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[Internet] Gericht: "Schwarz-Surfen" ist doch keine Straftat

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Ungelesen 10.08.10, 19:13   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Gericht: "Schwarz-Surfen" ist doch keine Straftat

Zitat:
Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen "Vergehens" angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

Zu diesem zählte das Gericht den damals Verurteilten nicht. Hintergrund dessen war, dass der Besitzer des WLAN-Routers den Beschuldigten selbst entdeckt und bei der Polizei angezeigt hatte.

Im aktuellen Fall schloss es sich nun aber der Argumentation der Verteidigung an. Diese führte aus, dass hier keineswegs sicher war, dass der Anschlussinhaber sein WLAN nicht bewusst offen lies, um Dritten die Nutzung zu ermöglichen. Im Gegenteil: Wird die SSID des WLANs nicht verschleiert, müsse davon ausgegangen werden, dass ein offenes Netz so beworben werden soll.

"Es besteht gute Hoffnung, dass diese fehlerhafte Rechtsprechung sich endlich dem Ende zuneigt", so die Anwaltskanzlei. Denn mit dem Urteil von 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal eine wesentliche Grundlage für die weitere Rechtssprechung in dem Bereich gelegt.

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Ungelesen 10.08.10, 19:30   #2
Chefkch
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Also wenn jmd. seine (wlan) Tür offen lässt und ein Namesnschild (SSID unverschleiert) an der Tür hängen hat ... bei dem darf mal reingeschaut werden?^^
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Ungelesen 10.08.10, 19:38   #3
Chris Nunez
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Eindeutig jein!

Die Rechtslage ist da in der Tat sehr kurios. Wenn jemand eher zufällig auf das Netzwerk stößt und sich der
PC auch vielleicht sogar ungefragt verbindet dann ist es erstmal kein Problem (mehr). Wenn jemand das
Netz natürlich bewußt missbraucht (um etwas anzustellen) dann schon.
Alles sehr schwammig aber da scheint ja Bewegung in die Sache zu kommen.

Es gibt aber nicht nur den Eindringling sondern ja auch den Wirt. In dem Fall sagt die Rechtsprechung dass
ein Internet-Nutzer sein WLAN verschlüsseln muss....so und jetzt kommts....

...mit einer zum Zeitpunkt des Kaufs angemessenen Verschlüsselungsmethode.

Das heißt also dass wenn jemand 2001 einen Router gekauft hat und der nur WEP konnte muss er heute
auch nicht mehr können. WEP muss aber an sein. Dass das keine Hürde mehr darstellt interessiert
den Gesetzgeber in dem Fall nicht die Bohne.
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