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Ungelesen 13.08.12, 16:59   #20
juergen1
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@NicoW

Der Schein trügt.
Die melden sich kurz vor der Verjährung.
...und dann ist die Frage was kommt ?
Heiße Luft oder Klage.

Aber wenn Ihr euch ja sicher seid, daß da wirklich nichts gesaugt wurde, bzw. werden konnte,
würd ichs drauf ankommen lassen. Die Beweislast liegt aber bei euch. Jetzt beweist mal das Gegenteil ?
Ich würde mir vom dem Gericht für die Namenauskunft, die Akte aushändigen lassen, sollte aber euer Anwalt tun. Darin muß die IP mit deren der Abmahnung aufgeführt sein. Wenn nicht, Anzeige wegen Betrugs stellen, dürfte sogar dann ins Strafrecht fallen. Und keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wo nichts gesaugt werden konnte, kann auch keine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.

Aber ganz ehrlich, ich bezweifels. Denn von nichts, können die nicht an eure Adresse rankommen.
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