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Ungelesen 14.08.12, 16:45   #22
juergen1
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Ja richtig, sie können abmahnen wen sie wollen.
Aber so leicht ist dies nun auch wieder nicht.
Es fängt schonmal beim Provider an.
Es existiert eine IP-Nummer. Was wurde ermittelt ?
Ein Gespräch über Voip, oder tatsächlich Filesharing.
Deswegen sagte ich ja. Sie müssen sich die Akte von dem Gericht geben lassen (Kopie),
welches verpflichtet war, den Provider aufzufordern die Adressdaten rauszurücken.
Darin muß dann die Ip-Nummer aufgeführt sein, mit dem Hash-Wert der Datei.
Und das ist dann quasie auch der Beweis.
Sollte sich dann herausstellen, daß über diese Leitung eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, die Oma aber weder über einen Computer verfügt noch ein W-Lan benutzt, trägt sie als Anschlußinhaber auch die Störerhaftung. Es spielt keine Rolle, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Die Oma muß dafür sorgen, daß niemand Unfug über Ihre Leitung machen kann.
So ist nunmal leider die Rechtslage. Aber nochmal, die Akteneinsicht beweist, ob was geshared wurde.
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