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myGully |
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23.02.10, 09:01
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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Fahrtkostenerstattung für Bewerbungsgespräch
Moin!
Hab mich mal schlau gemacht...
wenn ich zu nem pers. Vorstellungsgespräch eingeladen bin und vorher in der
Einladung nichts davon stand, dass die Fahrtkosten NICHT erstattet werden, kann ich
mich da bei x-beliebigen Unternehmen bewerben, mich im vorstellungsgespräch dumm
anstellen und dann einfach die Reisekosten fordern?
So eine Bewerbung ist ja schnell getippt oder meistens gehen diese Einstellungstests ja auch online und so
erstattet werden immerhin ein Bahnticket 2ter Klasse....und soviel Benzin braucht kein
Auto der Welt, selbst wenn ich nur 20€ damit gut mach...
haben und nicht haben ist ein unterschied
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23.02.10, 09:07
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 29
Bedankt: 4
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die muesen aber nich zahlen..
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23.02.10, 09:08
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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klar, nur wenn sie ausdrücklich gesagt haben dass sie nix erstatten, dann müssen se nicht zahlen - sonst wär der AG ja schön blöd wenn er zahlen würde...
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23.02.10, 09:21
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#4
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Guest
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Immer wieder erstaunlich wie viel potenzielle kriminelle Energie in einzelnen Menschen steckt.
Hier lügen, da betrügen ....
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23.02.10, 09:42
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 39
Bedankt: 7
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Die Fahrt- und Bewerbungskosten werden in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen. Wenn man die Nachweise erbringt das einem Kosten entstanden sind.
Zumal viele auch ein "Bewerbungstagebuch" führen müßen wo sie sich wann wie bei wem beworben haben. Telefonnummer und Ansprechpartner für Rückfragen sollte auch drin stehen....
Wenn bei einer Rückfrage herauskommt das für eine Onlinebewerbung Fahrtkosten entstanden sein sollen.... Viel Spaß beim Versuch das zu erklären mit welchem Fahrzeug du auf der Datenautobahn unterwegs warst........
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23.02.10, 10:14
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#6
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Banned
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 37
Bedankt: 29
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Korrekt Dare-Devil. So einfach bescheissen geht da nicht, weil viele Argen da Stichprobig kontrolle machen, ob man sich wirklich da beworben hat. Fahrtkosten musst du glaub ich vorbezahlen, dass Ticket kannst du dann einreichen und bekommst du dann erstattet von der Arge.
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23.02.10, 11:07
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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sie werden das ticket sehen wollen!
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23.02.10, 11:12
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#8
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Guest
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Also es ist so wie hier schon geschrieben wurde.
Du musst vorher ankündigen dass Du dann und dann ein Bewerbungsgespräch hast, wofür Dir Fahrtkosten entstehen.
Dann fährst Du zum Bewerbungsgespräch, musst belegen dass Du vorgesprochen hast + Dein Ticket zeigen, und dann bekommst Du Deine Fahrtkosten erstattet.
Bescheißen ist nicht.
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23.02.10, 12:01
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#9
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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also...alles quatsch!
die arge bezahlt nur dann, wenn man arbeitslos gemeldet ist und der potentielle arbeitgeber nicht bezahlt, weil er in seiner einladung geschrieben hat, dass fahrtkosten nicht übernommen werden.
1. darum gehts ja hier nicht!
2. arbeitlos bin ich auch nicht
als rechtsgrundlage kann man sich hier auf §670BGB berufen
da es eine aufforderung vom zukünftigen arbeitgeber ist (hiermit möchte ich sie blabla...)habe ich von ihm einen auftrag bekommen und kann somit meine aufwenudungen ersetzt bekommen
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23.02.10, 12:54
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 39
Bedankt: 7
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Zitat:
Zitat von petsi
als rechtsgrundlage kann man sich hier auf §670BGB berufen
da es eine aufforderung vom zukünftigen arbeitgeber ist (hiermit möchte ich sie blabla...)habe ich von ihm einen auftrag bekommen und kann somit meine aufwenudungen ersetzt bekommen
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Zitat:
§ 670
Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
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Die Idee ist gut..... Wenn ich das nächste Mal zum Geburtstag eingeladen werde und es gibt ne Aufforderung zu kommen und sich am Geschenk XYZ zu beteiligen werde ich die Kosten laut §670 beim Gastgeber geltend machen......
