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Ebay nicht bezahlt

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Ungelesen 29.06.10, 10:13   #1
ScultScult
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Guten Tag,

ich hab ein riesen Problem und ich hoffe ihr wisst Rat. Da war eine Auktion auf Ebay auf die ich geboten habe, habe dann gewonnen allerdings viel zu hoch hatte mich mit dem Max-Gebot getäuscht. Jetzt soll ich 120€ zahlen die ich nicht habe, und der Verkäufer droht mir schon. ( er war bei der Polizei die dann direkt meine Adresse rausgerückt hat).
Was soll ich tun? Ich kann das nicht zahlen und wernn der mich verklagt? Ich kann mir keinen Anwalt leisten.... ich habe eine Riesenangst.


scultscult

kommt schon helft mir... ich dreh hier durch..
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Ungelesen 29.06.10, 10:16   #2
SaSaSa
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Du wirst immer noch einmal vor Gebotsabgabe gefragt ob du sicher bist.

Das Gebot kann man nur während der laufenden Aktion zurückziehen. Danach heißts für dich blechen.

Du wirst es wohl oder übel zahlen müssen sonst bekommste evtl. Post von seinem Anwalt.

Hatte auch schon so einen ähnlichen Fall wo jemand nicht geliefert hatte und auf einmal bei eBay gelöscht war. Polizei hat dann die Anzeige gemacht und 3 Monate später ca. habe ich das Geld von eBay zurückbekommen - weil der Fall sich geklärt hätte oder so.



Du kannst aber auch einfach versuchen mit dem Verkäufer zu reden und ihm das erklären etc. Wenn er nett ist wird er sicher verständniss dafür haben das du eine "Sicherheitsfrage" nicht gelesen hast und trotzdem den Preis bestätigt hast ;-)
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Ungelesen 29.06.10, 10:17   #3
Pinkyfighter
HirschHornSalz
 
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Ich denke mal du musst wohl oder übel zahlen, denn du bist mit deinem Gebot einen Rechtsgültigen Vertrag eingegangen.Zumal man ja nochmal um Gebotsbestätigung gebeten wird.
Wenn du noch recht jung bist, kannst ja deine Eltern fragen ob die dir die Kohle borgen denn der verkäufer wird wohl sein Geld haben wollen wenn er schon bei den Cop´s war.

Dumm gelaufen.

Ich würd wenn ich das Geld nit hätt meine Eltern fragen.
__________________
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Ungelesen 29.06.10, 10:25   #4
ScultScult
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Warum ist der Typ denn so böse? Er hat doch garkein Schaden davon getragen bist jetzt...ohman ich bin am Arsch.
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Ungelesen 29.06.10, 10:26   #5
goblinkiller
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Zitat:
Zitat von SaSaSa Beitrag anzeigen
Du kannst aber auch einfach versuchen mit dem Verkäufer zu reden und ihm das erklären etc. Wenn er nett ist wird er sicher verständniss dafür haben das du eine "Sicherheitsfrage" nicht gelesen hast und trotzdem den Preis bestätigt hast ;-)
Ich glaube nicht das jemand so nett ist und auf 120€ verzichtet.
Das beste wäre wenn du es so schnell wie
möglich zahlst, bevor der Verkäufer wütend wird.
Rede einfach mal mit deinen Eltern, die werden das schon verstehen.
Das kann jeden mal passieren
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Ungelesen 29.06.10, 10:27   #6
yahuo
Chuck Norris sein Vater
 
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Hallo,


erkläre Dich mal deutlicher. Ist der Verkäufer ein gewerbliches ebay-Mitglied? Wenn ja, dann bestehen schon Chancen. Wenn es ein Geschäft privat-an-privat ist, sieht es schon etwas anders aus.


Gruss,

YaGru
__________________
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Ungelesen 29.06.10, 10:28   #7
ScultScult
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Zitat:
Zitat von goblinkiller Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht das jemand so nett ist und auf 120€ verzichtet.
Das beste wäre wenn du es so schnell wie
möglich zahlst, bevor der Verkäufer wütend wird.
Rede einfach mal mit deinen Eltern, die werden das schon verstehen.
Das kann jedem mal passieren


Er hat seinen Artikel ja noch. Also hat er doch grakeinen Schaden bis jetzt.
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Ungelesen 29.06.10, 12:05   #8
menschenwesen
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Blödsinn...

Der Kaufvertrag kommt mit Abgabe des Gebotes zustande!!!

