Zitat:
Zitat von juergen1
Bei einem reinen Download, können sie höhstenfalls nur den Wert des Filmes, Albums oder was auch immer an Schadensersatzforderungen stellen, also DVD-Wert beispielsweise ca. 30 Euro.
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Ein Download wird noch aus einem weiteren Grund nicht abgemahnt: Um den zu beweisen,müssten die Loggingbuden das Werk nämlich selbst anbieten. Dies dürften sie aber nur mit der Genehmigung des Rechteinhabers. Und genau da fällt ihnen das Urheberrecht selbst auf die Füße. In dem steht drin,daß der Download illegal ist,wenn die Quelle das Material illegal anbietet. Da der Rechteinhaber der Verteilung durch die Loggingbude aber zugestimmt hat, handelt es sich somit um keine illegale Quelle und folglich auch keinen illegalen Download.