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myGully |
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09.07.10, 19:53
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 3
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Alkohol am Arbeitsplatz
Bei einem Betrieb ist eine leere Flasche Vodka gefunden worden.Der Chef will wissen wer das war aber keine wird was sagen.Der hate gemeint der läst das untersuchen bei der Polizei und wird nach Finger abdrücken gesucht und dann kriegt er raus wer das war.Das Problem ist die Flasche ist von drei Leuten angefast worden.Die Frage ist ob die Polizei das machen wird oder ist das nur Drohung?.Keine war betrunken oder nach Alkohol gestunken hat.
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09.07.10, 20:04
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#2
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replicator
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 43
Bedankt: 11
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was willst du uns damit sagen bzw. was ist deine frage?
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09.07.10, 20:10
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Gsindl
was willst du uns damit sagen bzw. was ist deine frage?
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mir geht es ob der die Fingerabdrücke nehmen kann das wolte ich wissen mir nicht
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09.07.10, 20:15
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 289
Bedankt: 97
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Du kannst nicht gezwungen werden deine Fingerabdrücke preis zugeben. Erst bei einem Tatverdacht im Sinne von Einbruch Diebstahl Beschädigung kümmert sich die Polizei darum.
PS: Wenn die Arbeit so schlimm ist das ihr eucht besaufen müsst, dann sucht euch doch was neues
__________________
Ich lese mir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durch, bevor ich eine Sig erstelle! Weil ich mich an Regeln halte!!!
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09.07.10, 20:16
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#5
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seelisch divergent
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 663
Bedankt: 256
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@Noron
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das die Polizei mit Spurensuchern anrückt nur um festzustellen ob und wer am Arbeitsplatz aus einer Flasche Alkohol getrunken hat. Das machen die meines Wissens nach definitiv nicht, die werden sich eher denken ob dein Chef nicht ganz richtig tickt.
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09.07.10, 20:23
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#6
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Katy Perry ist geil
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 428
Bedankt: 84
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Also bei uns im Betrieb gehen jeden Tag um halb 11 2 Leute einen trinken. Unser Chef weiß das sagt dazu aber nicht :-) Ich finde das irgendwie ein wenig krass. Die 1 Person ist 61 und nimmt Tabletten.
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09.07.10, 20:29
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#7
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replicator
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 43
Bedankt: 11
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jetzt komm ich mit - hab meinen onkel gefragt - der ist polizist - die rücken wegen so was nicht an und nehmen fingerabdrücke - ist bestimmt ein fake von deinem chef
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09.07.10, 20:33
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#8
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Es liegt doch keine Straftat vor...also wird sich die Polizei auch nicht drum kümmern. Zu Recht!
Er kann ein privates Labor beauftragen und selber zahlen.
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09.07.10, 20:51
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Chris Nunez
Es liegt doch keine Straftat vor...also wird sich die Polizei auch nicht drum kümmern. Zu Recht!
Er kann ein privates Labor beauftragen und selber zahlen.
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ok und wenn er ein privates Labor beauftragen tut und rausbekommt wer das war kann er dann den jejnigen kündigen oder nicht ?
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09.07.10, 20:51
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#10
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Banned
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 76
Bedankt: 120
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Alkohol ist am Arbeitsplatz nicht verboten auser es steht im Arbeitsvertrag. Zwecks Fingerabdrücke kann er niemanden zwingen.
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09.07.10, 20:53
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#11
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Zitat:
Zitat von Noron
ok und wenn er ein privates Labor beauftragen tut und rausbekommt wer das war kann er dann den jejnigen kündigen oder nicht ?
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Selbstverständlich kann er das. Und wird es auch sicher. Wenn es schon mal
Probleme mit Alkohol gab oder ähnliche Vorfälle würde ich auch so reagieren.
Aber Flasche anfassen heißt nicht sie getrunken zu haben. Warum wird denn da
wieder so ein Drama gemacht? Kann man nicht einfach irgendwie die Herkunft
dieser Flasche aufklären?
Liest sich wie ziemlicher Kindergarten.
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09.07.10, 21:37
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 3
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Zitat:
Zitat von Chris Nunez
Selbstverständlich kann er das. Und wird es auch sicher. Wenn es schon mal
Probleme mit Alkohol gab oder ähnliche Vorfälle würde ich auch so reagieren.
Aber Flasche anfassen heißt nicht sie getrunken zu haben. Warum wird denn da
wieder so ein Drama gemacht? Kann man nicht einfach irgendwie die Herkunft
dieser Flasche aufklären?
Liest sich wie ziemlicher Kindergarten.
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Habe ich verstanden da ist manchmal wie im Kindergarten.
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10.07.10, 18:23
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#13
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der Pate
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 70
Bedankt: 951
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1. Fingerabdrücke testen lassen von der Polizei - wird er nichts machen können.
