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-   -   Waldorf Frommer Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung (https://mygully.com/showthread.php?t=2649833)

BenjiB89 26.06.12 16:32

Waldorf Frommer Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung
 
Hi Leute,

hier mal die kurz Fassung.

ich vor ca. 1-2 Jahren das 1. Schreiben von Waldorf Frommer erhalten.
Natürlich ModUE hingeschickt und das war es dann auch erstmal.

Es kamen immerwieder Schreiben.

Heute ist eines gekomme mit dem Betreff "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung".

Hatte jmd mal schon so ein Schreiben? Wenn ja was hast du damals gemacht?

Natürlich habe ich auch gegoogelt. Allerdings ist die erste Seite nur von Anwälten die einem Helfen wollen... Finde ich persönlich nicht wircklich Seriös...

Nach weiterem googeln habe ich das hier gefunden:
Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung.

Pls help

Edit: Ich habe ein Thema erstellt, weil ich keines Gefunden habe, dass das hier beinhaltet.

doc_bg 26.06.12 16:55

Kannst du mal ordentlich erläutern worum es geht?
ich kenne weder Waldorf Frommer noch weiß ich was du mit ModUE meinst.

nach dem Gesetzesauszug würde ich sagen du hast in einer Tauschbörse illegal Musik geladen oder angeboten richtig?

LordChad 26.06.12 16:59

Waldorf & Frommer : Anwälte

modUE : modifizierte Unterlassungserklärung

doc_bg 26.06.12 17:09

Zitat:

Zitat von LordChad (Beitrag 23631352)
Waldorf & Frommer : Anwälte

modUE : modifizierte Unterlassungserklärung

alles klar..


Naja wenn du wirklich was illegales gemacht hast, wie z.b. musik in einer taschbörse angeboten hast, dann solltest du die strafe lieber bezahlen und es nicht zu einem verfahren kommen lassen. falls diese anwaltsfirma einen schlechten ruf hat, oder eher die mandanten die, die vorderung stellen, dann würde ich natürlich nicht bazahlen, aber ohne i-eine beschreibung des falles, kann ich dir nicht weiterhelfen!

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hier schau dir das video an. ser ist ein spezialist, was internetrecht angeht. mach das was der dir sagt. so wie es aussieht is es ne abzocke!!! ruf die an und frag nach!!!

BenjiB89 26.06.12 17:19

Das Problem dabei ist, dass es sich nicht um eine Abmahung handelt sonder wie im Titel um eine "Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung".
Die Abmahnung habe ich vor ca 1-2 Jahre bekommen.

Das Video kenne ich. Sowie alle andere Videos auch und alle sagen das gleiche " Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren"...

Waldorf Frommer hat einen "schlechten" Ruf. Allerdings kann man auf deren Website alle aktuellen Fällen einsehen bzw. das Gerichtsurteil sich ansehen. Wie seriös das ist weis man natürlich nicht.

BenjiB89 26.06.12 17:35

Bin ich also bei Punkt 3

WhiteListener 26.06.12 17:36

um dir genauer helfen zu können solltest du vl kurz angeben was du gemacht hast, es ist ein enormer unterschied ob du einfach nur in eine Abofalle getappt bist oder ob du wirklich zB illegal Musik geladen hast und man dich erwischt hat.

In jedem Fall würde ich entweder einen eigenen Anwalt kontaktieren oder zumindest deinen Eltern bescheid geben (sry keine Ahnung wie alt du bist)
Solltest du wirklich den Verdacht haben, dass es sich bei diesen Waldorf und Frommer um zwielichtige Typen handelt einfach mal beim, ich glaube!, Konsumentenschutz anrufen (weiß leider nicht ganz genau welche öffentliche Stelle dafür zuständig ist), die können dir manchmal über solche Anwaltskanzleien Auskunft geben bei denen bekannt ist dass sie unseriös arbeiten.

LG

BenjiB89 26.06.12 17:43

Also ich habe ein Lied über ein Torrent (ich weis selber schuld...) runtergeladen.

Die WF sind halt iwie auch die einzigen die extrem hartnäckig sind. Das ist jetzt das dritte Schreiben in 1-2 Jahren.

