Schau dir mal den Beschluß an, den die Abmahner seit geraumer Zeit immer in Kopie mitschicken. Da wirst du sehen,daß sowas nicht für jeden Fall einzeln gemacht wird,sondern Massenbetrieb ist. Das Gericht weiß also gar nichts genaueres zum Einzelfall,sondern glaubt frech dem Abmahner, der genaugenommen nur mit dem Finger auf die angeblichen Rechtsverletzer zeigt. Traurig, aber wahr.
Im Netzweltforum hat vor einigen Tagen jemand einen Auszug aus seiner Ermittlungsakte gepostet,um aufzuzeigen, was denn bei so einer Abfrage passiert. Und die ist erschreckend simpel. Vor allem wird nichts geprüft seitens des Gerichtes..es steht nichts drin,was man auf einen Einzelfall beziehen könnte,nur das gerade zu loggende Werk ist erwähnt, jedoch keine Infos zum Einzelfall. Der Ablauf da ist in etwa wiefolgt:
1.Die Loggingfirmen sammeln eine Weile IPs.
2.Die Abmahner reichen diese Liste zusammen mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung und eidesstattlichen Versicherungen von Rechteinhaber und Loggingfirmen bei Gericht ein.
3.Schon nach 1-2 Tagen wird dem Antrag üblicherweise stattgegeben.
4.Diesen Beschluß (genauergesagt ist es eher so eine Art Ankündigung,daß da noch ein Beschluß kommt) schicken die Abmahner direkt am nächsten Tag an die Provider raus. Dieser ist damit verpflichtet,die Verbindungsdaten zu speichern, bis dann nach 5-6 Wochen der endgültige Beschluß des Gerichtes kommt, danach geben die Provider die Klarnamen raus.
Es lässt sich auch nicht wirklich beweissicher belegen, inwiefern wirklich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, weil die Loggingfirmen ihre Software verstecken wie das Gold in Fort Knox :-D Zwar schmücken sie sich gerne mit irgendwelchen Gutachten über die Zuverlässigkeit ihrer Software,aber ohne wirklich unabhängiges Gegengutachten einer neutralen Stelle das nicht das Papier wert, auf dem es steht. Allein die Tatsache,daß die Loggingfirmen sogenannte Honeypots in ihrem Leistungsspektrum anbieten, ist m.E. schon ein Indiz dafür,daß bei der Ermittlung der IPs eben nicht nur nach Uploadern gesucht wird,sondern frech vom Download auf den Upload geschlossen wird.
Letzendlich ändert sich also nichts daran,daß die Contentindustrie pfeift und die deutschen Gerichte springen, weil sie gar nicht in der Lage sind, die Vorwürfe wirklich zu prüfen. Und genau das ermöglicht es den Abmahnern, verdammt viel Schindluder zu treiben. Denn wie ich in meinem letzten Posting schon schrieb: Man kann nichts beweisen,was man NICHT gemacht hat. Aber genau dazu will einen ja das deutsche Recht verdonnern. Die sonst übliche Unschuldsvermutung wird in so einem Fall vollkommen ad absurdum geführt.
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