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Ungelesen 14.08.12, 11:53   #21
MW75
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Zitat:
Zitat von juergen1 Beitrag anzeigen
würd ichs drauf ankommen lassen. Die Beweislast liegt aber bei euch. Jetzt beweist mal das Gegenteil ?
Genau das ist das Problem...wie will man beweisen,daß man etwas NICHT gemacht hat ? Selbst wenn man beweisen kann,daß Oma zwar einen Internetzugang zwecks VoiIP-Telefonie hat, aber gar keinen PC und kein WLAN besitzt, dann werden die Abmahner auf die Störerhaftung hinweisen und mit wirren Konstrukten argumentieren.


Zitat:
Wo nichts gesaugt werden konnte, kann auch keine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.
Ebendies meinte ich damit,daß die Abmahner dann auf die Störerhaftung hinweisen und versuchen,dies mit wirren Konstrukten begründen, warum man eben doch der Rechtsverletzter sein müsse. Immerhin *könnte* ja z.B. der Enkel bei Oma zu Besuch gewesen sein, der seinen Laptop ans Kabelmodem angeschlossen und so irgendwelche Sachen geshared hat. Und da belege mal, daß man es nicht war. Selbst wenn man nachweisen kann,daß man keinen PC hat, der Router nicht WLAN-fähig ist etc, so bedeutet das in der Logik der Abmahner nicht,daß dies zum Zeitpunkt des Loggings auch schon so war.
Ich will damit nur sagen: Es gibt KEINE Erklärung ,die den Abmahnern abstrus genug ist, um nicht als "Indiz" für die vermeindliche Schuld des Anschlußinhabers ins Feld geführt zu werden.



Zitat:
Aber ganz ehrlich, ich bezweifels. Denn von nichts, können die nicht an eure Adresse rankommen.
Das ist relativ simpel,man muss nichtmal echte Rechtsverletzungen loggen. Es gibt diverse Freewaretools,die es ermöglichen, ganze Adressbereiche auf aktuell vergebene IPs abzuscannen. Da die Gerichte keine Beweise für die Herkunft der IPs haben wollen,wenn sie den Auskunftsbeschluß herausgeben, können die Abmahner also faktisch abmahnen, wen sie wollen. Und da kommts dann auch vor, dass sie Anschlüsse "erwischen", bei denen eine Rechtsverletzung faktisch ausgeschlossen ist. Zum Beispiel auch 83jährige Omas ohne PC und WLAN.
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