Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
18.09.09, 22:35
|
#1
|
Banned
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 46
Bedankt: 32
|
Wie lange Kündigungsfrist bei Jahresvertrag??
Gude,
wollte mal fragen ob sich hier einer mit dem Arbeitsrecht auskennt !
Folgendes, bin in einer Firma angestellt bei der ich auch meine Ausbildung absolviert habe nachdem ich mit der Ausbilung fertig war habe ich einen Einjahresvertrag bekommen.
In meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsschutz nur "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit der tarifvertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden".
Was beudetet das genau für mich ??
Würde gerne zum 1. Dezember kündigen geht das oder bin ich schon zu spät dran??
|
|
|
19.09.09, 10:56
|
#2
|
Banned
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2.010
Bedankt: 546
|
wenn ich mich jetzt nicht total vertue, kannst du deinem arbeitgeber zum 15. des monats oder zum 30/31. kündigen und hast anschließend daran 4 wochen kündigungsfrist (mit diesen 4 wochen gibts du deinen arbeitgeber zeit, einen ersatz zu finden). Das bedeutet, wenn du deinen arbeitgeber am 1. Dezember verlassen möchtest, empfele ich dir zum 31. Oktober zu kündigen. (dein letzter arbeitstag wäre der 27. November) Solltest du aber einen trifftigen grund haben (z.B. einen neuen Job mit besseren verdienstmöglichkeiten oder aufstiegschancen), kannst du auch sofort kündigen.
Wichtig: die kündigung muss schriftlich erfolgen!
|
|
|
19.09.09, 11:57
|
#3
|
Banned
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 46
Bedankt: 32
|
Ja genau das habe ich mir auch gedacht aber ich dachte vielleicht ist es bei mir anders weil ich da ja schon ne Ausbildung gemacht habe !
Aber ich denke ich werde Ende diesen Monats kündigen damit die wenigstens 2 Monate Zeit haben jemanden anderen zu finden
|
|
|
19.09.09, 12:47
|
#4
|
Banned
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 2.010
Bedankt: 546
|
Betriebszugehörigkeit wird erst ab dem 25. lebenjahr angerechnet und da du noch keine 25 bist (vermute ich mal einfach  ), ist es egal das du da ne ausbildung gemacht hast. Es wird keinerlei auswirkungen auf deine kündigunsfrist haben  ....
|
|
|
19.09.09, 12:50
|
#5
|
hate´s Retarded People
Registriert seit: May 2009
Ort: Ruhrpott
Beiträge: 543
Bedankt: 1.986
|
KOmmt auch imemr drauf an was du für ein verhältniss gegenüber deiner Firma hast. Mir wurde einen Tag vor übergabe des Gesellenbriefs gesagt das ich nicht übernommen werde. Ist ansich rechtswiedrig.Aber wozu da unnötig stress machen, hab mich sofort woanders beworben und dank der guten Empfehlungen meiner alten Firma wurd ich sofort genommen. Das hat das wieder ausgeglichen.
|
|
|
20.09.09, 15:26
|
#6
|
Seltsames Lebewesen
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 316
Bedankt: 50
|
Zitat:
Zitat von Krolik
In meinem Arbeitsvertrag steht unter Kündigungsschutz nur "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit der tarifvertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden".
|
Sollte also im Tarifvertrag stehen.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:17 Uhr.
().
|