hallo wolte mal fage wie ist das mit der garantie und der gewährleistung ist, da mein Netzeil Defekt ist (während des spielen gab es ein knall im netzteil (war ziemlich heiß das Netzteil) und nix gang mehr(mein System: Netzeil 750 Watt 2 x 8800 gtx; AMD x4 9850, 4 GB DDR2-800))
Meine frage: wie lange hab ich auf ein neues Netzeil was 7 Monaet alt ist garantie und gewährleistung ????
bitte um hilfe
die wollen von mir 15 euro habe für die Reparatur und Versandkosten haben
Hi
Ich glaube bin mir da aber nicht so sicher , dass man auf ein nerzteil 3 jahre und mindestens 12 monate garantie har aber wie gesagt bin mir da nich so sicher. Hast du es denn im inet gekauft oder beim haendler?? Schau vllt mal auf eine eventuelle homepage vom hersteller.
habe das netzeil bei ebay neu gekauft und der verkäufer hat zu mir gesagt das ich nur ein halbes jahr garantie habe und ein und 1 halbes jahr gewährleistung habe (auf verschleißteile) und der will jetzt geld für die versandkosten und Reparaturkosten haben was ich nicht einsehe.
was kann ich machen ???
nix .... streiten bringt nix. Eigentlich hat er auch Recht also mit 1/2 Jahr Garantie und 1 1/2 Gewährleistung.
Darum kauft man nix bei E-Bay. N Händler wie HOH oder so hätte dir ohne Probleme n neues NT gegeben. Sowas sollte man beim Kauf immer beachten.
Was du schauen könntest wäre ob der Hersteller des NT eine Garantie abwicklung anbietet? Was is das für n NT ? Marke ?
da hab ich es her [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
ps ich wohne in der nähe von halle
aber auf neuware ein halbes jahr garantie das kann nicht hinhauen ... das ist doch betrug
# Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?
Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.
# Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch dann, wenn ich einen PC vom meinem Arbeitgeber erwerbe?
Bis zum Inkrafttreten der BGB-Novellierung zum 1.1.2002 konnte eine Firma, die ihre nicht mehr benötigten Alt-PCs an die Mitarbeiter verkaufte, jegliche Gewährleistung ausschliessen. Dies geht jetzt nicht mehr, da die Gewährleistung von allen Unternehmern i.S.d. BGB (unabhängig, ob er gewerbsmässig mit dieser Ware handelt, d.h. z.B. auch von Werbeagenturen, die ihre Dienstwagen verkaufen), die an Verbraucher (d.h. hier der Mitarbeiter) verkaufen, zu erbringen ist. Sofern kaufvertraglich die Gewährleistung nicht auf 12 Monate begrenzt wurde, gilt sogar eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
Hinweis: Da z.B. staatliche Behörden keine Unternehmer i.S.d. BGB sind, wäre in solchen Fällen auch nach neuem Recht ein Gewährleistungsausschluss möglich.
# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf?
Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(
# Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch bei Auktionen?
Viele Händler versuchen, beim Verkauf über Internetauktionen jegliche Gewährleistung auszuschliessen. Dieser Gewährleistungsausschluß ist jedoch nicht rechtswirksam: ein Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist nämlich nur bei "echten" Auktionen i.S.d. BGB zulässig, jedoch nicht bei Versteigerungen im Internet möglich - laut Urteil des BGH vom 3.11.2004, Az. VIII ZR 375/03 handelt es sich bei letzteren jedoch nicht um Auktionen i.S.d. BGB. Dies gilt sowohl beim Verkauf von neuen wie auch bei gebrauchten Waren.
Fazit: Versichern Sie sich VOR einem Gebot, ob es sich bei dem Anbieter um einen gewerblichen Verkäufer handelt und ob dieser die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (und ein Widerrufsrecht) einräumt. Wer sich auf einen (rechtswidrigen) Gewährleistungsausschluss einläßt, ist selber schuld, wenn die ersteigerte Sache mangelbehaftet ist:-(.
Darum würde ich wie gesagt mich immer an große Händler halten weil da sehr viel über Kulanz machbar ist. Hatte z.B. n Headset da ich es fix bracuhte bei Mediamarkt gekauft. Nach 1 1/2 Jahren war es wegen Kabeldreh fuck im Arsch. Abgegeben bei Mediamarkt und neues mitgenommen. Sowas geht auch bei guten Onlinehändlern. In den meisten fällen zahlt man da dann zwar Versandkosten aber egal besser als Reperaturkosten zu zahlen.
Wie schon gesagt ne andere Möglichkeit is die Garantieabwicklung über den Hersteller der Wahre. Aber bei dem Teil was du da hast. Hmm. Hatteste vielleicht ne Garantiekarte oder sowas dabei ? Wenn nicht na dann is eben ne 15 EUR teure Erfahrungn
Gerade bei Netzteilen, sollte man schon auf Markenware achten. Was nicht heißen soll, dass das bei Markenqualität nicht passieren kann ... aber da haste dann auch Service.
Mir ist mein BeQuiet 470 Watt durchgeraucht ... nach 3 Jahren. BeQuiet gibt oder gab 4 Jahre Garantie. Ich denen geschrieben ... Netzteil eingeschickt ... klar, das musste ich noch selber zahlen.
Aber hab dann ein NEUES 500 Watt Netzteil zurückbekommen, und nen BeQuiet T-Shirt als Zugabe.
so leute entlich ist mein neues netzteil da (der hersteller hat gleich ein neues geschickt) aber wenn ich mein PC starte kommt kein bild arbeitsspeicher ist ok und cpu auch (hab mit wasserkühlung und mit einen normalen lüfter geteste) und die grafikkarten sind auch ok hab auch meine alte 7950 gt getestet geht auch nicht ... dann hab ich noch den HDMI anschlüss getestet geht auch nicht (Kontrolllampe leuchtet auf dem Motherboard) kann einer helfen
ich hab drei lüfter anschlüsse auf dem MB wenn ich den stecker (vom netzteil) für die cpu zieh geht der 3 anschlüss für den lüfter wenn ich den stecker für die cpu wieder rein mache geht der 3 lüfter nicht also ist es bestimmt das MB oder?
auf dem MB ist nix zu sehen das es durchgeschmort ist oder so und riechen kann ich auch nix
nein glaub ich nicht da die festplatte ganz kurz arbeitet und bei der tastatur leuchten die drei lampen nicht auf und es kommt auch kein piep ton mehr wenn der pc startet
Ich habe eine ähnliche Ausstattung wie du und schon seit zwei Jahren ein "be quiet!" Netzteil. Das schnurrt noch wie am ersten Tag und lässt keine Wünsche offen Vergess das mit der Reparatur.. 15 Euro..
so ich mach den pc an dann geht der cpu lüfter und der erste gehäuselüfter (da sind nur 2 gehäuselüfter anschlüsse auf dem MB und für die cpu noch einer) an und der zweite gehäuselüfter geht nur kurz an (0.5-1 sek) (der ist über denn PCI-E steckplatz) dann geht der aus kann einer was damit an fangen ???