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Kündigung in Probezeit mit 14-Tage-Frist

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Ungelesen 24.09.10, 16:57   #1
peter081501
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Standard Kündigung in Probezeit mit 14-Tage-Frist

Hallo zusammen,

kurze Problemschilderung:

Ein Job wurde durch mich innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt. Laut Vertrag gibt es eine 14 tägige Frist. Sprich ich muss jetzt noch 2 Wochen arbeiten, richtig? Das will nämlich auch mein Arbeitgeber.

Problem: Mich hat der Job so belastet, dass ich ziemlich schnell gemerkt habe, dass es nichts für mich ist und deshalb die Kündigung. Ich fühle mich nicht in der Lage noch 2 Wochen dort zu arbeiten.

Wenn ich jetzt Montag zum Arzt gehe, könnte dieser mich doch theoretisch krankschreiben für 2 Wochen, oder? Wird das eine schwierige Sache, oder eher unproblematisch?

Bitte Rat von Leuten, die zu dieser Thematik Erfahrung haben. Danke Euch!
peter081501 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.09.10, 18:38   #2
nichdiemama
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gerade wenn Du mit der Kündigung eigentlich einverstanden bist und Dich die Arbeit seelisch sehr belastet, sollte es kein Problem sein, den Rest der Zeit mit einer AU zu Haue oder auf Arbeitssuche zu verbringen. Meiner Erfahrung ist, dass es durchaus Ärzte gibt, die wenn man ihnen die Situation so beschreibt wie sie ist, eine AU ausschreiben. hierzu setze ich aber mal volles Vertrauen zu Deinem Arzt voraus und natürlich musst Du ihn selbst einschätzen können.
Wenn Du meinst der macht das so nicht kannst Du ihm auch die Story vom Pferd erzählen .. Husten Schnupfen .. Dünnpfiff und Erbrechen (darauf kriegste aber keine 2 Wochen) .. N hörsturz macht sich nicht schlecht und würde ins Gesamtbild passen, da sowas häufig stressbedingt auftritt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.09.10, 06:26   #3
Feuersalami
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Geh zum Arzt sag was Sache ist und der wird Dich krankschreiben. Wenn nich geh zum nächsten Doc. Aber jeder Arzt der einigermaßen menschlich ist, sollte das verstehen.

Ging mir auch mal so, bloß hatte ich 6 Wochen Frist. Mein Hausarzt hat mich tatsächlich dann 6 Wochen krank geschrieben, konnte diese Zeit dann super nutzen um Bewerbungen zu schreiben und Termine für Vorstellungsgespräche und Tests zu wahrzunehmen.

Sag Deinem Arzt auf jeden Fall die Wahrheit.
Feuersalami ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.09.10, 07:35   #4
peter081501
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Okay. Danke für die Ratschläge.

Hier noch ein paar von mir für alle, die einen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen:

- lasst euch den Arbeitsplatz und die Kollegen zeigen
- erfragt Arbeitszeiten (5 oder 6-Tage-Woche, Schichtbetrieb, Gleitzeit ja/nein?) - im Vertrag sollte stehen, wie eure zukünftigen Arbeitsaufgaben aussehen (wenn das nicht der Fall ist, könnt ihr zu jeder Scheissaufgabe verdonnert werden)

- im Vertrag sollte unter anderem auch noch auf jeden Fall folgendes geregelt sein:
- Urlaubsanspruch (Tipp: auch, ob in der Probezeit Urlaubsanspruch besteht)
- betr. Sonderleistungen (wie Urlaub- oder Weihnachtsgeld, betriebl. Altersvorsorge)
- Kündigungsfristen und Probezeitregelung

- den Vertrag kann man auch von einem Anwalt für Arbeitsrecht checken lassen (Kosten sind unterschiedlich und abhängig von Umfang und Honorarhöhe des Anwalts; meine Erfahrungen: zwischen 70 und 250€)

Vielleicht mögen Andere diese Liste ja noch erweitern. Ich mache das auch, wenn mir gleich noch mehr einfällt.
peter081501 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.09.10, 08:38   #5
MrUnbreakable
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Ist eine 2wöchige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit eigentlich rechtens?
Ist die Probezeit nicht dafür da, damit man einen Mitarbeiter ohne Probleme recht zgig wieder loswird, weil er nicht in den Betrieb passt oder weil einem derBetrieb nicht passt?
MrUnbreakable ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.09.10, 10:40   #6
Feuersalami
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Ja ist rechtens.
Zitat:
Nach § 622 Abs. 3 BGB ist während der Probezeit die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
usw.
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Ungelesen 26.09.10, 10:47   #7
tschibuti
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Laut §622 BGB:
Während einer vereintbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Also zum Arzt!

tschibuti
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Ungelesen 26.09.10, 22:53   #8
aggrobat83
Klugscheißer
 
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Hmm also dazu gehört zwar auch Mut aber wenn mich eine Stelle so belastet und ich selbst gekündigt habe würde ich persönlich den Spieß umdrehen...

Kommen, alle dutzen, privat surfen, solität spielen, ganz einfach alles das machen was deinen Chef zur Weißglut bringt

Vorsicht mit tollen Ideen wie Diebstahl, Sachbeschädigung etc. das ist Strafbar!

Fällt mir grad noch ein... Morgens nen Kaffe in der Hand, die Bild unterm Arm und mitteilen. "So jetzt mal Ordentlich Kacken. Hier wirds immerhin bezahlt und man spart sich auch noch Klopapier und Wasser" => Mein O-Ton und weg war ich für über eine Stunde (hatte noch den aktuellen Pearl Katalog mit dabei)
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Ungelesen 09.01.12, 01:46   #9
thyriel
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Zitat:
Zitat von aggrobat83 Beitrag anzeigen
Hmm also dazu gehört zwar auch Mut aber wenn mich eine Stelle so belastet und ich selbst gekündigt habe würde ich persönlich den Spieß umdrehen...

Kommen, alle dutzen, privat surfen, solität spielen, ganz einfach alles das machen was deinen Chef zur Weißglut bringt

Vorsicht mit tollen Ideen wie Diebstahl, Sachbeschädigung etc. das ist Strafbar!
Viel besser sind deine Vorschläge auch nicht... wenn der Chefs dann drauf anlegt macht er ne fristlose daraus und das kann im Blödesten Fall ne Kommunalstrafe nach sich ziehen (1-2 Monatsgehälter) und der nächste wo man sich bewerben will ist sicher auch nicht erfreut sowas zu hören sollte er sich dort erkundigen
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