Das hier hab ich bei meinen Streifzügen durch das Internet in einer Signatur gefunden und ich möchte es euch nicht vorenthalten
§ 328
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...]wer[...] eine nukleare Explosion verursacht
[
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]