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Gewerbeschein, fragen wegen KK usw..

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Ungelesen 12.05.10, 11:02   #1
radio_controlled
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Standard Gewerbeschein, fragen wegen KK usw..

Hallo
Ich bin jetzt eigentlich mit der Schule fertig und habe die Zeit, noch ein wenig bis zum Studium zu verdienen. Das will ich über einen Gewerbeschein machen.

Wie ist das, wenn ich familienversichert bin? Hat das darauf einen Einfluss, wenn ich jetzt in 2 Monaten ~2400€ verdiene? Laut Wikipedia darf ich das: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Andere Quellen behaupten aber, dass das nur für Ferienjobs gilt, was bei mir nicht der Fall ist. Und bei Arbeit auf einen Gewerbeschein soll die Regel mit den 2 Monaten auch nicht gelten.

Wenn ich nun nicht mehr familienversichert sein sollte...Gilt das nur während der Arbeitszeit und darf ich dann auch unversichert rumlaufen?


Ich will das Geld dann mit Arbeiten wie Fyler verteilen, Leuten Abos andrehen, Telefonwerbung, Meinungsumfragen, Catering etc. verdienen. Also das, was meist unter "Promotion" zusammengefasst ist. Was soll ich nun am besten auf den Antrag schreiben bei "Angemeldete Tätigkeit"? Ich will natürlich möglichst viel offen haben und nicht für mehrere Tätigkeiten bezahlen. Muss ich mich dann auch daran halten? Weil im Programmieren bin ich z.B. auch verdammt gut..

Danke schonmal
radio_controlled ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 12:41   #2
Mr-Stutsch
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bin auch selbständig.
bei uns ist das so das du nur bus 365,00 euro verdienen darfst um in der familienversicherung zu bleiben. alles was darüber hinaus geht musst du dich privat versichern.
kommt aber auch noch auf dein alter (nur bis 25 jahre) und der art der familienversicherung darauf an.

in google gefunden:

Bei einigen Gemeinden findet sich auf der Seite des Gewerbeamtes folgender Hinweis: "Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z. B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion etc. reichen nicht aus." Deshalb solltest Du Dir die Formulierung für Deine Gewerbeanmeldung genau überlegen.

auch hier nochmal ein link: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Mr-Stutsch ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 12:51   #3
radio_controlled
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Danke für die Antwort.
Was ist mit dieser 2-Monats-Regel?

Und wegen der Tätigkeit...Ich hoffe hier ist jemand, der sowas bereits macht und mir seine Tätigkeit schreiben kann..
radio_controlled ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 13:07   #4
Mr-Stutsch
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Ungelesen 12.05.10, 14:04   #5
ocirnes
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tja ich bin auch Promoter... was steht denn bei mir im Gewerbeschein..
Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, Promotion, Gästebetreuung, Messeservice
Ob du einen Gewerbeschein bekommst ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich... manche wollen dir einreden, dass Promotion keine gewerbliche Arbeit ist(Scheinselbstständigkeit..) etc..
Mein Gewerbeamt hat mir sogar "Gästebetreuung, Messeservice" reingeschrieben, was nichts anderes als "Host/Hostess" ist.. Diese Tätigkeit ist aber laut einem Gerichtsurteil nur auf Lohnsteuerkarte auszuführen. Daran erkennst du dass manche Sachbearbeiter keine Ahnung haben, wie gesagt das hat auch was mit Glück zu tun, wen man da abbekommt.
Zu deiner Versicherungsfrage: Wenn du familienversichert bist, dann schickt die Krankenkasse einmal im Jahr einen Fragebogen, wo man ausfüllt wieviel man verdient - es geht da nicht um LstK oder Gewerbeschein - das ist egal, Einkommen ist Einkommen.
Unterschieden wird da nur bei der Steuererklärung, zu der du ja als Gewerbetreibender verpflichtet bist sie auszufüllen.
Ich sag dir eins: Wenn die Krankenkasse sieht, dass du Student bist, wird sie dir deinen Fragebogen abnehmen, da sie nicht davon ausgehen werden, dass du Großverdiener bist. Und wenn du mal ein bisschen mehr verdient hast, gibst du halt weniger an. Bei mir gabs da auch noch nie Probleme Erzähl der Krankenkasse aber nie, dass du ein Gewerbe hast, sonst wollen die wo möglich noch deinen Steuerbescheid sehen und das sollten wir vermeiden ;-)
Aber das Problem mit der 2-Monatsregelung ist aber auch, dass du deine Rechnungen nicht immer sofort bezahlt bekommst, das ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich. Es gab Situatuionen, da hab ich erst übers Gericht mein Geld nach einem Jahr bekommen.. die Branche ist auch nicht mehr das was sie mal war, wenn man mich fragt.. manche zahlen schon nach 2 Wochen und bei manchen bist du nur am betteln..
PS: Es ist im Prinzip egal, was du in deinem Gewerbeschein stehen hast, ich habe schon Promoter gesehen, die haben da nur handwerkliche Tätigkeiten drin gehabt - interessiert niemanden, Hauptsache du hast ein Gewerbe und zahlst deine Steuern ans Finanzamt. Ich habe auch nicht nur als Promoter gearbeitet...
Falls du noch Fragen hast, kannst du gerne fragen(insbesondere auch bei Fragen zum Steuerrecht etc.)
ocirnes ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 14:10   #6
Scheizzz Hopper
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Wegen 2 Monaten ein Gewerbe anmelden ?!

Da kannst du es auch unter der Hand machen...es sei denn du willst das dann während dem Studium weiterführen.

Mach es für ein par euro weniger,und du hast am ende Mehr in der Tasche(ohne Abgaben)
Scheizzz Hopper ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 14:16   #7
ocirnes
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Zitat:
Zitat von Scheizzz Hopper Beitrag anzeigen
Wegen 2 Monaten ein Gewerbe anmelden ?!
Er will nicht wegen 2 Monaten ein Gewerbe anmelden, er fragt nur ob die KK-2-Monats-Regelung dort auch gültig ist. Er will das Gewerbe danach ja nicht wieder abmelden
ocirnes ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.05.10, 17:56   #8
radio_controlled
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Ok, soweit hab ich alles. Ich besorg mir jetzt einen Gewerbeschein und nächste Woche hoffentlich den ersten Job.

Wem noch was einfällt, bitte schreiben. Ich schau noch ein paar mal hier rein ;-)
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