Ob ich es wircklich gezogen habe bzw. die RA sich sicher sind weis man nie .
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Edit: Meinst du Verbraucherzentraler?

WhiteListener 26.06.12 17:53

Zitat:

Zitat von BenjiB89 (Beitrag 23631479)
Edit: Meinst du Verbraucherzentraler?

Komme selbst aus Österreich, wie genau Komsumentenschutz, Verbraucherzentrale etc. in Deutschland heißen weiß ich nicht genau, anrufen kann man ja mal.

Im Bezug auf den Torrent Download wirst du das Schreiben wohl auch nicht einfach ignorieren können, hab selbst auch noch keine Erfahrungen damit, bei Abofalle hätte ich gerne mit persönlichen Erfahrungen geholfen.

juergen1 26.06.12 17:59

Hallo,

auch ich habe das Schreiben Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten.
Man bekommt überall den Rat nicht zu zahlen.
Auch mein Anwalt hat geraten nicht zu zahlen.
Leider wird nicht unterschieden, ob mehrere Werke über einen längeren Zeitraum öffentlich zugänglich gemacht wurde, oder ob man während eines downloads nur 1 mal geloggt wurde.
Und sie sind gnadenlos, sie machen ernst.
Ich frage mich auch, wie ich weiter verfahren soll.
Mein Anwalt lacht zwar über das, aber wenn bei mir ne Klage ins Haus flattert,
dann bin ich dran, nicht mein Anwalt, so muß mans auch sehen.
Und es wird ab jetzt teurer nicht billiger, auch wenn man vielleicht mit einem Vergleich davon kommen würde.
Waldorf hat beim LG München sehr gute Chancen.

Zwar hat Schnarrenberger angekündigt, einen Riegel davor zu machen,
und durch eine Gesetzesänderung soll eine Erstabmahnung 100 Euro kosten.
Aber wer weiß, wie lange sich die Regierung damit Zeit lässt,
und wenn ne Klage kommt, dann kann ich darauf auch nicht spekulieren,
wer weiß wann das kommen soll, vielleicht erst in 5 Jahren.
Ich weiß es auch nicht.
Waldorf muß man jedenfalls sehr ernst nehmen, und wenn sie das Wort Klage erwähnen,
dann kommt die auch über kurz oder lang.

BenjiB89 26.06.12 18:40

Das hat mein Anwalt auch gesagt. Aber es gibt in anderen Foren welche die haben das auch gesagt. Am Ende kam es eben zu einem verfahren... Und nein WF hat nicht verloren. Auf deren Website kann man alle Falle in Sache filesharing ansehen. Ob es stimmt oder net ist auch so ne Sache.

Könnte man nicht jetzt mal rein theoretisch sagen, ich habe W-LAN und wurde gehackt und derjenige hat halt geladen? Ich will hier nicht die Hackercommuniti an n Pranger stellen. Aber muss man dem Internetbesitzer (mein Vater) erstmal beweisen das er bzw ich was geladen haben? Ich kann auch ne Laute von IPs erstellen und sagen der da wars...

Auf das Gesetz verlasse ich mich da net...

BenjiB89 26.06.12 18:56

Sieht das hier für euch Echt aus ?
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Edit: Bzw alle .pdfs schaue auf deren Seite so aus....

juergen1 26.06.12 19:22

Also, es wird auch viel Angst verbreitet, mal davon abgesehn.
Ich kenne die anderen Foren, auch die Urteile.
Man weiß aber nicht worum es geht, sind es einstweilige Verfügungen etc.
Man weiß auch nicht, ob die User, die sagen sie hätten sich verglichen oder seien verurteilt worden,
die wahrheit sprechen, vielleicht sind das Feinde die Angst und Schrecken verbreiten wollen.
Ich geh nicht mehr in die Foren (Netzwelt), da ist mehr Panik als sonst was.

BenjiB89 26.06.12 19:46

Angst ist da auch so ein Thema. Höchstwahrscheinlich sind auch n paar Rechtsanwälte in den Foren vertreten.

Mein Vater meinte wir warten ab. Weil nämlich zuerst die RA Waldorf gemeldet haben. Jetzt die RA Waldorf frommer... Vil wollen sie es einfach nochmal versuchen.

Aber vielen dank für die Hilfe und Ratschläge.

