Evtl. wurden Zahlungen zurückverfolgt. Vielleicht werden die Zahlungen verfolgt und nicht downloads? Für was wird gezahlt usw. Aber wenn man dann via VPn unterwegs war und die nur Zahlungen haben, hätte man doch auch eher weniger zu befürchten? Außer nur die Zahlungen rechtfertigen eine Klage/Durchsuchung wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
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