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Ungelesen 29.07.12, 12:19   #17
MW75
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Zitat:
Zitat von juergen1 Beitrag anzeigen
Hallo,

auch ich habe das Schreiben Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten.
Typisches Schreiben für die Rundablage P (P wie Papierkorb). Es kommt auch noch ein weiteres Schreiben: "Die Klagevorbereitung ist jetzt abgeschlossen..bla bla". Sind nur Bettelbriefe. Hunde die bellen, beißen nur höchst selten. Wenn Waldorf wirklich so sicher wäre,würde er weniger Briefchen schreiben,sondern mehr klagen.



Zitat:
Und sie sind gnadenlos, sie machen ernst.
Ähm...jein. Sie erwirken zur Zeit vermehrt gerichtliche Mahnbescheide und reichen auch in einigen wenigen Fällen Klagen ein, allerdings war bislang in noch keinem Forum tatsächlich von Usern zu lesen, die verurteilt wurden. Es ist daher davon auszugehen,daß es noch keine Verhandlungen gab oder Waldorf die Klage immer kurz vor dem Prozess zurückgezogen hat.


Zitat:
Ich frage mich auch, wie ich weiter verfahren soll.
Mein Anwalt lacht zwar über das, aber wenn bei mir ne Klage ins Haus flattert,
dann bin ich dran, nicht mein Anwalt, so muß mans auch sehen.
Das ist der Zeitpunkt,wo man einen Anwalt aufsuchen sollte. Im Vergleich zu den verschickten Maßnahmen liegt die Zahl der Klagen aber im niedrigen einstelligen Prozentbereich.


Zitat:
Waldorf hat beim LG München sehr gute Chancen.
Sagt wer ? Nur weil Waldorf zur Zeit verstärkt gerichtliche Mahnbescheide verschicken lässt, heißt das nicht, daß er im Recht ist. Gerichtliche Mahnbescheide werden vom Gericht nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft.


Zitat:
Zwar hat Schnarrenberger angekündigt, einen Riegel davor zu machen,
und durch eine Gesetzesänderung soll eine Erstabmahnung 100 Euro kosten.
Das ändert GAR NICHTS. Denn so eine Gesetzesänderung -so sie jemals kommt- gilt nur für die erstmalige Abmahnung. Beweis mal,daß es wirklich die 1.Abmahnung ist, wenn ein Abmahner behauptet, du hättest schon vorher welche bekommen.
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