MonsterDig 26.06.12 22:13

Zitat:

Zitat von BenjiB89 (Beitrag 23631673)
Könnte man nicht jetzt mal rein theoretisch sagen, ich habe W-LAN und wurde gehackt und derjenige hat halt geladen? Ich will hier nicht die Hackercommuniti an n Pranger stellen. Aber muss man dem Internetbesitzer (mein Vater) erstmal beweisen das er bzw ich was geladen haben? Ich kann auch ne Laute von IPs erstellen und sagen der da wars...

Kurze Antwort: Nein, kann man nicht.

Derjenige, der als Nutzer "gemeldet" is, der ist erstmal dran. Wenn es so einfach wäre, dann würde das ja auch jeder machen :rolleyes:

Der BGH hat sogar entschieden, dass du als Nutzer dein W-Lan mit geeigneten und zumutbaren Mitteln sichern musst, damit niemand "in deinem Namen" Straftaten etc im Internet begehen kann, wenn du es nicht absicherst, dann bist du trotzdem dafür verantwortlich.

Also der Kläger trägt zwar die Beweislast, was den Anschlussinhaber angeht (dafür reicht aber schon, dass sie deine IP loggen und dann deinen Provider fragen wer du bist). Wenn du dann aber behauptest, das mag zwar deine Anschluss sein, aber ich wurde gehackt, dann solltest du wenigstens etwas begründen können...

cracklink 29.07.12 09:21

wie genau war denn die abmahnung damals definiert? es hat da nämlich ein neues urteil zu gegeben.
bezieht sich zwar auf die kanzlei rasch, dürfte aber auch auf deinen fall anzuwenden sein.
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MW75 29.07.12 12:19

Zitat:

Zitat von juergen1 (Beitrag 23631536)
Hallo,

auch ich habe das Schreiben Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung erhalten.

Typisches Schreiben für die Rundablage P (P wie Papierkorb). Es kommt auch noch ein weiteres Schreiben: "Die Klagevorbereitung ist jetzt abgeschlossen..bla bla". Sind nur Bettelbriefe. Hunde die bellen, beißen nur höchst selten. Wenn Waldorf wirklich so sicher wäre,würde er weniger Briefchen schreiben,sondern mehr klagen.



Zitat:

Und sie sind gnadenlos, sie machen ernst.
Ähm...jein. Sie erwirken zur Zeit vermehrt gerichtliche Mahnbescheide und reichen auch in einigen wenigen Fällen Klagen ein, allerdings war bislang in noch keinem Forum tatsächlich von Usern zu lesen, die verurteilt wurden. Es ist daher davon auszugehen,daß es noch keine Verhandlungen gab oder Waldorf die Klage immer kurz vor dem Prozess zurückgezogen hat.


Zitat:

Ich frage mich auch, wie ich weiter verfahren soll.
Mein Anwalt lacht zwar über das, aber wenn bei mir ne Klage ins Haus flattert,
dann bin ich dran, nicht mein Anwalt, so muß mans auch sehen.
Das ist der Zeitpunkt,wo man einen Anwalt aufsuchen sollte. Im Vergleich zu den verschickten Maßnahmen liegt die Zahl der Klagen aber im niedrigen einstelligen Prozentbereich.


Zitat:

Waldorf hat beim LG München sehr gute Chancen.
Sagt wer ? Nur weil Waldorf zur Zeit verstärkt gerichtliche Mahnbescheide verschicken lässt, heißt das nicht, daß er im Recht ist. Gerichtliche Mahnbescheide werden vom Gericht nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft.


Zitat:

Zwar hat Schnarrenberger angekündigt, einen Riegel davor zu machen,
und durch eine Gesetzesänderung soll eine Erstabmahnung 100 Euro kosten.
Das ändert GAR NICHTS. Denn so eine Gesetzesänderung -so sie jemals kommt- gilt nur für die erstmalige Abmahnung. Beweis mal,daß es wirklich die 1.Abmahnung ist, wenn ein Abmahner behauptet, du hättest schon vorher welche bekommen.

Steiner1973 11.08.12 08:45

Zitat:

Zitat von Potnia Theron (Beitrag 23748249)
Ich hab sowas noch nie gehabt. Mich würde aber mal Interessieren, inwiefern die Beweismaterial haben. Haben die zB konkrete Angaben über deine IP etc? Oder behaupten die das nur?

