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myGully |
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13.06.10, 12:24
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#1
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Gamer
Registriert seit: Apr 2010
Ort: localhost
Beiträge: 235
Bedankt: 76
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Unbekannte Lastschriftabbuchung
Hey Leute, hab grad mal über Online Banking mein Kontoauszug gecheckt und darauf eine Lastschriftabbuchung gesehen die ich nicht zuordnen kann.
Hier mal die Details:
Betrag: −27,70 EUR
Umsatzart: LASTSCHRIFT
Name: 60010070.0263824706
Verwendungszweck: R586330751341KDE 1013395804
Kennt einer von euch diesen Namen bzw den Verwendungszweck ? Also ich find diese Zahlen schon sehr merkwürdig, sieht mir irgentwie nach Beschiss aus.
Weiß einer ob man über Online Banking (Sparkasse) auch Lastschriften zurück buchen lassen kann oder muss man dafür zur Sparkassen Filiale !?
Hoffe ihr könnt mir helfen, sehr merkwürdig alles
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13.06.10, 12:55
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#2
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.882
Bedankt: 27.416
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Hallo,
die Lastschrift scheint von der Postbank, Niederlassung Stuttgart zu kommen (60010070 ist deren BLZ). Jetzt kann es sein, dass Du irgendwo mit ec-Karte eingekauft hast, dann wird das (allerdings normalerweise mit mehr Text) auch mit Lastschrift Deinem Konto belastet, wobei das auch von der jeweiligen Bank abhängig ist.
Ob das Onlinebanking Deiner Sparkasse eine Option "Lastschrift zurückgeben" hat, weiss ich nicht. ich denke aber nicht, da zuviele das dann mal versuchen würden. Eigentlich sollte ein Anruf, ein Fax oder ein Brief ausreichen, da Lastschriften immer aufgrund der Vermutung, dass Du der Belastung zugestimmt hast, ausgeführt werden und eine entsprechende Rückgabefrist haben. Also keine Panik.
Du kannst aber mal nach 60010070 (= BLZ) und 263824706 (= Konto) googlen, vielleicht findest Du ja raus, welche Firma das ist.
Gruss,
YaGru
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13.06.10, 13:00
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#3
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 558
Bedankt: 815
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Hm solang nicht eindeutig geklärt ist von wem das sein könnte würde ich es erstmal zurückbuchen lassen, sollte es irgendwas wichtiges gewesen sein wird sich derjenige wieder bei dir melden.
Am besten überlegst du wo der Betrag herstammen könnte, der Verwendungszweck sollte zur Identifikation dienen und deshalb immer unterschiedlich sein.
Die Rückbuchung geht entweder Telefonisch über sein Berater oder persönlich bei der Filiale.
mfg
J.D.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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13.06.10, 13:02
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#4
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Gamer
Registriert seit: Apr 2010
Ort: localhost
Beiträge: 235
Bedankt: 76
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Also mit EC Karte hab ich das letzte mal vor 1 1/2 Jahre bezahlt  Also das wirds nicht sein, gegooglet hab ich schon aber find leider keine Firma dazu  Die Option "Lastschrift zurückgeben" hab ich grad gefunden  Werd ich dann mal vorsichtshalber machen, ich hab auch nochmal meine Rechnungen durchgeguckt (hefte alle ab) und da ist nix mit dieser Summe bei... naja erstmal das "zurückgeben" probieren, mal sehn was dann kommt
Vielen Dank für eure Antworten
edit: So die Lastschriftrückgabe hatt schonmal problemlos geklappt (aber der Name ist doch echt blöd, deswegen hatte ich es nicht gefunden  ), jetzt mal abwarten was passiert
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13.06.10, 16:36
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#5
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Masturbiert seit: Ap 1980
Registriert seit: Mar 2010
Ort: im Norden, zwischen Kiel und Hamburg
Beiträge: 387
Bedankt: 258
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bis 4 Wochen glaube ich war die Möglichkeit des Zurückbuchens (oder waren es 6)
Auf jeden Fall hast du die Möglichkeit dazu!!!!
(Kannst mir vertrauen, ich arbeite in ähnlicher Branche!!)
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14.06.10, 00:32
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#6
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.960
Bedankt: 7.994
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Zitat:
Zitat von pcplayer
bis 4 Wochen glaube ich war die Möglichkeit des Zurückbuchens (oder waren es 6)
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Zitat:
Zitat von pcplayer
(Kannst mir vertrauen, ich arbeite in ähnlicher Branche!!)