Zitat:
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

Beim Erwerb eines Artikels von einem gewerblichen Verkäufer haben Sie jedoch in der Regel die Möglichkeit, sich von dem Vertrag durch Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht wieder zu lösen.
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Ungelesen 29.06.10, 12:06   #9
SaSaSa
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Was ?

Ein rechtswirksamer Kaufvertrag kommt bei Gebotsabgabe/Angebotsende zustande... nicht aufgepasst in WL in der schule oder wie ?

Der Verkäufer bietet seine Ware an (erste Willenserklärung)
der Käufer bietet und ersteigert (zweite Willenserklärung)

Ein Kaufvertrag kommt zu Stande wenn zwei Partner zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben und das ist hier der Fall Angebot und Annahme...


und zu deiner Äußerung er hat keinen Schaden... Klar hat er Schaden, die 120€*die du nun nicht zahlst... Die rechnet er vll. schon wieder ein und dann zahlst du nicht, also sinds 120€*schaden.
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Ungelesen 29.06.10, 12:07   #10
Psycho Circle
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Es kann nicht sein, dass ein Käufer Kosten verursacht, Warenbestände blockiert und Verträge als nichtig ansieht nur weil er keine Lust hat für eine Ware mehr zu zahlen als er eigentlich müsste.

Achte vorher darauf was du eigentlich machst und beschwere dich nicht anschliessend darüber.
Es war ja schliesslich dein Fehler.
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Ungelesen 29.06.10, 12:11   #11
megafreak10
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Ich glaube wenn es ein privater is dann wird der ned für 120 € nen Anwalt einschalten!
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Ungelesen 29.06.10, 12:12   #12
SaSaSa
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Zitier die stelle in den AGB's ;-)

Ich kaufe bei Otto Ware - Vertrag zustande gekommen
Ich bestelle mir nen Fahrrad bei nem Fahrradshop - Vertrag zustande gekommen

Ich kaufe was bei eBay - kein Vertrag zustande gekommen oder wie ?


Doppelpostings pls vermeiden - gibt ne Edit funktion
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Ungelesen 29.06.10, 12:16   #13
Raffke
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Standard ebay

wer so doof ist und erst ersteigert und dann nicht zahlt,bekommt wenn er Pech hat einen ZB/ Mahnbescheid und das wird teuer::
wenn du in den Puff gehst und du bekommst keinen hoch bist du die Kohle trotzder los???
Also zahle und gut ist
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Ungelesen 29.06.10, 12:18   #14
menschenwesen
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eBay ist nicht anderes als Otto und dergleichen!!!

Der Vorteil bei Otto ist sogar, dass dieser Versandhandel gewerblich tätig ist und somit ein Widerrufs- und Rückgaberecht einräumen muss.
Dazu ist eine Privatperson nicht gezwungen!

Zitat:
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie hier.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Angebotsformaten bei eBay finden Sie hier.
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Ungelesen 29.06.10, 12:19   #15
P5Q
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@BoHenne was du da zitierst heißt einfach das der Verkäufer zur Vertragsauflösung zustimmen muss. Wenn er aber auf sein Geld besteht muss der Käufer zahlen....
P5Q ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.10, 12:21   #16
SaSaSa
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DANKE! Menschenwesen du bist mein Held ;-)

Vll. glaubt er es mir nun das es ein rechtswirksamer Kaufvertrag ist...
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Ungelesen 29.06.10, 12:22   #17
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Also ich würde das jetz einfach so schnell wie möglich bezahlen und weiterem Ärger entgehen. Ich würde da nichts riskieren. Außerdem sind ja 120€ nicht so viel. Da gibt es schlimmeres...
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Ungelesen 29.06.10, 12:22   #18
Thorasan
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So einfach kann man nich vom Kaufvertrag zurücktreten, sonst würdich auf jede Auktion 3 mio bieten und anschliessend nach paar wochen einfach sagen ich tret zurück....

Nichtsdestotrotz kann man dem Verkäufer einfach sagen man hat des Geld nicht, hat sich getäuscht, es tut einem leid.. Dann hat er diese tolle Funktion "Unterlegenen Bietern kauf anbieten" und gut ist. Das er von der Polizei deine Adresse hat ist lächerlich - die würden sie ihm nicht geben, egal um wieviel es geht, ist aber auch nicht nötig, da du logischerweise ein ebayprofil hast wo du - sobald du bei ihm etwas gekauft hast - ihm deine Adresse frei zugänglich machst.


