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01.10.10, 08:36
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#1
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Berserker
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Österreich, Steiermark
Beiträge: 3.371
Bedankt: 1.479
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Österreich - Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ab Oktober
Zitat:
Verwertungsgesell*schaften wollen bis zu 44 Euro verlangen – WKO will vor OGH ziehen
Sieben österreichische Verwertungsgesellschaften wollen ab 1. Oktober eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten verlangen, berichtet heise. Die Zusatzkosten sollen je nach Kapazität und Art des Speichers festgesetzt werden. Am meisten soll demnach für externe "Multimedia-Festplatten" über 1.000 GB Speicher verlangt werden. Eine Übersicht der neuen Tarife hat die Austro Mechana veröffentlicht, demnach sind bis zu 36,45 Euro möglich. Zuzüglich der Umsatzsteuer würden in dem Fall rund 44 Euro anfallen.
Entscheidungen gegen Abgaben
Eigentlich hatte der Oberste Gerichtshof 2005 und 2009 gegen Abgaben auf Festplatten und Computer entschieden. Zwei Verwertungsgesellschaften wollten 21,60 Euro als Reprographievergütung einheben. Der OGH entschied jedoch dagegen, da sich diese Pauschale nur auf Papierkopien bezieht. Die neuen Pauschalen wollen Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR nun als Leerkassettenvergütung angeben. Auch hier hatte der OGH bereits 2005 dagegen entschieden, da Festplatten auch für andere Zwecke als zum Speichern von Privatkopien genutzt werden.
Andere Nutzungsgewohnheiten
Die Verwertungsgesellschaften würden nun jedoch argumentieren, dass Festplatten mittlerweile anders genutzt werden. Immer mehr Nutzer würden legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Festplatten abspeichern. Der Anteil der online erworbenen Medieninhalte sei gering. Das hätten Marktanalysen ergeben. Unklar ist, ob User Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren haben, wenn sie etwa Inhalte von einer alten auf eine neue Festplatte kopieren.
WKO will vor OGH ziehen
Die Wirtschaftskammer Österreich wolle nun wieder vor den OGH ziehen, um gegen die Abgaben vorzugehen. Die WKÖ fürchte, dass dadurch die Belastung für die IT-Händler um 30 Millionen Euro pro Jahr ansteigt. (red)
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Zitat:
Die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kommt ab dem 1. Oktober. Zwischen 12 und 36 EUR (ohne Umsatzsteuer) liegen die Preise, die die Austro Mechana für jedes verkaufte digitale Speichermedium einheben will.
Wien(auer). Ab Freitag werden Festplatten in Österreich deutlich teurer. Denn ab dem 1. Oktober müssen die heimischen Computerhändler eine Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaften bezahlen, die sich um die Verteilung von Tantiemen an Künstler, Texter oder Musiker kümmern. Zwischen zwölf und 36 Euro (ohne Umsatzsteuer) liegen die Preise, die etwa die Austro Mechana künftig für jedes verkaufte digitale Speichermedium einheben will. Damit steigen nicht nur die Preise für externe Festplatten, auch Computer, Laptops oder etwa Smartphones könnten teurer werden.
Die Verwertungsgesellschaften argumentieren damit, dass immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke, seien es Musik oder Filme, legal auf heimische Festplatten kopiert würden. Nur ein geringer Teil davon sei auch online erworben worden. In Deutschland hatten sich Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften erst vor wenigen Monaten auf eine pauschale Abgabe von 13,64 Euro pro verkauftem Computer geeinigt.
OGH lehnte Pauschale ab
Auch in Österreich ist der Vorstoß nicht neu. Schon 2005 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Forderung nach einer Ausweitung der „Leerkassetten-Vergütung“ auf Festplatten eine Absage erteilt. Computer-Festplatten würden nicht hauptsächlich zur Speicherung von Filmen und Musik erworben, so die Begründung des Gerichts. Eine Abgabe auf MP3-Player bestätigte der OGH im Jahr 2005 jedoch.
Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer kritisieren den neuerlichen Vorstoß der Verwertungsgesellschaften unisono. Die Wirtschaftskammer schätzt die jährliche Belastung für die österreichischen Elektronikhändler auf 30 Mio. Euro und empfiehlt diesen, Klage einzureichen.
Es ist zu erwarten, dass erst ein neuerlicher Spruch des OGH in frühestens zwei bis drei Jahren Klarheit bringen wird. Die Arbeiterkammer prüft nun, ob die Händler den Kunden im Fall eines positiven Urteils eine allfällig bezahlte Abgabe zurückzahlen müssen.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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01.10.10, 08:42
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#2
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Kassel
Beiträge: 674
Bedankt: 113
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Sind die bescheuert ?
