Zitat:
Zitat von LordChad
Waldorf & Frommer : Anwälte
modUE : modifizierte Unterlassungserklärung
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alles klar..
Naja wenn du wirklich was illegales gemacht hast, wie z.b. musik in einer taschbörse angeboten hast, dann solltest du die strafe lieber bezahlen und es nicht zu einem verfahren kommen lassen. falls diese anwaltsfirma einen schlechten ruf hat, oder eher die mandanten die, die vorderung stellen, dann würde ich natürlich nicht bazahlen, aber ohne i-eine beschreibung des falles, kann ich dir nicht weiterhelfen!
http://www.wbs-law.de/waldorf-frommer/
hier schau dir das video an. ser ist ein spezialist, was internetrecht angeht. mach das was der dir sagt. so wie es aussieht is es ne abzocke!!! ruf die an und frag nach!!!