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Ungelesen 26.06.12, 16:32   #1
BenjiB89
Anfänger
 
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Standard Waldorf Frommer Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung

Hi Leute,

hier mal die kurz Fassung.

ich vor ca. 1-2 Jahren das 1. Schreiben von Waldorf Frommer erhalten.
Natürlich ModUE hingeschickt und das war es dann auch erstmal.

Es kamen immerwieder Schreiben.

Heute ist eines gekomme mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung".

Hatte jmd mal schon so ein Schreiben? Wenn ja was hast du damals gemacht?

Natürlich habe ich auch gegoogelt. Allerdings ist die erste Seite nur von Anwälten die einem Helfen wollen... Finde ich persönlich nicht wircklich Seriös...

Nach weiterem googeln habe ich das hier gefunden:
Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung.

Pls help

Edit: Ich habe ein Thema erstellt, weil ich keines Gefunden habe, dass das hier beinhaltet.
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