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Waldorf Frommer Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung
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18.08.12, 12:14
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jostm
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Das ist leider nicht der Punkt
Der Klagegegenstand ist der, dass man bei solchen Tauschbörsen selbst zum illegalen Anbieter von urheberrechtsbehafteten Werken wird.
Dabei ist es vollkommmen irrelavant, was man selbst gesaugt hat.
jostm
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