Zitat:
Zitat von BenjiB89
Könnte man nicht jetzt mal rein theoretisch sagen, ich habe W-LAN und wurde gehackt und derjenige hat halt geladen? Ich will hier nicht die Hackercommuniti an n Pranger stellen. Aber muss man dem Internetbesitzer (mein Vater) erstmal beweisen das er bzw ich was geladen haben? Ich kann auch ne Laute von IPs erstellen und sagen der da wars...
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Kurze Antwort: Nein, kann man nicht.
Derjenige, der als Nutzer "gemeldet" is, der ist erstmal dran. Wenn es so einfach wäre, dann würde das ja auch jeder machen
Der BGH hat sogar entschieden, dass du als Nutzer dein W-Lan mit geeigneten und zumutbaren Mitteln sichern musst, damit niemand "in deinem Namen" Straftaten etc im Internet begehen kann, wenn du es nicht absicherst, dann bist du trotzdem dafür verantwortlich.
Also der Kläger trägt zwar die Beweislast, was den Anschlussinhaber angeht (dafür reicht aber schon, dass sie deine IP loggen und dann deinen Provider fragen wer du bist). Wenn du dann aber behauptest, das mag zwar deine Anschluss sein, aber ich wurde gehackt, dann solltest du wenigstens etwas begründen können...