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Ah ja....
@topic
Ist es normalerweise nicht so das ein eindeutiger Name und ein eindeutiger Verwendungszweck angegeben werden muss um rechtlich gültig zu sein? Dachte ich hätte mal sowas gelesen..
Btw gibts bei meiner Volksbank-Online-Dingens keine Rückbuchungen bzw stornierungsfunktionen... Find ich irgendwie frech das es das bei dir gibt^^
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14.06.10, 11:29
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#7
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nimmersatt
Registriert seit: Jan 2010
Ort: zuhause
Beiträge: 55
Bedankt: 272
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Zitat:
Ist es normalerweise nicht so das ein eindeutiger Name und ein eindeutiger Verwendungszweck angegeben werden muss um rechtlich gültig zu sein? Dachte ich hätte mal sowas gelesen..
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das war mal, mittlerweile muss der Empfänger-Name noch nicht mal mit der Konto-Nr. übereinstimmen. Heute zählt nur noch BLZ & Konto-Nr.
Und was man im Verwendungszweck schreibt ist sowieso allen Banken absolut schnuppe.
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14.06.10, 11:39
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#8
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.882
Bedankt: 27.416
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Hallo,
mit den letzten Änderungen in den Zahlungsverkehrsvereinbarungen (SEPA sei Dank - ach so, Single European Payment Area) prüfen die Banken nicht mehr zwingend die Übereinstimmung zwischen Kontonummer und -inhaber. Das geht bei vielen Instituten und der Masse an Bewegungen auch nicht mehr.
Und da Banken nur mit solchen Kunden Lastschrifteinreichung zulassen, die auch noch liquide sind, wenn die Lastschriften alle zurückkommen, prüft das auch keiner mehr. Würde nur zu viel Personal kosten und zu wenig bringen. Da soll der Kunde selbst aufpassen.
Zur Rückgabefrist: gilt normalerweise ab Kontoabschluss (also in der Regel bis zum Quartalsende), im Schnitt für vier bis sechs Wochen, das kann die jeweilige Bank in ihrer AGB festlegen.
Gruss,
YaGru
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14.06.10, 14:29
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#9
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Masturbiert seit: Ap 1980
Registriert seit: Mar 2010
Ort: im Norden, zwischen Kiel und Hamburg
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Bedankt: 258
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Zitat:
Zitat von yagru
Zur Rückgabefrist: gilt normalerweise ab Kontoabschluss (also in der Regel bis zum Quartalsende), im Schnitt für vier bis sechs Wochen, das kann die jeweilige Bank in ihrer AGB festlegen.
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meinte ich auch so, ging in etwa so, das man nach dem übernächsten Kontoauszug (monatlich) den vorherigen Monatsabschluß noch "berichtigen" kann.
Und das wären dann auch die 4 bis 6 Wochen. uff
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14.06.10, 14:50
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#10
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Masturbiert seit: Ap 1980
Registriert seit: Mar 2010
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Beiträge: 387
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Btw gibts bei meiner Volksbank-Online-Dingens keine Rückbuchungen bzw stornierungsfunktionen... Find ich irgendwie frech das es das bei dir gibt^^
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sorry, für nen 2. Post, aber das finde ich wichtig 
Habe die AGB's der VR Bank mir angeschaut, und siehe da:
--> http://www.bilder-hochladen.net/files/304i-5-jpg.html
Denke mal, das gilt auch für online...oder??
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14.06.10, 15:01
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#11
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.960
Bedankt: 7.994
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DAnke euch für die Erklärung bzw zur Richtigstellung meines veralteten Wissens^^
@pcplayer
Naja inwieweit man es am schalter machen kann weiss ich nicht, aber finds eben mist.. Ich mach alles online, muss sogar für ne Schalteraktivität Gebühren zahlen.. Und kann aber nix rückbuchen alleine....
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14.06.10, 15:12
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#12
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Gamer
Registriert seit: Apr 2010
Ort: localhost
Beiträge: 235
Bedankt: 76
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Danke für eure ganzen Antworten, da der Betrag direkt wieder auf meinem Konto gutgeschrieben war, denke ich mal das alles geklappt hatt. Bin mal gespannt ob sich jetzt irgenteine Firma oder ähnliches meldet... werd aber jetzt aufjedenfall öfter mal kontrollieren  Hab übrigens nochmals alles durchgecheckt, ich hab auf garkeinen Fall irgentetwas über diesen Betrag bestellt bzw gekauft.  Naja abwarten und Bier trinken
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