Zitat:
Zitat von musv
Ein Beweis der Nutzung des illegalen Dienstes ist damit noch nicht erbracht.
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Ganz genau richtig !
Was ich dazu gelesen habe, hatte man da wohl die Hoffnung, dass man der Vorladung folgt, und sich dort in Teufels Küche quatscht.
Darum gab es ja den Rat, keinerlei Angaben zu machen.
Denn mit Bitcoin oder Paypal einen CS-Anbieter zu bezahlen, ist nicht strafbar.
Man muss dir dann auch nachweisen, dass du im Bezahl-Betreff "CS" angegeben hast, und du auch CS erhalten hast, also zB. per IP-Adresse.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es da einige gab, die ihre "Straftat" zugegeben haben, weil sie so eingeschüchtert waren.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kommt der Vorladung erst gar nicht nach, und lässt dies den Anwalt erledigen.
Ansonsten der Vorladung folgen, hingehen, unterschreiben, dass man keinerlei Angaben machen will, und geht wieder.
Ansonsten hat Jojo es schon richtig aufgelistet, wie man sich schützen kann.