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myGully |
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23.09.10, 20:28
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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problem bei ebay verkauf
Hallo,
Habe folgende Frage.
Ich habe vor ca. 1-1 1/2 Monaten ein Kleidungsstück auf ebay verkauft welches Markenware war (dies auch zu 100% dafür würde ich meine Hand ins feuer legen).
Nach einer Woche nach verkauf erhielt ich dafür auch eine positive bewertung das die ware sehr guter qualität sei und gut ausgefallen ist.
Nun über 1 Monat später möchte der Kunde sein Geld wieder mit der Begründung die Ware sei gefälscht.
Wie kann ich es jetzt nachweisen das ich ein Original verkauft habe und der Kunde sich nun ein plagiat angeeignet hat und es mir andrehen möchte um wieder an sein Geld zu kommen ?
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23.09.10, 20:32
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 272
Bedankt: 48
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Hast Du denn eine Kopie der Originalrechnung behalten oder so?
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23.09.10, 20:33
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#3
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 517
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Wieso musst Du das nachweisen? Meiner Meinung nach liegt die Beweislast hier beim Käufer..
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23.09.10, 20:34
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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ne garnichts hatte ALLES was ich hatte dazu gegeben selbst die Einkaufstüte von dem store...
Ich ärgere mich ja selbst grade -.-
So kann das ja dann jeder machen
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23.09.10, 20:36
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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wieso liegt den die beweislast am käufer ?
angenommen ich kaufe mir ein iphone 4 bei ebay , besitze aber zeitgleich ein plagiat davon.
Bekomme ddann das Original Iphone von dem ebay verkäufer und behaupte daas Plagiat sei von ihm.
Somit bekommt mein rein theoretisch sein Geld wieder und hat ein neues Iphone und der verkäufer bekommt irgend ein Müll zugesendet von dem behauptet wird es kahm von ihm...
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23.09.10, 20:44
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7
Bedankt: 5
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also an deiner stelle würde ich sagen kein rückerstattung dies ist ein PRIVAT verkauf die ware ist Original Ware wenn es welche ist wenn nicht naja dann macht er halt nen Fall auf dann muss man abwarten.
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23.09.10, 20:50
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#7
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 517
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Zitat:
Zitat von CAJ
wieso liegt den die beweislast am käufer ?
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Nuja. Er behauptet nach einem Monat, die Ware sei gefälscht. Bevor ich mir da weiter Gedanken machen würde, täte ich erst mal auf nen schlüssigen Beweis für seine Behauptung warten..
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23.09.10, 20:45
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#8
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 272
Bedankt: 48
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Schlecht, wenn ich den Beleg mitgebe dann mache ich mir immer erst ne Kopie davon.
Also ich würde auch mal abwarten, ob er einen Fall aufmacht oder gleich wieder aufgibt. Dann siehst ja immernoch wie Du weiter vorgehen mußt/sollst.
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23.09.10, 20:46
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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der verkauf ist seit über einen Monat her und der käufer gab mir schon eine positive bewertung ...
Der artikel ist in ebay auch garnicht mehr aufrufbar so das mann einen fall eröffnen könnte...
mir geht es ja nur darum wie ich nachweisen soll das ich ein ORIGINAL verkauft habe und er mir nun irgend eine fälschung andrehen möchte und dies solange zeit später...
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23.09.10, 20:52
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Köln
Beiträge: 289
Bedankt: 89
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ok dann danke schonmal ...
abe so denke ich mal
wenn ich heute was uaf ebay kaufe was original ist und teuer war und mir innerhalb dieses monats schnell von irgendwo eine fälschung besorge , und dann behaupte dies sei die ware von dem ebay verkäufer hätte er logisch gesehen ein ,,beweismittel" also eine gefälschte ware und ICH muss ja nachweisen das genau diese nicht von mir stammt...
Naja dann warte ich mal ab
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23.09.10, 20:55
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#11
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 449
Bedankt: 171
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er hat die bewertung bereits abgegeben, sollte eig bereits nicht mehr zu machen sein für ihn soviel ich weiß.
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23.09.10, 21:02
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#12
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Don
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 285
Bedankt: 235
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Es gibt Klauseln für/von Privatverkäufern in denen steht das die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist da Privatverkauf. Weiß zwar nicht ob dir das weiterhilft aber ich hoffe mal du hast so eine Klausel unter dein Angebot geschrieben. Geschickt wäre wahrscheinlich auch noch gewesen hinzuzufügen das keine Rechnung beiliegt.
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23.09.10, 21:11
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#13
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Da brauchst dir doch gar keine Sorgen machen, selbst wenn er dir irgendwas will.
Nach einem Monat kann er das Ding gegen alles mögliche eingetauscht haben.
Das ist einer dieser Leute, die meinen das sie normale Ebay-Nutzer einschüchtern können, um so Ware und Geld zu bekommen.
Guck auch mal in den Bewertungen vom Käufer, ob er sonst auch Markenkleidungsstücke kaufen tut. Dann nimmst ud mit einem der letzten Verkäufer mal Kontakt auf, und hinterfragst mal die ABwicklung. Und ich gehe davon, das die mit Sicherheit ähnliche Probleme haben.
Wenn ja, kannst du dich am besten mit dem Ebay Support in Verbindung setzen. Nach Möglichkeit ist es auch besser, es vor dem Käufer zu machen.
Aber im großen und ganzen, hast du rein garnichts zu befürchten.
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24.09.10, 10:09
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#14
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 42
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Lass den Eierkopf doch klagen! Dann muss er besweisen, dass es gefälschte Ware ist, denn der muss die Klage ja schliesslich auch begründen. Eine Behauptung reicht da nicht aus.
Lass dich nicht verrückt machen!
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24.09.10, 13:49
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#15
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 449
Bedankt: 171
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das mit kein umtausch wegen privatverkauf gilt nicht, wenn man falsche ware (hier: gefälschte ware) verschickt
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25.09.10, 00:33
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#16
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 178
Bedankt: 455
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genau ... was soll das ? nach einem monat noch geld zurückhaben wollen ???
wo gibts denn sowas ? der geht nur auf dummenfang. den würde ich überhaupt nicht mehr antworten.
aber auf alle fälle noch ebay über so einen spaten informieren.
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25.09.10, 05:51
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#17
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 272
Bedankt: 48
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@ Threadstarter, meld Dich mal wenn was bei rum kam. Würde mich mal interessieren.
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25.09.10, 12:42
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#18
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 69
Bedankt: 9
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hi,
dein verkauf war ein Privatverkauf.das heist das der Käufer kein Recht hat auf Rückerstattung..
Zudem muss er erstmal beweisen das dieses ein Plagiat sein sollte...ruf vielleicht mal bei nem Anwalt an, schilder des dem...schauen was er dazu sagt...Eine Kurze kostenlose info wirst sicherlich bekommen wenn freundlich bist..
Zudem hat der Käufer schon eine Bewertung abgegeben !!! Positiv natürlich..er hat somit seinen einkauf akzeptiert...
Genau, und wie schon gesagt...ebay natürlich auch informieren...anrufe und schildern...
mfg
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