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02.09.10, 08:16
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#1
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2008
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USA: Wenn ein Unternehmen nur zum Abmahnen gegründet wird
Zitat:
Während der Abmahnwahn in Deutschland bereits ein gewisses Plateau erreicht hat, ist dies in Übersee bei Weitem noch nicht der Fall. Doch auch dort entwickelt sich ein ähnliches Phänomen wie hierzulande. Ein besonders pikanter Fall von Abmahnungen betrifft aktuell den journalistischen Sektor in Nevada.
Nicht nur Musik und Filme sind urheberrechtlich geschützt. Auch Texte können es sein. Insbesondere Zeitungsverlage und Nachrichtenagenturen sind bemüht, ihre Inhalte zu schützen. Doch nicht alle Verleger und Agenturen verfügen über die Kapazitäten und Kompetenzen, um wirkliche Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Genau in diese Bresche springt seit einiger Zeit das US-amerikanische Unternehmen Righthaven LLC.
Der "Rechtehafen" ist dabei kein gewöhnliches Unternehmen, das irgendwann aus dem Boden gestampft wurde und sich dem Schutz des geistigen Eigentums verschrieben hat. Righthaven LLC wurde nur mit einem expliziten Ziel gegründet: Die Jagd nach Bloggern und sonstigen Internetusern, die urheberrechtlich geschützte Beiträge ohne Erlaubnis benutzen. Das Arbeitsprinzip ist dabei nicht gänzlich unbekannt. Righthaven LLC kauft die Rechte an Beiträgen auf und macht sich dann auf die Suche nach Urheberrechtsverletzern. Wer einen Artikel vollständig auf sein Weblog kopiert hat, erhält Post. Zu den bisherigen Kunden des Unternehmens gehört neben Stephens Media (Nevada) seit kurzem auch WEHCO Media aus Arkansas.
Im Gegensatz zu Filesharing-Abmahnungen ist dieses Konstrukt jedoch weit gefährlicher. Einem Download in der Tauschbörse sieht man es in der Regel nicht an, ob er das enthält, was auch "draußen draufsteht". Oft genug verbergen sich hinter unscheinbaren Bezeichnungen urheberrechtlich geschützte Werke. Bei den Aktionen von Righthaven LLC ist die Sachlage anders. Die Urheberrechtsverletzung lässt sich nahezu perfekt dokumentieren, da sie für alle sofort offen einsehbar ist. Entsprechend erfolgreich verlaufen auch die "außergerichtlichen Einigungen". In logischer Konsequenz greifen immer mehr Verleger auf die Dienste des Unternehmens zurück, wie Steve Gibson, der Chief Executive Officer (CEO) von Righthaven LLC erklärt: "Ich kann sagen, dass wir einige Verträge mit einer beachtlichen Anzahl von weiteren Verlegern zur vor der Fertigstellung haben", so Gibson in einem Telefoninterview mit Wired.
Die Namen sind noch geheim. Auch das Pensum der Rechtsverfolgung wird nicht besonders offen kommuniziert. Doch im Falle des "Las Vegas Review Journal" ist klar, dass Righthaven LLC mehr als 100 Zivilverfahren (!) seit Frühjahr 2010 eingeleitet hat. Das Las Vegas Review Journal ist quasi der erste Verleger gewesen, der für die gigantische Welle gesorgt hat, auf der das Unternehmen gegenwärtig reitet. Wer von Righthaven LLC kontaktiert wird, ist meist völlig ratlos. Mehrere Dutzend Betroffene haben sich bereits an die Electronic Frontier Foundation (EFF) gewandt, um rechtlichen Beistand zu erhalten.
Dass die Spitze des Eisbergs damit noch lange nicht erreicht ist, steht außer Frage. Die jüngste Kooperation mit WEHCO Media könnte eine neue, große Abmahnwelle mit sich bringen. Das Unternehmen kontrolliert 28 Printprodukte, darunter den "Arkansas Democrat-Gazette" sowie weitere 13 Kabelsender im Land. Wie der Präsident von WEHCO Media vergangene Woche in der Democrat-Gazette erklärte, sei es ein ernstes Problem, "wenn jemand eine Kopie von einer Information nimmt, für deren Herstellung du viel Geld ausgegeben hast."
Die Jagd nach den Urheberrechtsverletzern hat dabei eine geradezu erschreckende Wirtschaftlichkeit bekommen. Righthaven kauft nur die Rechte auf, die notwendig sind, um Blogs und Webseiten zu belangen. Dies bedeutet also, dass man nur Nutzungsrechte für den Online-Bereich erwirbt. Sobald man diese hat, wird das Netz nach allen Beiträgen durchsucht, an denen man nun die Rechte hält. Wer einen Beitrag vollständig kopiert gerät ins Raster von Righthaven LLC.
Die typische Forderung des Unternehmens liegt bei 75.000 US-Dollar (ca. 59.000 Euro). Man zeigt sich jedoch stets bereit die bestehende Forderung außergerichtlich für einen Bruchteil des Betrags abzugelten. Meist mehrere Tausend US-Dollar.
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