2. Wenn er fleißiger Micky-Maus-Leser ist hat er euch.
3. Alkohol AM Arbeitsplatz ist meistens verboten, wird aber in den meisten Fällen tolleriert oder evtl zum Entzug geraten. (In der Ausbildung hat man aber verschissen)
4. Er kann euch theoretisch auch auf Verdacht kündigen. Jedoch nur in besonderem Fall.
Hier ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]zu dem Thema, "Tipp 1 - Hinweis" ist interessant, dann darf er auch nicht das mit den Fingerabdrücken!
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10.07.10, 19:08
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#14
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.317
Bedankt: 406
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Jedenfalls kann er mit der Flasche machen was er will, denn wenn es unter dem Arbeitsmaterial und sein Betriebseigentum gefunden wurde, dann ist es seine Flasche.
Natürlich kann er dann ein Labor beauftragen den Fingerabdruck zu nehmen und zum vergleich auch den Fingerabdruck anderer Personen durch angefasste Sachen zum vergleich mitgeben. Das kostet natürlich. Aber wenn er keine Erlaubnis hat, kann er nicht einfach so den Fingerabdruck der Personen nehmen, denn es verstößt gegen die Privatsphäre.
Genauso kann er dann auch nicht fristlos kündigen, denn sonst käme seine Straftat damit zu Tage.
Generell ist es in jeden Beruf verboten Alkohol zu trinken, wenn es zur Beeinflussung von der Arbeitsqualität kommt. Weiß der Chef wer getrunken hat, dann kann er immer etwas "erfinden" bzw. etwas *******r darstellen als es ist. Es gibt natürlich auch Arbeitsstellen, wo im Arbeitsvertrag festgelegt wurde, das der Alkohol verboten ist, dann spielt es keine Rolle ob die Arbeitsqualität damit gefährtet ist.
Es gibt natürlich auch Berufe, wo Jemand durch seine Ausübung unter alkoholischen Einfluss sich oder andere Menschen gefährden kann - siehe z.B. Pilot, Kranfahrer, Polizist, Chirug, LKW-Fahrer. Bei LKW-Fahrer und Pilot greifen natürlich noch andere Gesetze des Straßenverkehrs und Luftverkehrs mit ein - da ist natürlich Alkohol verboten.
Du findest auch hier noch mehr Informationen darüber: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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10.07.10, 19:14
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#15
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der stiffmaster himself!
Registriert seit: Nov 2009
Ort: hinter Bagdad
Beiträge: 771
Bedankt: 374
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meiner meinung nach wird man vom arbeitsplatz ausgeschlossen --> entlassen kam vor kurzem im tv fristlose kündigung.
fingerabdrücke gut wenn dann 3 leute sich weigern fingerabdrücke preis zu geben denkt er sich seinen teil dazu  aber ob die polizei überhaupt anrückt um sowas zu machen ist die andere frage.
__________________
Wie der Führer sitz' ich hier,
die braune Masse unter mir.
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15.07.10, 13:01
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#16
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ist täglich hier
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 145
Bedankt: 36
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sowas ist aufjedenfall ein kündigungsgrund wenn du nicht in der lage bist richtig zu arbeiten..
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BEDANKEN TUT NICHT WEH
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15.07.10, 13:16
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#17
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is not a crime
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 51
Bedankt: 38
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Wieso muss man sich denn am Arbeitsplatz - vor allem in einem Laden - einen hinter die Binde kippen?! Bisschen krank, oder?
Bin mir zwar nicht sicher, aber Alkohol am Arbeitsplatz wird i.d.R. nicht toleriert.
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16.07.10, 00:22
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#18
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Unter der Erde
Beiträge: 507
Bedankt: 352
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Zitat:
Zitat von TeenHorniness
Wieso muss man sich denn am Arbeitsplatz - vor allem in einem Laden - einen hinter die Binde kippen?! Bisschen krank, oder?
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In der Tat, weil man krank ist. Abhängigkeitssyndrom bei Alkohol. Das ist ein guter Grund. Wenn ein sogenannter Spiegel - oder Pegeltrinker bei der Arbeit auf alk verzichten würde, wäre die Qualität seiner Arbeit eingeschränkt...
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16.07.10, 21:44
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#19
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 636
Bedankt: 340
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da wird nix passieren
der muss euch auf frischer tat ertappen
wenn er auf verdacht kündigung ausspricht fickt ihn das arbeitsgericht
irgendwelche test und sonstiges sind völlig irelevant
fingerabdrücke? naund dieflasche kann jeder angefasst haben?!
am besten noch ne speichelprobe xD aber dann brauch er ja auch was verwertbares von euch und das kann keiner von euch verlangen, esseiden ihr habt ne straftat begangen, was ihr nicht habt
mach euch da kein kopf, egal was er macht, rechtlich sitzt ihr am längeren hebel
Zitat:
sowas ist aufjedenfall ein kündigungsgrund wenn du nicht in der lage bist richtig zu arbeiten..
