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Frage zu Bedarfsgemeinschaft

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Ungelesen 21.01.10, 18:06   #1
mad-bad-brad
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mad-bad-brad ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Frage zu Bedarfsgemeinschaft

Ich habe zur Zeit ein kleines Problem,

ich habe in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt ( Harz 4) und Oktober gearbeitet, in dem Monat hatten auch noch meine Eltern für mich Geld bezogen. (Wohngeld usw). Anfang November hatte ich mich aus Bedarfsgemeinschaft abgemeldet und mich auf ein Studentenwohnheim umgeschrieben. Das hatte auch die logische Folge das sämtliche Hilfe für mich gestrichen wurde, was auch berechtigt ist. Dann war auch alles toll und ruhig, doch gestern erhielt ich ein nettes Anschreiben vom Amt, das Sie mein Verdienst von Oktober einziehen wollen und es an die Bedarfsgemeinschaft anrechnen wollen.

Bin zurzeit 20 Jahre alt.

Freue mich überjede Antwort oder Hilfe

Danke im Vorraus

Hornypeter
mad-bad-brad ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.01.10, 18:17   #2
Caligineus
Banned
 
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Caligineus ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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und wo ist das problem?

verstehe nur bahnhof..

als was hast du in der bedarfsgemeinschaft gearbeitet`?
wie alt bist du?
warum hast du überhaupt geld vom amt bekommen?
Caligineus ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.01.10, 18:56   #3
Asatast
Erfahrener Newbie
 
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Asatast gewöhnt sich langsam dran | 98 Respekt Punkte
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tjoa, wird wohl so seine Richtigkeit haben wenn du im Oktober noch in der Gemeinschaft warst...
Asatast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.01.10, 19:53   #4
nettermann64
Ist öfter hier
 
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nettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punktenettermann64 putzt sich die Zähne mit Knoblauch. | 1323 Respekt Punkte
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Das mit einkommen hat seine richtigkeit.
der bescheid für oktober kommt im voraus (bei meiner freundin ende juni für 6monate).
du hast aber in der zwischenzeit arbeit bekommen und ein einkommen erzielt. Dieses einkommen wird dir bzw der bedarfsgemeinschaft hinterher angerechnet und die gemeinschaft muss es zurückzahlen bzw es kann auch verrechnet werden.
nettermann64 ist offline   Mit Zitat antworten
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