Sehe es wie MW75. Wenn die was in der Hand hätten würden sie nicht Briefe schreiben, sondern loslegen. Denn scheinbar gäbe es ja genug Fälle. Und was soll da so lang rumgewartet werden, wenn die Sachlage eindeutig klar ist? Die hoffen, dass die Leute einfach schon vorher blechen und sacken das ein und gut ist.

Ich finds eigentlich krass, dass diese Spielchen toleriert werden. Vllt mag diese Kanzlei relativ seriös sein, aber es gibt auch welche die nur auf Betrug aus sind. Dass dieser Abschaum nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann ist mir echt ein Rätsel.


wie die beweislage ist wird mann erst sehen wenn es vor gericht geht.

und der aufwand alle zu verklagen die eine abmahnung bekommen haben und die zahlung verweigern ist sehr hoch und das wissen die abmahnkanzleihen sehr wohl.
und die dunkelziffer an abmahnungen die nirgends protokoliert werden und eventuell per vergleich oder direkt bezahlt wurden, werden schon ungleich höher sein.

darauf stützt sich dieser ganze abmahnscheiß doch auf den schreck den unwissende,
ängstliche oder leute die denken "zahl ich halt und hab dann meine ruhe" bekommen wenn die abmahnung im briefkasten ist.

wenn von 200.000 abgemahnten nur 10.000 im durchschnitt 500-600 Euronen zahlen hat sich das für die schon gelohnt.
weltweit dürfte die zahl wohl um einiges höher sein denk ich mal.

und ja die geloggte ip sollte eigendlich in der abmahnung dabei sein sonst haben die ja keine grundlage jemanden abzumahnen.

keine ip = keine möglichkeit beim provider den klarnamen ermitteln zu lassen.

und sind wir doch mal ehrlich : es kann keine 200.000 unschuldig abgemahnte geben.

es geht doch im grunde nur darum welch unverschämte schadensersatzforderungen gestellt werden,die einige menschen doch schon an den rand des ruins bringen würden.

im grunde kann niemand genau sagen wie lukrativ dieses abmahngeschäft in wirklichkeit ist.es muss sich aber lohnen sonst würden nicht so viele anwaltskanzleien auf den abmahnzug aufspringen.

NicoW 13.08.12 13:21

Im Oktober 2010 erhielt meine Großmutter (83) eine Abmahnung wegen Filesharing! Sie hat zwar ein Kabelmodem von KD aber nur eine Vertrag über Telefonflat!

Ich frage mich wie das gehen soll, ohne PC und Netzzugang ein Film zu saugen. Wir sind damit zum Anwalt, und haben nichts mehr von der Sache gehört!

Nicht zahlen lohnt sich also!

juergen1 13.08.12 16:59

@NicoW

Der Schein trügt.
Die melden sich kurz vor der Verjährung.
...und dann ist die Frage was kommt ?
Heiße Luft oder Klage.

Aber wenn Ihr euch ja sicher seid, daß da wirklich nichts gesaugt wurde, bzw. werden konnte,
würd ichs drauf ankommen lassen. Die Beweislast liegt aber bei euch. Jetzt beweist mal das Gegenteil ?
Ich würde mir vom dem Gericht für die Namenauskunft, die Akte aushändigen lassen, sollte aber euer Anwalt tun. Darin muß die IP mit deren der Abmahnung aufgeführt sein. Wenn nicht, Anzeige wegen Betrugs stellen, dürfte sogar dann ins Strafrecht fallen. Und keine Unterlassungserklärung abgeben.
Wo nichts gesaugt werden konnte, kann auch keine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.

Aber ganz ehrlich, ich bezweifels. Denn von nichts, können die nicht an eure Adresse rankommen.

MW75 14.08.12 11:53

Zitat:

Zitat von juergen1 (Beitrag 23756856)
würd ichs drauf ankommen lassen. Die Beweislast liegt aber bei euch. Jetzt beweist mal das Gegenteil ?

