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26.02.10, 03:19
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Super Moderatorin
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Pornografen klagen gegen angebliche Parasiten
Zitat:
Erstmals hat eine Porno-Produktionsfirma formal Klage gegen ein Web-Unternehmen eingereicht, das Videoseiten nach dem YouTube-Prinzip mit Sexfilmen betreibt. Der Streit um Urheberrechte könnte auf den boomenden Markt der Streaming-Dienste übergreifen.
Hamburg - Eine amerikanische Porno-Produktionsfirma hat vor einem US-Gericht in New York Klage gegen den Betreiber eines Netzwerkes von Video-Streamingseiten erhoben. Was die beiden Firmen unterscheidet: Der Kläger Pink Visual (Motto: "We innovate, you masturbate") ist eine Porno-Produktionsfirma, die angeblich nur eigenes Material per Web und DVD verbreitet, während das beklagte Brazzers-Netzwerk als Betreiber von mindestens vier sogenannten Tube-Seiten auch im Geschäft mit der Verbreitung vermeintlicher Community-Videos steckt. Auf den Webseiten dieses Brazzers-Netzwerkes (nicht aber bei Brazzers selbst) können Nutzer ihre selbstgedrehten Filme veröffentlichen. Das tun viele, andere aber stellen dort Clips aus den Porno-Produktionen anderer Firmen online - darunter solche von Pink Visual.
Einmal mehr geht es also darum, dass eine Firma angeblich parasitär von den Erzeugnissen einer anderen Firma profitiert, indem sie eine Plattform für deren Veröffentlichung durch Dritte zur Verfügung stellt. Pink Visual hat 45 Beispiele für Sexclips aus seiner Produktion auf den Seiten des Brazzers-Tube-Netzwerkes dokumentiert und klagt nun auf einen Schadenersatz von 6,75 Millionen Dollar. Nun muss das Gericht befinden, ob Brazzers für die Veröffentlichung der Videos auf den eigenen Tube-Seiten auch verantwortlich ist.
Wer sich da an die schier endlose Zahl von Prozessen der Musikindustrie gegen P2P-Börsen, eDonkey- und Bittorrent-Verzeichnisse oder -Tracker erinnert fühlt, ist auf dem richtigen Dampfer. Da überrascht es, dass die Klage der Pornografen gegen die angeblichen Parasiten die erste ihrer Art ist: Bisher haben TV-, Film- und Porno-Business den gerichtlichen Schlagabtausch mit der Streaming-Szene vermieden, sich auf Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Drohungen beschränkt.
Die Streaming-Szene: Bisher fast unbehelligt
Immerhin Scharmützel gab es bisher vor allem mit YouTube, dem größten Web-Videoportal, wegen einzelner Copyright-Verstöße - wohl auch wegen der klaren Besitzverhältnisse des Portals. Der zudem bekannt finanzkräftige Betreiber Google zahlt gern auch Lizenzgelder, um das tatsächlich vornehmlich aus Community-Videos bestückte YouTube mit legalen Profi-Inhalten zu würzen. Ganz im Gegensatz zu Hunderten Streaming-Seiten, die so gut wie ausschließlich aus Material bestückt werden, das irgendwo im Web abgelegt, ansonsten aber "weggefunden" wurde - man könnte weniger euphemistisch auch von Diebstahl reden.
Einzelne Streaming-Seiten wurden in den vergangenen Jahren meist nur zeitweilig stillgelegt, indem man sie und die Hosting-Unternehmen, bei denen die Webseiten abgelegt waren, mit Abmahnungen erschreckte. Einzelne Verhaftungen und Klagen gab es gegen Betreiber, die nicht nur Streams anboten, sondern selbst an der Schaffung und Veröffentlichung von Raubkopien beteiligt waren. Das Gros der Streaming-Szene aber funkt bisher so gut wie unbehelligt.
