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Ungelesen 21.01.24, 15:34   #35
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Ja schön das Lehrer diese Dienstpostfächer kriegen könnten. Ist aber im Endeffekt nur eine Seite der Medaille. Das bietet aber keine 2seitig gesicherte Kommunikation, sondern nur einseitig.
Es hat in seinem Leben, ein jeder auf sich acht zu geben. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn der Absender alle Vorkehrungen trifft, dass die Sendung datenschutzkonform versendet wird. Welche Vorkehrungen der Empfänger trifft, um den Datenschutz zu gewährleisten ist, man ahnt es, Sache des Empfängers. Die Mailadressen werden nicht per Post abgefragt sondern auf Elternabenden oder, wenn das nicht klappt, telefonisch unter der Nummer, die in der Schule hinterlegt ist. Klappt auch das nicht, gibt es keine Mail.

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Was hält mich als Schüler mit nicht Deutschsprechenden Eltern davon ab hinzugehen und zu sagen: "Hey die Mail Addy meiner Eltern hat sich geändert ich würde das gern angeben"
siehe oben.

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Denn da der DSGVO Verstoß auf Seiten der Schule/Lehrer liegt, wenn die Mail mal woanders hingeht ...
Nein, das tut er nicht. Wenn ich eine verschlüsselte Mail an die von den Eltern hinterlegte Adresse schicke, haben die Eltern die Verantwortung, dass das der Inhalt der Mail nur befugten zugänglich wird.

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Das ist ja auch das gleiche mit den Sprachen, im Prinzip musst du es in die Muttersprache übersetzen, weil ja meistens Kinder für die Eltern übersetzen und auch da können Kinder, die gerne Lügen, ihren Eltern sonst was erzählen.
Die Schule verwendet die Deutschland übliche Amtssprache. Und das ist deutsch. Wenn die Eltern diese nicht beherrschen und sich den Text von ihrem Kind übersetzen lassen, liegt der Verstoß bei den Eltern. Wenn man das dann überhaupt Verstoß nennen kann.

Kommen wir bei dieser Gelegenheit noch zu zwei weiteren Einwänden. Die Schule ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Wohnung der Eltern und bei deren Bekannten vorhandene Drucktechnik zu beschlagnahmen um sich gegen herumliegende Ausdrucke der Mail abzusichern. Auch das ausgiessen der Kinderohren mit Wachs oder in schweren Fällen mit flüssigem Blei um ein versehentliches Mithören elterlicher Gespräche über die Mail zu unterbinden, wird von den mir bekannten DSB (noch) nicht verlangt. <- Das ist ein Smilie

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Es ist nicht alles so einfach, wie es manchmal scheint.
Eine DSGVO konforme Maillösung ist wirklich keine Raketenwissenschaft.

Zitat:
Zitat von Rassalam Beitrag anzeigen
Du dürftest ja nichtmal mit jemandem Kommunizieren der ein GMAIL Postfach hat, weil du nicht weißt wo die Mails am Ende landen und wie mit den vlt vorhandenen personen Bezogenen Daten umgegangen wird. Wenn man die DSGVO mal ganz streng auslegt.
Wir wissen, wo die Mails und ihre Daten landen. Zumindest soweit, wie es die DSGVO verlangt. Wir haben das natürlich prüfen lassen. Der Softwareanbieter verfügt nach der Aussage des DSB über die notwendigen Zertifizierungen um gespeicherte Inhalte sicher zu hosten. Die eingesetzte Lösung verschickt, entsprechend eingestellt, überhaupt keine Maildaten sondern nur einen Link, unter dem sich der Empfänger die Mail herunterladen kann. Die Authentifizierung erfolgt über die Anmeldung beim Mailkonto. Und diese zu schützen liegt in der Verantwortung des Empfängers. So steht dem Versand über beliebige Hoster nichts im Wege.

Um es an einem Beispiel zu erklären. Wenn man sein Haustür offen lässt, ist nicht der Hersteller des Schlosses für den Einbruchschaden verantwortlich.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Thorasan (21.01.24)