Genau das ist das Problem...wie will man beweisen,daß man etwas NICHT gemacht hat ? Selbst wenn man beweisen kann,daß Oma zwar einen Internetzugang zwecks VoiIP-Telefonie hat, aber gar keinen PC und kein WLAN besitzt, dann werden die Abmahner auf die Störerhaftung hinweisen und mit wirren Konstrukten argumentieren.


Zitat:

Wo nichts gesaugt werden konnte, kann auch keine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein.
Ebendies meinte ich damit,daß die Abmahner dann auf die Störerhaftung hinweisen und versuchen,dies mit wirren Konstrukten begründen, warum man eben doch der Rechtsverletzter sein müsse. Immerhin *könnte* ja z.B. der Enkel bei Oma zu Besuch gewesen sein, der seinen Laptop ans Kabelmodem angeschlossen und so irgendwelche Sachen geshared hat. Und da belege mal, daß man es nicht war. Selbst wenn man nachweisen kann,daß man keinen PC hat, der Router nicht WLAN-fähig ist etc, so bedeutet das in der Logik der Abmahner nicht,daß dies zum Zeitpunkt des Loggings auch schon so war.
Ich will damit nur sagen: Es gibt KEINE Erklärung ,die den Abmahnern abstrus genug ist, um nicht als "Indiz" für die vermeindliche Schuld des Anschlußinhabers ins Feld geführt zu werden.



Zitat:

Aber ganz ehrlich, ich bezweifels. Denn von nichts, können die nicht an eure Adresse rankommen.
Das ist relativ simpel,man muss nichtmal echte Rechtsverletzungen loggen. Es gibt diverse Freewaretools,die es ermöglichen, ganze Adressbereiche auf aktuell vergebene IPs abzuscannen. Da die Gerichte keine Beweise für die Herkunft der IPs haben wollen,wenn sie den Auskunftsbeschluß herausgeben, können die Abmahner also faktisch abmahnen, wen sie wollen. Und da kommts dann auch vor, dass sie Anschlüsse "erwischen", bei denen eine Rechtsverletzung faktisch ausgeschlossen ist. Zum Beispiel auch 83jährige Omas ohne PC und WLAN.

juergen1 14.08.12 16:45

Ja richtig, sie können abmahnen wen sie wollen.
Aber so leicht ist dies nun auch wieder nicht.
Es fängt schonmal beim Provider an.
Es existiert eine IP-Nummer. Was wurde ermittelt ?
Ein Gespräch über Voip, oder tatsächlich Filesharing.
Deswegen sagte ich ja. Sie müssen sich die Akte von dem Gericht geben lassen (Kopie),
welches verpflichtet war, den Provider aufzufordern die Adressdaten rauszurücken.
Darin muß dann die Ip-Nummer aufgeführt sein, mit dem Hash-Wert der Datei.
Und das ist dann quasie auch der Beweis.
Sollte sich dann herausstellen, daß über diese Leitung eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist, die Oma aber weder über einen Computer verfügt noch ein W-Lan benutzt, trägt sie als Anschlußinhaber auch die Störerhaftung. Es spielt keine Rolle, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Die Oma muß dafür sorgen, daß niemand Unfug über Ihre Leitung machen kann.
So ist nunmal leider die Rechtslage. Aber nochmal, die Akteneinsicht beweist, ob was geshared wurde.

MW75 14.08.12 18:18

Schau dir mal den Beschluß an, den die Abmahner seit geraumer Zeit immer in Kopie mitschicken. Da wirst du sehen,daß sowas nicht für jeden Fall einzeln gemacht wird,sondern Massenbetrieb ist. Das Gericht weiß also gar nichts genaueres zum Einzelfall,sondern glaubt frech dem Abmahner, der genaugenommen nur mit dem Finger auf die angeblichen Rechtsverletzer zeigt. Traurig, aber wahr.

