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myGully |
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02.09.10, 14:39
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#1
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 859
Bedankt: 2.528
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Beschwerde auf 1182 Seiten - Verfassungsrichter nervt man nicht
Zitat:
Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1182 Seiten kommt einen Kläger in Karlsruhe teuer zu stehen: Das Bundesverfassungsgericht verhängte Missbrauchsgebühren von insgesamt 2200 Euro gegen den Beschwerdeführer und seinen Rechtsanwalt. Der Kläger, selbst von Beruf Anwalt, hatte sich gegen die Verhängung eines Fahrverbots von zwei Monaten und ein Bußgeld von 175 Euro gewehrt. Trotz ihres Umfangs erfülle die Verfassungsbeschwerde nicht "die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung", heißt es im Beschluss der Verfassungsrichter (Az. 2 BvR 1354/10).
Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen sowie unbelegte Vorwürfe gegenüber den Fachgerichten bis hin zur Behauptung einer "wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts". Das Bundesverfassungsgericht müsse es nicht hinnehmen, "dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", heißt es weiter. Das Gericht hat die gesetzliche Möglichkeit, bei missbräuchlichen Beschwerden Gebühren bis zu 2600 Euro zu verhängen.
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Musste wirklich lachen. Manchmal ist Recht eben gerecht!
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03.09.10, 14:11
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 778
Bedankt: 321
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Selbst schuld sag ich da nur zu ^^
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03.09.10, 14:48
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Southpark
Beiträge: 4.611
Bedankt: 1.847
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komm wegen 2 Monaten und 175 € so nen aufstand machen...
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03.09.10, 18:47
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#4
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ein letztes Mal ♫ ♬ ♪ ♩ ♫
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 428
Bedankt: 310
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1182 Seiten zu so einem Thema? Ich war im Deutschunterricht bei den Eröterungen schon immer nach 4 Seiten fertig.
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03.09.10, 19:04
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#5
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Banned
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 66
Bedankt: 79
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falls den jemand kennt
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03.09.10, 19:25
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#6
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 517
Bedankt: 493
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Solange man die Umstände des "Verkehrsdeliktes" sowie die Beschwerde dazu nicht kennt, ist es ziemlich unsinnig das zu bewerten, oder?
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