Die Gema musste im Streit mit Youtube vor dem Hamburger Landgericht eine Niederlage einstecken. Die Gema wollte mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass Musikvideos komplett gelöscht werden. Die Richter sahen jedoch keine Dringlichkeit und verwiesen auf das ausstehende Hauptsacheverfahren.
Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Gema bereits seit langem von den Musikvideos auf Youtube wisse und der Streit im Hauptsacheverfahren geklärt werden soll. In diesem geht es hauptsächlich darum, dass die Google-Tochter Youtube für jedes abgerufene Musikstück bezahlen soll.
Youtube jedoch argumentiert, dass die Videos von den Usern hochgeladen werden und somit diese die Rechnung tragen müssten. Die Gema sieht jedoch Google in der Pflicht, da man mit den Werbeeinnahmen Millionen verdiene. Laut Gema müsse Youtube dafür sorgen, dass die Künstler angemessen vergütet werden.