Im Netzweltforum hat vor einigen Tagen jemand einen Auszug aus seiner Ermittlungsakte gepostet,um aufzuzeigen, was denn bei so einer Abfrage passiert. Und die ist erschreckend simpel. Vor allem wird nichts geprüft seitens des Gerichtes..es steht nichts drin,was man auf einen Einzelfall beziehen könnte,nur das gerade zu loggende Werk ist erwähnt, jedoch keine Infos zum Einzelfall. Der Ablauf da ist in etwa wiefolgt:
1.Die Loggingfirmen sammeln eine Weile IPs.
2.Die Abmahner reichen diese Liste zusammen mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung und eidesstattlichen Versicherungen von Rechteinhaber und Loggingfirmen bei Gericht ein.
3.Schon nach 1-2 Tagen wird dem Antrag üblicherweise stattgegeben.
4.Diesen Beschluß (genauergesagt ist es eher so eine Art Ankündigung,daß da noch ein Beschluß kommt) schicken die Abmahner direkt am nächsten Tag an die Provider raus. Dieser ist damit verpflichtet,die Verbindungsdaten zu speichern, bis dann nach 5-6 Wochen der endgültige Beschluß des Gerichtes kommt, danach geben die Provider die Klarnamen raus.

Es lässt sich auch nicht wirklich beweissicher belegen, inwiefern wirklich eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, weil die Loggingfirmen ihre Software verstecken wie das Gold in Fort Knox :-D Zwar schmücken sie sich gerne mit irgendwelchen Gutachten über die Zuverlässigkeit ihrer Software,aber ohne wirklich unabhängiges Gegengutachten einer neutralen Stelle das nicht das Papier wert, auf dem es steht. Allein die Tatsache,daß die Loggingfirmen sogenannte Honeypots in ihrem Leistungsspektrum anbieten, ist m.E. schon ein Indiz dafür,daß bei der Ermittlung der IPs eben nicht nur nach Uploadern gesucht wird,sondern frech vom Download auf den Upload geschlossen wird.

Letzendlich ändert sich also nichts daran,daß die Contentindustrie pfeift und die deutschen Gerichte springen, weil sie gar nicht in der Lage sind, die Vorwürfe wirklich zu prüfen. Und genau das ermöglicht es den Abmahnern, verdammt viel Schindluder zu treiben. Denn wie ich in meinem letzten Posting schon schrieb: Man kann nichts beweisen,was man NICHT gemacht hat. Aber genau dazu will einen ja das deutsche Recht verdonnern. Die sonst übliche Unschuldsvermutung wird in so einem Fall vollkommen ad absurdum geführt.

juergen1 14.08.12 19:42

Wie ja in deinem Fall.
Bei einem 0 Mode Modus wird ja nichts verbreitet.
Die Abmahnung ist zwar dann schon berechtigt, denn auch ein download fällt ins Strafrecht.
Aber da ist nix mit Pauschal-Schadensersatz-Anforderung, wie sie in der Abmahnung drin steht.
Bei einem reinen Download, können sie höhstenfalls nur den Wert des Filmes, Albums oder was auch immer an Schadensersatzforderungen stellen, also DVD-Wert beispielsweise ca. 30 Euro.
Und das müssen sie vor Gericht schon beweisen, daß es kein 0-Mode war.
Allein aus Behauptungen werden noch keine Urteile gefällt.

MW75 14.08.12 21:29

Zitat:

Zitat von juergen1 (Beitrag 23760432)
Bei einem reinen Download, können sie höhstenfalls nur den Wert des Filmes, Albums oder was auch immer an Schadensersatzforderungen stellen, also DVD-Wert beispielsweise ca. 30 Euro.

Ein Download wird noch aus einem weiteren Grund nicht abgemahnt: Um den zu beweisen,müssten die Loggingbuden das Werk nämlich selbst anbieten. Dies dürften sie aber nur mit der Genehmigung des Rechteinhabers. Und genau da fällt ihnen das Urheberrecht selbst auf die Füße. In dem steht drin,daß der Download illegal ist,wenn die Quelle das Material illegal anbietet. Da der Rechteinhaber der Verteilung durch die Loggingbude aber zugestimmt hat, handelt es sich somit um keine illegale Quelle und folglich auch keinen illegalen Download.

jostm 18.08.12 12:14

Das ist leider nicht der Punkt
 
Der Klagegegenstand ist der, dass man bei solchen Tauschbörsen selbst zum illegalen Anbieter von urheberrechtsbehafteten Werken wird.
Dabei ist es vollkommmen irrelavant, was man selbst gesaugt hat.

juergen1 18.08.12 17:39

Ja, das was man im Ordner selber hat, bzw. gerade runterlädt,
und freigibt, also öffentlich zugänglich macht, stimmt das.
Aber wir sprachen von einem 0-Mode, dabei wird der Upload geblockt,
um also einen Log durchzuführen, müssen sie bei dir downloaden.
Frage: Wie ?
Der Upload ist doch geblockt.