Denn weder der Diebstahl, noch die Verteilung sind bei Streamern mitunter so einfach nachzuweisen. Die meisten Streamingportale sehen keinen regulären Download vor, sie "senden" ihre Inhalte on demand, mitunter gar als Weiterverteilung aus durchaus legalen Quellen. Was in den USA bisher fehlt: Eine grundsätzliche juristische Entscheidung zum Thema, die als Musterurteil zum Orientierungspunkt für weitere Prozesse werden könnte.
Ein Problem vor Gericht: Wie erklärt man das?
Denn der Fall liegt anders als bei P2P-Seiten, deren Funktionalität auch einem technisch wenig versierten Richter leicht zu vermitteln ist: Vor dem Besuch der Seite hatte der Nutzer keinen Film, nachher aber hat er einen. Prozesse gegen reine Streamingdienste hingegen dürften aufgrund der weit erklärungsbedürftigeren Vorgänge mit einem höheren Risiko behaftet sein.
Abhängig von der eingesetzten technischen Plattform entsteht auf Seiten des Empfängers noch nicht einmal eine Kopie, die das Ausschalten des Rechners überleben würde. Zwar sind viele Streams in Wahrheit progressive Downloads, bei denen zumindest eine temporäre Kopie im Cache, also dem Puffer-Speicher des Rechners entsteht. Doch erstens wird die automatisch auch wieder gelöscht und zweitens vom technisch nicht versierten Nutzer auch gar nicht wahrgenommen.
Vor Gericht ließe sich argumentieren, dass diese Cache-Kopie eigentlich gar keine sei, sondern eine technische Bedingung, um, als Puffer eingesetzt, den reibungslosen Ablauf eines Streams zu gewährleisten. Dazu kommt, dass die Datei, die da über das Streaming-Portal zugänglich gemacht wird, meistens gar nicht auf den Servern dieser Webseiten vorliegt, sondern von Filehostern wie Rapidshare, zShare oder MediaFire übertragen oder von einem der zahlreichen, oft chinesischen Streamingdienste "entliehen" wird.
Pornobranche leidet unter kostenlosen Streamingdiensten
Dass eine solche Klage nun ausgerechnet aus der Schmuddelecke kommt, ist noch nicht einmal überraschend: Hier ist der Leidensdruck am größten. Internet-Pornografie mag ein riesiger Markt sein, die klassischen Refinanzierungswege der Pornoindustrie aber hat sie von Grund auf erschüttert. Die meisten der etablierten Produktionsfirmen stecken tief in der Krise, schaffen auch Online nicht, gegen die vor allem werbefinanziert agierende Streaming-Konkurrenz zu bestehen. Der Kläger Pink Visual etwa liegt im Popularitäts-Ranking des Web-Zähldienstes Alexa rund 177.000 Plätze hinter den beklagten Tube-Seiten. Von denen schaffen es zwei sogar in die Top 100 der populärsten Webseiten der Welt. Gegen die kostenlos verteilenden Streamingdienste ist der kostenpflichtige Anbieter chancenlos.
Damit ist die Szene Vorreiter und Extrembeispiel einer Entwicklung, wie sie auch kommerzielle Kabelbetreiber oder Pay-TV-Sender befürchten. Streamingseiten werden immer populärer - auch solche, die reguläre TV- und Kino-Filme zeigen. Sie hebeln damit die Sender, Verkäufer und Verleiher aus, untergraben das Geschäftsmodell von Produzenten bis zu lizenzierten Verwertern. Die vor allem werden darum mit höchster Aufmerksamkeit den Verlauf des anstehenden Porno-Prozesses verfolgen. Sollte der für Pink Visual günstig verlaufen, kommentiert das Wirtschaftsmagazin "Forbes", könnte dies "die Sicht auf Tube-Seiten verändern".
Oder salopp gesagt: Sollten die Nackedei-Dienste abgestraft werden, ginge es wohl bald auch den stubenreinen Streaming-Diensten vor Gericht an die Wäsche.
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