Zurück zum Thema....
Der Aufwand wäre mir zu groß daraus einen "Nebenverdienst" zu machen.
Bewerbung schreiben, Fahrzeit, volllabern lassen und dann frech nach Fahrkostenerstattung zu fragen.
Ich weiß aktuell nicht wieviel Cent die Firmen pro km bezahlen, beim Bund sind es um die 40cent.
Den Zeitraum indem ich unterwegs wäre kann man sinnvoller mit nem Nebenjob in einer Videothek oder Pizzaservice verbringen...
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23.02.10, 12:11
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#11
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Ort: woanders
Beiträge: 1.219
Bedankt: 85
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Nee, so einfach ist das nicht. Schließlich suchst du ja einen Job und hast dich beim AG beworben. Er bietet dir die Chance. Du kannst diese Chance nutzen oder eben nicht. Wenn du dann einem AG mit §en kommst, dann viel Spaß mit seiner Rechtabteilung.
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23.02.10, 12:23
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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ich hab mich beworben aber er hat mich aufgefordert zu ihm zu kommen
also dann soll die rechtsabteilung doch mal was machen!
eigentlich ist es normal in einer gescheiten firma, dass man am ende des bewerbungsgespräches einen zettel bekommt den man ausfüllen muss wegen reisekostenerstattung
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23.02.10, 13:02
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#13
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Süchtiger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 823
Bedankt: 149
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Und immer schön dran denken, beim Amt für Arbeit ist und bleibt alles j
nur eine Kannbestimmug.
MfG
__________________
 So ist es und so bleibt es, in engen Hosen reibt es.
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23.02.10, 14:16
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#14
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.090
Bedankt: 63.038
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Mein Gott habt Ihr Probleme.
Seh lieber zu das Du den Job bekommst als zu Überlegen was Du da raus schlagen kannst.
Also wie Du da auftrittst, (Kleidung) und bringe etwas über den Betrieb in Erfahrung macht immer gute Eindruck wenn man da schon etwas Bescheid weiß u.s.w.
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23.02.10, 16:49
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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danke für deine doch so tollen tipps...
aber ich hab nen top job!
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23.02.10, 22:24
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#16
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.944
Bedankt: 7.976
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frag mich grad was das bringt.. wenn du dich dort bewirbst und irgendwelche kosten ersetzt haben willst musst du in jedem fall da auftauchen... Ergo hast du die kosten. Wenn du die nun ersetzt bekommst.. Haste +/- 0 .. Und wo is da jetz der Vorteil?
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24.02.10, 00:08
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#17
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Selten so gelacht...geil!!! Da macht einer [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Konkurrenz,
Da will einer
- stundelang mit der Bahn/Auto durch die Gegend fahren
- sich dann zum Vollidioten machen weil er so tut als kann er nicht mal einen Einkaufszettel halten
- um dann stolz zu sein dass er dem System 20€ entlockt hat.
Weißte was? Meld dich bei mir! Ich besorg dir einen Tag einen Job für 50€ vor einer Berufsschulklasse.
Als abschreckendes Beispiel!
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24.02.10, 09:48
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#18
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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@thorasan natürlich bringts nix wenn du mit +- 0 da rausgehst...
ich wollte nur mal wissen wie das hier mit der rechtsgrundlage aussieht und so aber es kommen ja nur inkomopetente kommentare also kann ich dadrauf auch verzichten - danke
kann zu!
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