Ungelesen 09.10.10, 15:06   #3
nervus_trigeminus
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ähm ja ... das man als Student die 164 Euro monatlich natürlich braucht steht wohl nicht zur Diskussion denke ich...
Leider werden Ausgaben für Miete, Kleidung, Lebensmittel usw. nicht als Werbungskosten angerechnet sondern "nur" Arbeitsmaterialien wie Bücher, PCs, ...

Das Kindergeld ist für viele allein schon wichtig, um nicht am BAföG-Höchstsatz zu hängen, was sonst u.a. einen höheren Schuldenbetrag bedeuten würde.
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Ungelesen 09.10.10, 17:35   #4
Alpha_ExoduS
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also ich hör das zum ersten mal das man sein kindergeld begründen muss !? oder hängt das mit irgendeiner verlängerung zusammen?

also versteh ich das richtig, das du das kindergeld brauchst um nicht am baföghöchstsatz kratzen zu müssen?
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Ungelesen 09.10.10, 17:41   #5
Techno0
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iPad...
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Ungelesen 09.10.10, 20:29   #6
nervus_trigeminus
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Zitat:
Zitat von Alpha_ExoduS Beitrag anzeigen
also ich hör das zum ersten mal das man sein kindergeld begründen muss !? oder hängt das mit irgendeiner verlängerung zusammen?

also versteh ich das richtig, das du das kindergeld brauchst um nicht am baföghöchstsatz kratzen zu müssen?
Ich bekomme elternunabhängiges BAföG (Höchstsatz)... Aber bei vielen Kommilitonen ist das der Fall, die beantragen lieber einen niedrigeren Satz und beziehen dann das Kindergeld mit ein.

Die Berechtigung (Nachweise über Werbungskosten usw.) zum Empfang von Kindergeld wird stichprobenartig vom Amt angefordert - für dieses Jahr rechne ich fest mit einer Überprüfung, da sich das Amt bereits an mich gewandt hat, zwecks Studienbescheinigung für WS 10/11.
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Ungelesen 09.10.10, 22:07   #7
Lono23
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Der Sachverhalt, weshalb er Kindergeld bezieht ist doch für seine Frage vollkommen unerheblich.

Leider geht nicht hervor was du genau studierst (Medizin?), darum ist es schwer dir Hard und Software zunennnen die du spezifisch für dein Studium nützlich sein könnte. Aber wie wäre es mit einem hochwertigem Frablaserdrucker, eine ~500 GB Solid State Drive, eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung oder möglicherweise wäre auch eine Digital Fotocamera, eine Digitale Videocamera?

An Software fallen mir auch ein paar schöne Dinge ein

Falls dir selber nichts einfällt und du nur was kaufen willst, aber trotzdem nichts brauchst, weil du sonst die Werbungskosten nicht beanstanden kannst, dann bleibt dir noch die Möglichkeit von einem etwas zu kaufen und die Rechnung zu bekommen, aber der entrichtet dir keine Ware. Der Verkäufer schreibt die Ware, dann wiederrum als Retour (wegen nicht gefallen oder was auch immer) gekennzeichnet und beanstandet von dir ~50 - 100 Euro für die Versandkosten oder Verpackungbeschädigung und vertickt die als neu einfach an den nächsten weiter. Du hast die Rechung und bekommst das komplette Geld erstattet, aber du hast nur für 50 oder 100 Euro investiert.
Da gibt es wohl einige Alternativen um nur das Geld ab zukassieren, was nicht die feine Art ist, obwohl das auch wieder relativ ist
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Ungelesen 10.10.10, 06:20   #8
jerujeru
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ähm meine freundin studiert auch und bezieht auch bafög + kindergeld aber von sowas hab ich noch nicht gehört.Werbungskosten machen für mich nur sinn wenn du über die verdienstgrenze von 7.680 Euro im jahr kommst.sprich 640 euro pro monat und das ist genau der bedarf den der anwalt meiner freundin für sie ausgerechnet hat als studentin.
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Ungelesen 10.10.10, 14:22   #9
nervus_trigeminus
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Zitat:
Zitat von jerujeru Beitrag anzeigen
ähm meine freundin studiert auch und bezieht auch bafög + kindergeld aber von sowas hab ich noch nicht gehört.Werbungskosten machen für mich nur sinn wenn du über die verdienstgrenze von 7.680 Euro im jahr kommst.sprich 640 euro pro monat und das ist genau der bedarf den der anwalt meiner freundin für sie ausgerechnet hat als studentin.
Achso, jetzt verstehe ich woher die Unklarkeiten kommen ...

Da ich nebenbei anteilig als Krankenpfleger Nachtschichten arbeite komme ich im Jahr über die Einkommensgrenze von 7.680 €
Mein dortiger Verdienst steht mir jedoch nicht monatlich zur Verfügung (festes Sparkonto usw.), sodass ich auf das Kindergeld nicht verzichten möchte.

@Lono23:

... ja, ich studiere Medizin -und danke für deine Vorschläge!
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