Da kauft doch kein Mensch mehr ne Festplatte -.- 1 Tb kostet momentan 60€ ca. plus die 40€ abgabe wieder 100€ ...
Dazu kann man einfach nichts sagen, außer geldgeilheit der Politiker und des Staates.
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01.10.10, 08:58
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#3
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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Naja kauft man halt im Ausland ein über das Schweizer oder Deutsche Postfach meiner Firma :P
werden es halt zukünftig Sammelbestellungen für den ganzen Kollegen und Bekanntenkreis xD
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01.10.10, 09:31
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#4
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Hawara
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Austria
Beiträge: 299
Bedankt: 257
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Na super, wollte mir in den nächsten Tagen eine neue Platte kaufen und jetzt machen sies noch teurer... Verstehe nur die Begründung nicht wirklich, bei SaSaSas Beispiel wäre das eine Erhöhung von über 40% (Steuer inklusive), und das nur weil man Daten drauf speichern kann? Na no na ned, eine Zumutung ists trotzdem, hoffe das wird bald abgeschafft.
Werd jetzt wohl im Ausland bestellen, da sind die Versandkosten ja ein Witz dagegen.
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01.10.10, 14:27
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#5
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 483
Bedankt: 944
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Zitat:
Zitat von phil8143
Na super, wollte mir in den nächsten Tagen eine neue Platte kaufen und jetzt machen sies noch teurer...
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Beeil dich
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01.10.10, 09:51
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#6
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Kassel
Beiträge: 674
Bedankt: 113
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Btw.  ich wollt mir auch ne neue Festplatte bestellen  fällt mir grad so ein wo du es schreibst, hab erst garnicht gemerkt das mich das auch betrifft :P
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01.10.10, 10:39
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#7
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Berserker
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Österreich, Steiermark
Beiträge: 3.371
Bedankt: 1.479
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Heute hats bei uns im Radio ne Diskusion drüber gegeben.
Ein Anrufer hat da einen guten Vergleich gebracht.
Wenn man eine Urheberrechtsabgabe für eine Festplatte zahlen muss weil man darauf Raubkopien speichern kann, müsste ein Pärchen ohne Kinder auch Kindergeld beanspruchen können, da man ja auch Kinder haben kann.
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01.10.10, 10:45
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#8
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Banned
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Kassel
Beiträge: 674
Bedankt: 113
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Ja den Vergleich gibts auch mit der GEZ
Du sollst für ein Internetfähiges Gerät Geld zahlen, obwohl du kein Internet hast (bsp.)
Also kannste auch Kindergeld beantragen, Kind ist noch nicht vorhanden, aber das Gerät ist daheim.
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01.10.10, 11:31
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.139
Bedankt: 589
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Zitat:
Zitat von SaSaSa
Ja den Vergleich gibts auch mit der GEZ
Du sollst für ein Internetfähiges Gerät Geld zahlen, obwohl du kein Internet hast (bsp.)
Also kannste auch Kindergeld beantragen, Kind ist noch nicht vorhanden, aber das Gerät ist daheim.
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Da hab ich mal mit nem GIS (Rundfunkgebühren) heini gestritten, weil ich als ich umgezogen bin weder Radio noch Fernseh im Haus hatte und eigentlich auch nicht benutzt habe (war kurz nach meinem Umzug als ich 3 Monate lang so 60-70 Studnenwochen geschoben habe auf Arbeit), außer halt auf der Arbeit und der im Auto ist nicht Gebührenpflichtig.
Ich müsse für den PC GIS bezahlen weil es ja möglich wäre das ich mir Online Radiosender anhöre.
Wie ich mit dem am schreien war erzähl ich mal lieber nicht :P
Sonst baut man halt auch Raid 5 um :P dnan hat man auch wieder das eine oder andere TB frei im verglich zu Raid 1/01
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01.10.10, 14:09
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#10
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Ort: In einer Dunklen Kammer
Beiträge: 603
Bedankt: 410
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Jaja die Musikindustrie regiert die Welt. Armes Volk.
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01.10.10, 15:34
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#11
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Schwermetaller
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 110
Bedankt: 52
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Zum Glück hab ich mir grad eine neue 2 TB externe FB zugelegt. Bis die wieder voll ist, dauerts eh noch ne Weile
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