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da ich das firmenintern schon miterlebt habe, kann ich dir sagen es ist schlichtweg falsch. krankheitsbedingt darf niemand einfach so geklündigt werden. wenn der AN es drauf anlegt (anwalt) steht ihm erstmal ne kur oder entzug oder wir ihr es nennen wollt zu.. das kann sich lange hinziehen.. wenn es dann immernoch nich hinhaut kann der AG sich gerichtlich von seinem leid (AN) lösen
das setzt natürlich vorraus das man keinen vertrag auf zeit hat
wir haben aktuell einen ähnlichen fall in der firma und egal was für probleme so ein arbeitnehmer macht, bevor man soeinen einfach mal so rausschmeissen kann friert die hölle zu o_O
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16.07.10, 21:55
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#20
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 97
Bedankt: 32
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Ja stimmt nur wenn er auf frischer tat gepackt worden ist kann er mit fristloser Kündigung rechnen.
Bei vielen berufen steht es noch nicht mals im Arbeitsvertrag sondern ist über die Unfallverhütungsvorschrift eingetragen.Viel erfahrung damit gesammelt selbst im in und im ausland.
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16.07.10, 22:01
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#21
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Zitat:
Zitat von TeenHorniness
Bisschen krank, oder?
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Was ist daran nun krank? Auf dem Bau zum Beispiel ist es normal dass dort gesoffen wird. Was auch völlig okay ist, solange man trotzdem seiner Arbeit nach geht.
Ich wurde in meiner Lehre zum Beispiel auch zum Bier holen geschickt. Habe selber auch fast jede Mittagspause ein Bier getrunken und es ist nichts passiert.
Auch so beim Arbeiten hat nie einer was gesagt. Cheffs wussten das. Nur man sollte sich dabei nicht erwischen lassen.
Wenn man von krank spricht, dann wie ein Kollege ist meiner ersten Lehre, der ohne Alkohol keinen geraden Strich ziehen konnte. Der musste sich erst einen hinter bimmeln, und dann ging es los.
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17.07.10, 10:08
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#22
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is not a crime
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 51
Bedankt: 38
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Ja, dass das auf dem Bau so läuft weiß ich auch. Aber zwischen ein, zwei Bier in der Mittagspause und 'ner leeren Flasche Wodka - wie vom Threadstarter berichtet - liegt ja nochmal ein himmelweiter Unterschied.
Es ist ja auch nicht so, dass ich was gegen Alkohol hätte, ganz im Gegenteil (siehe letzte Nacht), aber ich finde, dass der am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat, zumindest nicht MASSEN. Er trübt die Urteilskraft und führt zu verminderter Leistung. Bei Pegeltrinkern natürlich eine ganz andere Kiste.
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17.07.10, 11:05
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#23
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 170
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hi,
er kann ohne probleme betriebsbedingte kündigungen aussprechen.
eine detektei sollte ohne größere probleme herausfinden, wer diese flasche in den händen hielt. wenn er weiß wer es war, muss euch noch nichtmal aus diesem grund gekündigt werden.
aber wenn du deinen arbeitsplatz so wenig magst, dass du lieber einen säufst, dann dürfte dir das eh egal sein.
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17.07.10, 11:10
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#24
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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1. Muss nachgewiesen werden dass sich in der Flasche überhaupt Alkohol befand.
2. Muss nachgewiesen werden dass die Flasche während der Arbeitszeit gelehrt wurde.
Und so weiter und so fort.
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17.07.10, 11:26
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#25
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Banned
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 170
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wie ich bereits schrieb, wenn dein chef herausfindet wer die flasche in den händen hielt, kündigt er diejenigen aus einem anderen grund (betriebsbedingt zieht immer).
er muss dann überhaupt nichts nachweisen können. nur das er seinen betrieb rationalisieren muss.
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17.07.10, 11:38
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#26
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is not a crime
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 51
Bedankt: 38
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
1. Muss nachgewiesen werden dass sich in der Flasche überhaupt Alkohol befand.
2. Muss nachgewiesen werden dass die Flasche während der Arbeitszeit gelehrt wurde.
Und so weiter und so fort.
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zu 1. Wer so dumm ist, dass er die leere Flasche am Arbeitsplatz liegen lässt, der ist vermutlich auch nicht so clever, dass er sie ausspült. Mag 'ne Unterstellung sein, ist aber wahrscheinlich.
zu 2. Hier stellt sich mir aber die Frage: Warum bringt jemand eine leere Wodkaflasche mit zur Arbeit? Ist ja nicht gerade 'ne Sache, die man in der Tasche vergisst und versehentlich mitbringt.
Alles nur Indizien und Unterstellungen, aber so mancher Chef wird sich davon nicht beeindrucken lassen und wird sich gezwungen sehen zu handeln. Seien es nun mahnende Worte an die ganze Belegschaft oder Schlimmeres.
Hier mal einen interessanten Artikel zum Thema
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17.07.10, 17:57
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#27
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 720
Bedankt: 937
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Kann mich nur anschließen, dass es gerade im Handwerk "zum guten Ton" gehört, auf der Arbeit das eine oder andere Bier zu trinken.
Ob das gut oder schlecht ist, ist ne andere Sache.
machts gut, der Rinser
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