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myGully |
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12.09.10, 13:19
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#1
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 98
Bedankt: 3
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Kamera Defekt Versicherung
Hallo
Ich habe vor kurzem einen Verwandet meine Digitalkamera Sony DSC s %00 ausgeliehen.
Leider ist sie im runtergefallen und auf das Objektiv gefallen seitdem fährt sie nicht mehr hoch. Garantie ist schon vorbei da die Kamera letztes Monat 2 Jahre geworden ist.
Wie viel schätzt ihr das ich von der Haftpflichtversicherung noch bekommen
LGKAISER
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12.09.10, 14:12
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#2
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Klugscheißer
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 27
Bedankt: 60
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Du hast ein ganz anderes Problem...
Ich glaube nämlich die Haftpflicht übernimmt nicht die Kosten bei verliehenen Gegenständen...
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12.09.10, 14:47
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Dein Verwandter müsste sich die Kamera ohne dein Zustimmen genommen haben, und dabei beschädigt haben.
Dann würde seine Haftpflichtversicherung greifen.
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12.09.10, 14:49
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 280
Bedankt: 95
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Es kann durchaus sein dass die Haftpflicht greift. Einfach mal anrufen und fragen oder in den Versicherungsbedinungen nachlesen. Gute Versicherungen decken soetwas mit ab.
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12.09.10, 15:41
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#5
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BigFM Freak
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 377
Bedankt: 46
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Und was hat das in den News zu tun
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▬|██████|▬ This is Nudelholz. Copy Nudelholz into your Signatur to make better Kuchens and other Teigproducts!
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12.09.10, 15:53
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#6
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 859
Bedankt: 2.528
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Keine Ahnung warum das in News stand, jetzt jedenfalls nicht mehr.
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12.09.10, 19:22
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#7
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Newbie
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 98
Bedankt: 3
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meine Versicherung ist die" Generali Versicherung"
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12.09.10, 19:53
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#8
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Dann frag die doch einfach.
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13.09.10, 08:05
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#9
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Im hohen Norden
Beiträge: 919
Bedankt: 13.021
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Im Zweifelsfalle fragt man bei so etwas nicht nach.
Der Nachbar, oder wer auch immer, hat, ungeschickt wie er nun mal ist, die Kamera mit dem Arm vom Tisch gefegt und dabei hat sie Schaden genommen.
Dass die Kamera verliehen wurde, würde ich mit keinem Wort erwähnen.
Dann ist das ein Fall für die Versicherung deines Nachbarn.
Wer bei einer Versicherung Fragen stellt, bekommt bloß Antworten, die er gar nicht haben will
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13.09.10, 09:39
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#10
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 625
Bedankt: 788
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Geh hier um nen Verwandten.
Und falls die versicherung in diesem Fall nicht greifen sollte, sollte der Verwandte doch wohl den Anstand besitzen und dem TE das Gerät ersetzen, bevor dieser noch dummen Vorschlägen folgt, die Tatsachen verdreht und nen Versicherungsbetrug begeht.
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13.09.10, 10:47
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#11
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 63
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also das könnte das auch von großer bedeutung sein....
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Wenn das in deiner versicherung abgedeckt ist.
Ansonsten würde ich erstmal nicht die original rechnung vorlegen...hast du verloren...und du hast sie vor 3 monaten gekauft. (rechnung nicht vergessen ausstellen zu lassen)
Weil sonst bekommst du rein gar nichts für so eine alte kamera...vielleicht 20 bis 50 euro.
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