Eindeutig jein!
Die Rechtslage ist da in der Tat sehr kurios. Wenn jemand eher zufällig auf das Netzwerk stößt und sich der
PC auch vielleicht sogar ungefragt verbindet dann ist es erstmal kein Problem (mehr). Wenn jemand das
Netz natürlich bewußt missbraucht (um etwas anzustellen) dann schon.
Alles sehr schwammig aber da scheint ja Bewegung in die Sache zu kommen.
Es gibt aber nicht nur den Eindringling sondern ja auch den Wirt. In dem Fall sagt die Rechtsprechung dass
ein Internet-Nutzer sein WLAN verschlüsseln muss....so und jetzt kommts....
...mit einer zum Zeitpunkt des Kaufs angemessenen Verschlüsselungsmethode.
Das heißt also dass wenn jemand 2001 einen Router gekauft hat und der nur WEP konnte muss er heute
auch nicht mehr können. WEP muss aber an sein. Dass das keine Hürde mehr darstellt interessiert
den Gesetzgeber in dem Fall nicht die Bohne.