Frage ist ja, was f?r ein Elternabend das ist und in welchem Land. Wenn es um ein Mitwirkungsgremium wie eine Klassenpflegschaft geht, muss in NRW ein Protokoll geschrieben werden (wegen Wahlen etc. eigentlich klar), und an die Mitglieder und Teilnahmeberechtigten verschickt werden oder ihnen in anderer Form zur Verf?gung gestellt werden - also nicht erst auf Nachfrage. Das ist aber Aufgabe der Eltern, nicht der Lehrer.
Bei anderen eher informellen Elternabenden kann jeder mitschreiben, wenn er will, und weitergeben, wenn gew?nscht... Sp?testens, wenn das die Schule macht, muss sie nat?rlich auf den Datenschuitz achten, da es f?r diese Mitschriften keine gesetzliche Grundlage gibt, wenn da die Namen der Anwesenden, der Fehlenden oder von Dritten (Sch?lern zum Beispiel) drinstehen, braucht man schon einen guten Grund.
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