Wie ja in deinem Fall.
Bei einem 0 Mode Modus wird ja nichts verbreitet.
Die Abmahnung ist zwar dann schon berechtigt, denn auch ein download fällt ins Strafrecht.
Aber da ist nix mit Pauschal-Schadensersatz-Anforderung, wie sie in der Abmahnung drin steht.
Bei einem reinen Download, können sie höhstenfalls nur den Wert des Filmes, Albums oder was auch immer an Schadensersatzforderungen stellen, also DVD-Wert beispielsweise ca. 30 Euro.
Und das müssen sie vor Gericht schon beweisen, daß es kein 0-Mode war.
Allein aus Behauptungen werden noch keine Urteile gefällt.
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