@Raffke
Mit den Damen dort kann man sich auch einigen - hab ich gehört. Entscheidend ist das man einfach ehrlich sagt was Sache ist, dann gibts viel weniger Probleme als wenn man denkt "des wird schon von alleine wieder gut".
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.10, 12:28   #19
El Niño
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also bin hier mal schnell drüber geflogen wenn du ein gebot bei ebay abgibst ist das gebot bindet und ich wäre auch sauer wenn ich was verkaufen will und da so einer ist der auf mein artikel spass gebote macht.

@BoHenne

ich glaube du hast dir nicht die regeln bzw die agb bei ebay gelesen und darum solltest du vorsichtig sein mit deinen äusserungen hier die sowieso falsch sind fakt ist wenn die zeit rum ist und du das höchste gebot abgegeben hast ist das bindent und nichts anderes........
El Niño ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.10, 12:33   #20
Theo112
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@ El Nino:

Es gibt einfach Leute, die bestehen auf ihr Recht Lass BoHenne doch quatschen, interessiert eh keinen


Fakt ist , BoHenne hat dann einfach nur glück gehabt, das bei Ihm alles so einfach geklappt hatte, mit dem zurück treten vom Vertrag.


In der wirklichkeit ist es nicht so einfach vom Vertrag einfach so zurückzutreten. Dies kann nur mit zustimmung des Verkäufers passieren. Basta!

Er hat das Gebot 2x bestätigt und wusste was er tat. Also muss er auch mit den Konsequenzen leben.


MFG
Theo112 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.10, 12:36   #21
Prince
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Es gäbe die Möglichkeit drumherum zu kommen, sofern der TS noch nicht 18 ist. Denn damit hätte er noch nicht volle Geschäftsfähigkeit.
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Ungelesen 29.06.10, 12:43   #22
PunkBusterx
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Standard Einfach zahlen und wieder verkaufen

warum zahlst du nicht einfach, du kannst doch den artikel danach wieder bei ebay verkaufen, dann hättest du kaum verlust, und die paar euro, sind doch besser als stress mit anwälten, oder?
PunkBusterx ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.06.10, 12:44   #23
menschenwesen
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Ich gehe eigentlich immer davon aus, dass Minderjährige sich von eBay fernhalten...
...was, wie Prince Porn zu bedenken gibt, nicht immer der Fall sein muss.

Dann wird es juristisch aber wirklich schwierig... Haftung der Erziehungsberechtigten, Verstoß gegen die AGB, etc.
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Ungelesen 29.06.10, 12:47   #24
Prince
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Na ja es war jetzt eine Vermutung, dahin ausgehend wie der Altersdurchschnitt hier im Board ist ... oder zumindest derer die hier immer Probleme posten. Und der liegt unter 18.

Die Haftung der Eltern ... das ist richtig ... aber müsste man pokern. Ob sich der Verkäufer das alles wirklich antun wollen würde?
__________________
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Ungelesen 29.06.10, 12:48   #25
SaSaSa
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Das stimmt, man muss ja seine genauen Daten angeben. Ist das dann nciht sogar "Betrug" oder "Urkundenfälschung" wenn man sich älter ausgibt als man ist ?

Wie kann man kleinen Kindern erklären sich nicht in Sachen einzumischen von denen sie keine Ahnung haben? BoHenne merkste nicht das du keine Ahnung von dem Gebiet hast ?

Wenn er seine 120€ haben will tut er sich das sicher an PP ;-)
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Ungelesen 29.06.10, 12:54   #26
menschenwesen
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Also normalerweise sollt man sich al Minderjähriger nicht mehr bei eBay anmelden können.
Diese Sicherheitslücke wurde schon vor Jahren geschlossen.

