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Besitz einer Klingenwaffe erlaubt?

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Ungelesen 10.08.10, 23:15   #1
Takeo
Newbie
 
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 68
Bedankt: 4
Takeo gewöhnt sich langsam dran | 35 Respekt Punkte
Standard Besitz einer Klingenwaffe erlaubt?

Hallo Leute,

ich spiele seit längerem mit dem Gedanken, mir eine Klingenwaffe im Großformat, sprich: ein Zweihandschwert, zu schmieden/bauen/kaufen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Freund und Helfer da nicht einfach so zusehen wird :P

Zweck für die Anschaffung sind:
- Hobby
- Sammler
- inoffizieller Freizeitsport im Hinterhof (evtl auch an anderen Stellen). Soll heißen: Ich gehöre keinem Sportverein o.ä. an, sondern will es nur für mich persönlich haben.

Die Altersgrenze von 18 ist bereits überschritten, doch bin ich nicht im Besitz eines Waffenscheines o.ä.

Die Frage ist nun: Welche Bestimmungen gibts in dem Bereich? Was ist im Bereich des machbaren? Darf ich die Waffe auch eine Metallindustrie herstellen lassen? Oder belastet das in irgendeiner Art und Weise jemanden? Eure Kenntnisse sind gefragt.

Hoffe auf eine ausführliche Diskussion. Zeit genug habe ich

Gruß,
Takeo
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