Man man man, seid ihr wieder großkotzig hier... Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!
So nun zum Topic:
Als ich (vor jetzt 4 Jahren) meine Reise zum Nachholen des Abiturs auf einem Kolleg angetreten hatte galt folgendes.
Elternfreies BAföG bekommt ein Auszubildender/Schüler wenn eine der folgenden Fälle der Fall ist:
- 3 jährige abgeschlossene Berufsausbildung
- 5 Jahre alleiniger Haushalt geführt
- das dritte habe ich vergessen, sorry. Bin mir aber ziemlich sicher, dass es 3 Möglichkeiten gab ans Elternfreie BAföG zu kommen.
Die Bestimmungen dafür haben sich im Laufe der Jahre aber ohnehin geändert. So war es dann z.B. im Jahre 2008 so, dass jeder der auf dem Kolleg angenommen wurde elternfreies BAföG erhalten hatte. Allerdings weiß ich nicht ob das allgemein für alle Kollegs gilt, oder obs nur auf dem Kolping-Kolleg galt.
Das gute beim elternfreien BAföG ist, dass man
1. den Höchstsatz bekommt (2006 warens 605 € / 2007+2008 655€)
2. muss man es nicht wie beim normalen BAföG zurückzahlen
3. Es beeinflusst auf keinster weise das spätere BAföG das du evtl. beim Studieren beantragst.
Und wie der Name schon sagt: Elternfrei bedeutet, es ist scheißegal ob deine Eltern Milliardäre sind oder nur Ottonormalverdiener, du bekommst das BAföG.
Allerdings gibts trotzdem noch beim elternfreien BAföG Ablehnungsgründe, abhängig von deinem Eigenvermögen. Bei mir damals musste ich eigetnlich nur drauf achten, dass ich beim Erstantrag keine 5000€ aufm Konto hatte. Beim zweitantrag ist das dann glaub ich nimmer so wichtig, garantie kann ich dir aber keine geben, denn in meiner BAföG-Zeit bin ich nimmer auf 5000€ gekommen. Ob das immernoch 5000€ sind, oder ob sich da was geändert hat musst du halt noch rausfinden.
Kleiner Tip: Angenommen das BAföG-Amt würde dein Antrag ablehnen: Hake immer wieder nach, am besten wenn ne RV hast mit Anwalt. Bei einem meiner Mitschüler war es so, dass er auch keins bekommen hatte und er immer wieder nachgehakt hatte (bzw. sein Anwalt hat das für ihn gemacht). Zwei Jahre später ist dann der Beschluss gefasst worden, dass alle Schüler des Kollegs BAföG-berechtigt sind. Aufgrund dessen, dass er immer wieder nachgehakt hat bekam er die BAföG Nachzahlung von 2 Jahren. Ein anderer, der nicht nachgehakt hatte, sondern sich gleich beim ersten Bescheid abwimmeln lies bekam zwar auch BAföG wegen dem Beschluss, allerdings bekam dieser KEINE Nachzahlung.
Soweit mein Wissensstand zum Thema BAföG im Bundesland BADEN-WÜRTTEMBERG. Da ich nicht weiß obs Länderabhängig ist dacht ich mal schreib ich diese Info noch dazu
EDIT:
Oh, zum Elternunabhängigen BAföG scheint sich ja einiges geändert zu haben, die Kriterien hierfür sind mittlerweile:
Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
* Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
* Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
* Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
* Wenn Ihr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt seid und weitere Bedingungen erfüllt sind.
In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen Ihr ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt habt.