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[Recht & Politik] Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz

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Ungelesen 27.05.09, 18:38   #1
Spaten
es hat sich ausgegraben
 
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Standard Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz

Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz


Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern "nützlich" sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine entsprechende Regelung werde "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen".




BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang 2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.


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