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Ungelesen 05.01.24, 20:53   #9
Elum1402
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Die DSGVO macht da jede Menge Probleme.
Per WhatsApp darf schon einmal gar nichts verschickt werden, höchstens Signal.
Wenn es eine eingescannte Datei des Protokolls (egal welches Format) muss es auf jeden Fall verschlüsselt werden. Selbst wenn die TOPs komplett sinnloses Zeug sind.
I.d.R. werden da aber schon konkret Schülernamen und Co. genannt.
(Das Verschlüsseln dürften die meisten Leute nur bei Docs und vielleicht PDFs hinbekommen, sei es verschlüsseln oder öffnen).
Ist halt ne öffentliche Einrichtung, die müssen da ziemlich genau drauf achten.

Insofern...man kann es einsehen, die Lehrkraft möchte da aber kein Risiko eingehen, dass da irgendwas schief läuft / in Umlauf gerät.

Geändert von Elum1402 (05.01.24 um 21:21 Uhr)
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