MW75 18.08.12 17:40

Zitat:

Zitat von juergen1 (Beitrag 23771611)
Ja, das was man im Ordner selber hat, bzw. gerade runterlädt,
und freigibt, also öffentlich zugänglich macht, stimmt das.
Aber wir sprachen von einem 0-Mode, dabei wird der Upload geblockt,
um also einen Log durchzuführen, müssen sie bei dir downloaden.
Frage: Wie ?
Der Upload ist doch geblockt.

Wie ich schon schrieb: Sie laden nicht immer selbst etwas runter. Grundprinzip des Filesharings ist es,daß man das,was man runterlädt, gleichzeitig hochlädt. Dieses Prinzip wird zwar von 0-Up-Mods zunichte gemacht, jedoch ignorieren die Abmahner das. Wie kommen sie doch an die Daten ? Nun,relativ einfach: Sie bieten das Zeug einfach selbst an und schauen,wer's von ihnen runterlädt. Und getreu dem o.g. Grundsatz gehen sie davon aus,daß der Downloader es ja auch gleichzeitig hochladen müsse. Und so kommts,daß dann auch 0-Up-Mod-Nutzer eine Abmahnung kassieren.

obelix256 05.09.12 17:46

Hallo,habe vor ca. 3 monaten auf Rtl Spiegel tv geschaut. Dort war auch ein Beitrag von Waldorf und Frommer. Im studio war auch ein Anwalt für Internetrecht. Der sagte auch das man auf keinen Fall Zahlen sollte.Das ist eine reine Abmahnzocke sagte er.
ca. 2 Wochen später kam fast der selbe beitrag über Waldorf und frommer auf SWR fernsehen ich glaube die sendung war markt unter der rubrik mart mischt sich ein.Dort wurde auch gesagt auf keinen fall zahlen.

mastru 08.09.12 11:32

Ich hab mal bei Waldorf Frommer angerufen.
Nach einem kurzen Gespräch haben wir uns auf eine erheblich kleinere Forderung der Anwälte geeinigt.
Seitdem ist Ruhe. Ich hatte auch die Befürchtung, dass es zur Klageerhebung kommt.

Scheiss aus eMule

mastru 08.09.12 11:33

Ich hab mal bei Waldorf Frommer angerufen.
Nach einem kurzen Gespräch haben wir uns auf eine erheblich kleinere Forderung der Anwälte geeinigt.
Seitdem ist Ruhe. Ich hatte auch die Befürchtung, dass es zur Klageerhebung kommt.

Scheiss aus eMule

bigobelix 29.10.12 18:16

Warum sollte ich da anrufen? Dümmer gehts doch gar nicht!

Wenn ein Mahnbescheid reinflattert, gibts einen Widerspruch. Bis zu dem Moment habe ich noch keine Frist und gar nichts verpasst!

Erst wenn Klage erhoben wird, gehe ich zu einem Anwalt. Niemals vorher! Sind doch nur Bettelbriefe. Und die meisten Leute machen sich in die Hose und zahlen...

juergen1 05.11.12 16:54

Naja, daß sich die meisten Leute in die Hose machen, ist schon nachvollziehbar.
Immerhin gab es Klagen, und speziell bei Hörbücher - Abmahnungen ist die Wahrscheinlichkeit
einer Klage enorm groß, so die Aussage aus anderen Foren, wenns stimmt.
Aber selbst dann kann man noch vergleichen.
Das fälschte was man überhaupt machen kann, ist einfach mal dort anzurufen.
Ich will hier nicht auch sagen, Dümmer gehts doch gar nicht, sondern
einfach mal vorher das Gehirn einschalten, bevor man unüberlegte Handlungen macht.

juergen1 07.11.12 17:07

So, Mahnbescheid ist eingetrudelt...

MW75 07.11.12 17:43

Zitat:

Zitat von juergen1 (Beitrag 24000454)
So, Mahnbescheid ist eingetrudelt...

Na dann mach mal dein Kreuzchen und schick das Ding zurück.


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