Zitat:
Identitätsnachweis für die Anmeldung

Wenn wir anhand der von Ihnen bei der Anmeldung angebenen E-Mail-Adresse nicht Ihre Identität prüfen können, weil uns das Verifizierungsverfahrem Ihres Internetdienstanbieters nicht bekannt ist, werden Ihre Anmeldedaten über die Schufa geprüft.
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Warten wir mal, was der TS dazu zu sagen hat, derzeit ist das ja alles Spekulation
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Ungelesen 29.06.10, 13:03   #27
Prince
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Nun bleib mal ruhig. Also wenn ich mir dein Bild anschaue Henne, dann siehst du auch nicht sooo erwachsen aus als würdest du 2000 Bewertungen haben.
__________________
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Ungelesen 29.06.10, 13:03   #28
megafreak10
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Klar kann man sich als Minderjähriger anmelden... Schufa weiß doch gar nichts über einen....
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Ungelesen 29.06.10, 13:13   #29
gangstergangster
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hast dus schon versucht auf menschlicher basis zu klären? also ansprechen-er behält den artikel du dass geld- als dankeschön und als wiedergutmachung für den aufwand schikst du ihm einfach ne pakung merci und 5€...
__________________
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Ungelesen 29.06.10, 13:18   #30
Prince
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Jupp, ich ging jetzt aber davon aus, dass er schon versucht hat mit dem Verkäufer "normal" zu reden.

Soll ja Menschen geben, die ja Verständnis für einen Aufbringen.
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Ungelesen 29.06.10, 13:23   #31
ghost1000
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Versuche mit dem Verkäufer zu reden, erkläre ihm deine Situation, auch, das du die 120€ nicht zahlen kannst, selbst wenn du wolltest. (Er kann daran erkennen, das selbst eine Klage seinerseits zwecklos wäre). Biete ihm an, auf jeden Fall die Ebay Gebühren und seine Auslagen zu übernehmen. Deine Chance die Angelegenheit damit ohne Rechtsstreit, den du wenn im Geschäftsfähigen Alter (bei Auktionen 18 ) auf jeden Fall verlieren würdest. Noch ein Punkt, ehrlich solltest du dem Verkäufer gegenüber auf jeden Fall sein. Er bekommt die Wahrheit spätestens über seinen Rechtsanwalt heraus.
Mit diesen Tips erhöhst du die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen auf ca. 70%. Der Rest liegt am good will des Geschädigten. Versuchst du es nicht, ist deine Chance gleich 0.
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Ungelesen 29.06.10, 13:31   #32
ff-qp1
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mich würde ja mal intressieren was er da ersteigert hat, denke mal das es was total überteuertes war,und er erst nachhinein drauf gekommen ist. sowas wie ne iphone 3gs verpackung oder so.
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Ungelesen 29.06.10, 13:43   #33
Prince
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Nun ja ... wenn er jetzt eine Packung ersteigert hätte, dann gäbe es ja aber auch Möglichkeiten dort heraus zu kommen.

Denn im Prinzip wäre das ja auch "Betrug" vom Verkäufer.
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Ungelesen 29.06.10, 13:46   #34
ff-qp1
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naja, wieoft hab ich selber schon vor ebay gesessen und mir ist in der letzten minute ein angebot aufgefallen was recht günstig war,und erst bei genauerem hinsehen ist mir der haken aufgefallen.
oft genug sind angebote bei ebay zu finden die sich in einer art grauzone befinden.

und wenn es sowas in der art war kann man immer noch vom kauf zurücktreten,den den tatbestand des wucher gibt es ja in D noch und der ist auch strafbar.

In Deutschland ist Wucher in Absatz 2 des § 138 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,

durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Wäre nicht schlecht wenn uns der TS mal den link zur Auktion geben würde,dann könnte man ihn auch besser beraten.
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Ungelesen 29.06.10, 18:01   #35
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Zitat:
Zitat von Psycho Circle Beitrag anzeigen
Es kann nicht sein, dass ein Käufer Kosten verursacht, Warenbestände blockiert und Verträge als nichtig ansieht nur weil er keine Lust hat für eine Ware mehr zu zahlen als er eigentlich müsste.

Achte vorher darauf was du eigentlich machst und beschwere dich nicht anschliessend darüber.
Es war ja schliesslich dein Fehler.

genauso wäre meine Rede
nicht umsonst muß man bei EBAY auch nochmals (2 mal)
das ganze durch einen "KLICK" bestätigen!

Oder kann man kein Deutsch mehr lesen?
Sorry, aber ich habe auch schon mit Käufern
zu tun gehabt, die im Nachhinein sagten, sie
wollten es doch nicht!

Also, gekauft ist gekauft, ausser bei einem
gewerblich angemeldeten Verkäufer, da besteht Rückgaberecht!
Und wie die anderen schon sagten, evtl. einen Vergleich anstreben!
Habe auch schon mal zugestimmt, und so 5,- für Unkosten bekommen.
Das wäre fair für beide Parteien!
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